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'''Präventionsartikel für März 2024'''
'''Präventionsartikel für April 2024'''
:'''[[Brandschutz]] ist [[Umweltschutz]]'''  
<br>'''Oster- und Lagerfeuer'''
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[[Datei:Reifenbrand Bochumg FW Bochum 25.8.2021 pFB.png|thumb|200px|left|die [[Brandbekämpfung]] der Bochumer Feuerwehr bei dem [[Brand]] des Reifenlager. Dazugehörend das Bild mit dem [[Ruß]]niederschlag.<br>Foto: [https://www.bochum.de/Feuerwehr-und-Rettungsdienst Feuerwehr Bochum] ]]
[[Datei:Reifenbrand Bochumg FW Bochum 25.8.2021 pFB.png|thumb|200px|left|die [[Brandbekämpfung]] der Bochumer Feuerwehr bei dem [[Brand]] des Reifenlager. Dazugehörend das Bild mit dem [[Ruß]]niederschlag.<br>Foto: [https://www.bochum.de/Feuerwehr-und-Rettungsdienst Feuerwehr Bochum] ]]
[[Datei:Rußniederschlag nach einem Brand in Bochum 24.08.2021 pFB n.jpg|thumb|200px|Nach einem größeren [[Brand]] wurde dieser [[Ruß]]niederschlag von der Feuerwehr Bochum veröffentlicht.<br>Deutlich erkennbar:<br>[[Brandschutz]] ist auch immer [[Umweltschutz]]<br>Foto: [https://www.bochum.de/Feuerwehr-und-Rettungsdienst Feuerwehr Bochum] ]]
[[Datei:Feuer Schadstoffe Rauch RS 1 -24.jpg|thumb|200px|deutlicht sichtbar der [[Rauch]] mit den [[Schadstoff]]en bei einem kleinem [[Feuer]]<br>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[ Datei:Carportbrand Bodenverunreinigung Michael Arning.jpg|thumb|200px|bei diesem [[Carport]]brand kam es aufgrund des [[Brand]]es zu einer [[Luftverschmutzung]], was bleibt sind [[Schadstoff]]e, Sondermüll mit einer [[Bodenverunreinigung]] gem. [[§ 324a StGB]]<br>Foto: [[Michael Arning]] ]]
[[Datei:Brand Motoryacht Michael Arning.jpg|thumb|200px|bei so einer [[Brandbekämpfung]] gelangen fast immer [[Schadstoffe]] / [[Brandfolgeprodukte]] ins [[Wasser]], es kommt zu einer [[Gewässerverunreinigung]], also zu einem [[Umweltschaden]]<br>Foto: [[Michael Arning]] ]]
[[Datei:Russ KFI Deggendorf per FB Jan. 2020.jpeg|thumb|200px|[[Brand]] in einer [[Werkstatt]] mit starken [[Ruß]]ablagerungen<Br/>[[Emission]]en gelangen auch nach draußen.<br>Foto: KFI Deggendorf]]
[[Datei:Nach dem Brand Rußablagerung RS.JPG|thumb|200px|[[Ruß]], ein deutliches Zeichen von [[Schadstoff]]en<br>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
;[[Brandschutz]]


Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines [[Brand]]es, [[Feuer]] und [[Rauch]] vorbeugen (Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).<br>
Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden [[Brandschutz]].
;[[Umweltschutz]]
[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html Art. 20a des Grundgesetzes] für die Bundesrepublik Deutschland ist eine Staatszielbestimmung, mit welcher Umwelt-, Klimaschutz und Tierschutz in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden.<br>
Der Schutz der Umwelt bedeutet zum einen das Unterlassen schädigender Eingriffe, die Abwehr akuter Gefahren für die Umwelt und schließlich die aktive Vorsorge gegenüber künftigen Risiken. Quelle Wikipedia
;[[Brand]] und [[Feuer]]
Das Schadfeuer, wie auch das Nutzfeuer geben Helligkeit und [[Wärme]] ab, aber auch eine große Anzahl von [[Schadstoffe]]n.<br>
​Während eines Brandes entstehen eine Unmenge von [[Brandfolgeprodukte]]n; neben der [[Hitze]], dem [[Rauch]] und dem [[Ruß]] vor allem Brandgase wie Blausäure, Bromwasserstoff, Chlorwasserstoff, Stickstoffmonoxid und das hoch toxische, tödliche [[Kohlenmonoxid]].
Bei Bränden bilden sich immer gesundheitsschädigende, krebserzeugende Substanzen der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), die sich dem [[Ruß]] anlagern.<br>
In Feinstaubpartikeln befinden sich gesundheitlich bedenkliche Stoffe wie beispielsweise Arsen, Blei, Kadmium und Nickel, auch Ruß, die sich sehr lange in der [[Luft]] halten können und z. B. bei der [[Verbrennung (Chemie)]] von [[Öl]] und [[Kohle]] freigesetzt werden.
Stickstoffoxide (NOx) entstehen bei der Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen bei hoher [[Temperatur]].<br>
Schwefeldioxid (SO2) entsteht hauptsächlich bei der Verbrennung von [[Kohle]] und [[Heizöl]].<br>
Quellen von [[Kohlenmonoxid]] (CO) sind [[Feuerstelle]]n und Brände, der Verkehr und die Industrie.
Brände werden in unterschiedlichen Klassen (A, B, C, D und F; Europäischen Norm EN 2) eingeteilt.<br>
Der [[Brandklasse]] A werden Brände von festen Stoffen zugeordnet, die hauptsächlich organischer Natur sind und normalerweise unter [[Glut]]bildung verbrennen.<br>
Dazu zählen unter anderem [[Holz]], [[Stroh]], [[Kohle]], Papier, [[Heu]], Gummi, Textilien und einige Kunststoffe.
;[[Brandbekämpfung]]
Im [[Brand]]fall kommt es zu einer sehr hohen Energiefreisetzung (thermische Strahlung), wodurch große Mengen an brennbaren [[Gas]]en gebildet werden, die in einem Gebäude einen Feuerübersprung ([[Flash over]]) auf alles brennbare Material bewirken können.<br>
Die [[Heizwert]]e (MJ/kg) vieler Kunststoffe liegen deutlich über denen von typischen [[Brennstoff]]en (Polyethylen 46,5 MJ/kg, [[Heizöl]] 42,8 MJ/kg).
Bei der [[Brandbekämpfung]] können mit dem [[Löschwasser]] die [[Schadstoffe]] aus dem [[Brandschutt]] in den Baugrund, bzw. in das Grundwasser gelangen.<br>
Aufgrund der [[Hitze]] eines Brandes werden Schadstoffe „in der Thermik“ mit in die Höhe genommen, um sich mit dem [[Wind]] weiter von der Brandstelle zu entfernen.
Siehe Bild der FW Bochum.
Die Medien berichten oft nur von einem [[Waldbrand]] oder Bränden mit Toten.<br>
Über [[Brandursache]]n oder wie Brände verhindert werden können, wird eher selten berichtet.
Weniger bekannt ist, wie häufig es in Deutschland brennt, wie oft sich die Feuerwehreinsatzkräfte in Gefahr begeben.<br>
Im Jahr 2021 kam es zu 197.834 Bränden und [[Explosion]]en in Deutschland. Quelle: [https://www.feuerwehrverband.de/presse/statistik/ DFV]<br>
Das sind ca. 540 Brände jeden Tag, aber auch 540 Umweltschäden täglich.<br>
Zum Glück warnen einige Radiosender die Bevölkerung bei einem [[Brand]], dass [[Tür]]en und [[Fenster]] geschlossen werden sollen und die [[Klimaanlage]] abgestellt werden soll.
;[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=33324&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=522384 § 3 BHKG Aufgaben der Gemeinden] 
(5) Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit [[Feuer]], das Verhalten bei Bränden ([[Brandschutzerziehung]] und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.
Kennen sie eine Gemeinde die ihre Einwohner umfassend über die Verhütung von Bränden aufklärt? Es geht nicht um die Brandschauen oder die Brandschutzerziehung, die die [[Feuerwehr]]en durchführen.
;[[Umweltamt]], Behörden
Eine der Aufgaben  der Umweltbehörden ist die Umweltvorsorge, also die [[Prävention]].<br>
Ziel des [[Umweltschutz]]es sind Vermeidung bzw. Beseitigung von Beeinträchtigungen der Umwelt. Quelle: [https://de.wikipedia.org/wiki/Umweltamt Wikipedia]
Vorbeugender [[Brandschutz]], mit dem ein [[Brand]] oder ein [[Feuer]] verhindern werden kann oder aber in der Entstehungsphase gelöscht, bzw.  wirksam eingedämmt wird, ist deshalb auch immer [[Umweltschutz]].
;[[Brandschutt]] ist Sondermüll
[https://shop.vds.de/download/vds-2357 Richtlinien zur Brandschadensanierung VDS 2357]
Gesetz über die [https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umwelthaftungs-umweltschadensrecht#umwelthaftungsrecht-und-umweltschadensrecht Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden], Umweltbundesamt
[https://www.abfallratgeber.bayern.de/publikationen/entsorgung_einzelner_abfallarten/doc/brandschutt.pdf Merkblatt zur Entsorgung von Brandabfällen], Bayerisches Landesamt für Umwelt


Osterfeuer sind beliebte Brauchtumsveranstaltungen. Wenige Wochen vor Ostern sieht man in den Ortschaften, auf Grundstücken oder Gemeinschafts-Dorfplätzen ständig wachsende Haufen von Holz, Baumschnitt und Strauchwerk. Aber auch zu anderen Anlässen werden Lagerfeuer zelebriert, z.B. Tannenbaumverbrennen von Feuerwehren durchgeführt.
<br> 
Der Holzstapel für ein Osterfeuer muss mindestens 100-150 Meter von Gebäuden, verkehrsreichen Straßen, Bahnlinien, Stromleitungen oder einem Wald entfernt sein. Abhängig von der Größe der Feuerstelle ergeben sich folgende Sicherheitsabstände als Richtwert:<br>
- 50 m zu Wohngebäuden
- 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
- 100 m zu Energieversorgungsanlagen (Gasleitungen, Öllager, Tankstellen)
- 50 m zu Baumbeständen, Büschen, Hecken
- 100 m zu Wäldern
<br>
In allen anderen genannten Fällen sind mindestens 100 m als Sicherheitsabstand einzuhalten. Diese Abstände oder auch andere Werte dazu können nur eine Empfehlung sein.
<br>
Vor dem Abbrennen eines Osterfeuers ist es empfehlenswert, dieses bei der Ordnungsbehörde und/ oder der Feuerwehr anzumelden. Hier sind örtliche Richtlinien oder Vorschriften zu beachten. So können Fehlalarme verhindert werden.
So gemütlich ein Osterfeuer (oder auch andere Brauchtumsfeuer) sein kann, in der Nähe von Wohngebieten, Krankenhäusern, Altersheimen, Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen ist eine Belästigung durch Rauch und Funkenflug nicht willkommen. Dem Betreiber eines Osterfeuers muss bewusst sein, dass hiermit nicht nur Gemütlichkeit, sondern auch Brandgefahren verbunden sind. <br>
Es ist der Trend zu verzeichnen, dass in immer mehr Gemeinden auch derartige Brauchtumsfeuer nicht gern gesehen oder sogar verboten sind.
<br>
Folgende Punkte sind bei einem Oster- bzw. Lagerfeuer zu beachten:


• Wie sind die Windrichtung und -stärke? Bei starkem Wind gilt besondere Vorsicht bzw. sollte auf ein Abbrennen verzichtet werden.
• Die Reichweite von zündfähigen Funken oder Glutstückchen sollte nicht unterschätzt werden! Funken können bei starkem Wind 100 Meter und weiter fliegen und Sekundärbrände verursachen. Sicherheitsabstände einhalten, da die Brandgefahr durch Wärmestrahlung schnell unterschätzt wird. So können Hecken, Schuppen, Gartenlauben usw. schnell in Brand geraten.
• Belästigungen durch Rauch sollte vermieden werden.
• Uneingeschränkte Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge und dem Rettungsdienst muss gewährleistet sein.
• Mehrere Löschgeräte wie zum Beispiel Wassereimer, angeschlossener Wasserschlauch und/ oder Pulver- oder Wasserlöscher bereitstellen.
• Kein Benzin, Verdünnungen oder andere ungeeignete Flüssigkeiten zum Anzünden oder späteres Nachzünden verwenden, denn es besteht die Gefahr erheblicher Verbrennungen oder gar Lebensgefahr! Die Praxis zeigt, dass es schnell zu lebensgefährlichen Verpuffungen kommen kann. Verbrennungsverletzungen sind sehr schmerzhaft, heilen nur sehr schwer oder gar nicht und man hat mit den Spätfolgen incl. hässlichen Narben Monate oder Jahre zu kämpfen.
• Zum Anzünden nur Grillanzünder oder Papier verwenden.
• Den Holzstapel kurz vor dem Anzünden umschichten, sonst wird das Osterfeuer ein Scheiterhaufen für Tiere. Insekten, Amphibien, Vögel, Igel und Wiesel suchen Unterschlupf in solchen Holzstapeln.
• Nur trockenes, unbehandeltes Holz als Brennmaterial sammeln und lose schichten.
• Kein feuchtes Holz abbrennen (starke Rauchentwicklung).
• Materialien wie z. B. Abfall, behandeltes Holz, Plastikgegenstände, Autoreifen, Öle, Lacke dürfen nicht verbrannt werden. Dies kann eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat darstellen.
• Die Größe des Feuers ist in bestimmten Gebieten festgelegt.
• Kinder immer beobachten und vorher über die Gefahren aufklären, denn sie unterschätzen die Gefahren.
• Denken sie an die Brennbarkeit der eigenen Bekleidung oder andere brennbare Gegenstände und Stoffe in der Nähe (Wärmestrahlung beachten).
• Keine Sitzgelegenheiten zu nah an das Feuer stellen. Diese können Feuer fangen und Flüchtende behindern.
• indirekte Brandgefahren durch heiße, versteckte Glut und Asche; auch bei der späteren Entsorgung kann es viele Stunden später bis zu 2-3 Tagen noch zu Sekundärbränden kommen
• Die Feuerstelle muss bis zum Erlöschen von einer Brandsicherheitswache beaufsichtigt werden.
• Ist das Brennmaterial schließlich zu Asche verbrannt, ist die restliche Glut zu löschen und gegen Funkenflug mit Erde abzudecken.


Gelingt das alles, steht einen gelungenen Tag oder Abend nichts mehr entgegen.
Weitere oder ergänzende Informationen finden sie auf: „Osterfeuer - ohne Gefährdung“
https://brand-feuer.de/index.php?title=Osterfeuer_-_ohne_Gef%C3%A4hrdung


Autor:
Autor:


* [[Rainer Schwarz]]<br>
* [[Ing. Jörg Cicha]]<br>
<br>
<br>
Siehe auch:
* [[Bodenverunreinigung]]
* [[Gewässerverschmutzung]]
* [[Luftverschmutzung]]
* [[Umweltamt]]
* [[Umweltschäden]]
* [[Umweltkriminalität]]
* [[Umweltstrafrecht]]








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Version vom 24. März 2024, 11:12 Uhr


  • Als Prävention (vom lateinischen praevenire „zuvorkommen, verhüten") bezeichnet man vorbeugende Maßnahmen,
    um ein unerwünschtes Ereignis wie z. B. eine Feuergefahr oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden.
Prävention ist primärer Brandschutz.
Kommunale Kriminalprävention versucht staatliche und gesellschaftliche Akteure zu gemeinsamem Handeln zu führen.
Die Sicherheit des Eigentums umfasst den Einbruchschutz und den Brandschutz


Wer Kriminalprävention will, findet Wege,
wer keine Prävention will, findet Gründe.
Hier findet man jeden Monat einen neuen Artikel über Brandgefahren und deren Vermeidung. Gastschreiber sind hier immer willkommen (Kontakt siehe Impressum).






Präventionsartikel für April 2024
Oster- und Lagerfeuer


die Brandbekämpfung der Bochumer Feuerwehr bei dem Brand des Reifenlager. Dazugehörend das Bild mit dem Rußniederschlag.
Foto: Feuerwehr Bochum


Osterfeuer sind beliebte Brauchtumsveranstaltungen. Wenige Wochen vor Ostern sieht man in den Ortschaften, auf Grundstücken oder Gemeinschafts-Dorfplätzen ständig wachsende Haufen von Holz, Baumschnitt und Strauchwerk. Aber auch zu anderen Anlässen werden Lagerfeuer zelebriert, z.B. Tannenbaumverbrennen von Feuerwehren durchgeführt.
Der Holzstapel für ein Osterfeuer muss mindestens 100-150 Meter von Gebäuden, verkehrsreichen Straßen, Bahnlinien, Stromleitungen oder einem Wald entfernt sein. Abhängig von der Größe der Feuerstelle ergeben sich folgende Sicherheitsabstände als Richtwert:
- 50 m zu Wohngebäuden - 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen - 100 m zu Energieversorgungsanlagen (Gasleitungen, Öllager, Tankstellen) - 50 m zu Baumbeständen, Büschen, Hecken - 100 m zu Wäldern
In allen anderen genannten Fällen sind mindestens 100 m als Sicherheitsabstand einzuhalten. Diese Abstände oder auch andere Werte dazu können nur eine Empfehlung sein.
Vor dem Abbrennen eines Osterfeuers ist es empfehlenswert, dieses bei der Ordnungsbehörde und/ oder der Feuerwehr anzumelden. Hier sind örtliche Richtlinien oder Vorschriften zu beachten. So können Fehlalarme verhindert werden. So gemütlich ein Osterfeuer (oder auch andere Brauchtumsfeuer) sein kann, in der Nähe von Wohngebieten, Krankenhäusern, Altersheimen, Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen ist eine Belästigung durch Rauch und Funkenflug nicht willkommen. Dem Betreiber eines Osterfeuers muss bewusst sein, dass hiermit nicht nur Gemütlichkeit, sondern auch Brandgefahren verbunden sind.
Es ist der Trend zu verzeichnen, dass in immer mehr Gemeinden auch derartige Brauchtumsfeuer nicht gern gesehen oder sogar verboten sind.
Folgende Punkte sind bei einem Oster- bzw. Lagerfeuer zu beachten:

• Wie sind die Windrichtung und -stärke? Bei starkem Wind gilt besondere Vorsicht bzw. sollte auf ein Abbrennen verzichtet werden. • Die Reichweite von zündfähigen Funken oder Glutstückchen sollte nicht unterschätzt werden! Funken können bei starkem Wind 100 Meter und weiter fliegen und Sekundärbrände verursachen. Sicherheitsabstände einhalten, da die Brandgefahr durch Wärmestrahlung schnell unterschätzt wird. So können Hecken, Schuppen, Gartenlauben usw. schnell in Brand geraten. • Belästigungen durch Rauch sollte vermieden werden. • Uneingeschränkte Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge und dem Rettungsdienst muss gewährleistet sein. • Mehrere Löschgeräte wie zum Beispiel Wassereimer, angeschlossener Wasserschlauch und/ oder Pulver- oder Wasserlöscher bereitstellen. • Kein Benzin, Verdünnungen oder andere ungeeignete Flüssigkeiten zum Anzünden oder späteres Nachzünden verwenden, denn es besteht die Gefahr erheblicher Verbrennungen oder gar Lebensgefahr! Die Praxis zeigt, dass es schnell zu lebensgefährlichen Verpuffungen kommen kann. Verbrennungsverletzungen sind sehr schmerzhaft, heilen nur sehr schwer oder gar nicht und man hat mit den Spätfolgen incl. hässlichen Narben Monate oder Jahre zu kämpfen. • Zum Anzünden nur Grillanzünder oder Papier verwenden. • Den Holzstapel kurz vor dem Anzünden umschichten, sonst wird das Osterfeuer ein Scheiterhaufen für Tiere. Insekten, Amphibien, Vögel, Igel und Wiesel suchen Unterschlupf in solchen Holzstapeln. • Nur trockenes, unbehandeltes Holz als Brennmaterial sammeln und lose schichten. • Kein feuchtes Holz abbrennen (starke Rauchentwicklung). • Materialien wie z. B. Abfall, behandeltes Holz, Plastikgegenstände, Autoreifen, Öle, Lacke dürfen nicht verbrannt werden. Dies kann eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat darstellen. • Die Größe des Feuers ist in bestimmten Gebieten festgelegt. • Kinder immer beobachten und vorher über die Gefahren aufklären, denn sie unterschätzen die Gefahren. • Denken sie an die Brennbarkeit der eigenen Bekleidung oder andere brennbare Gegenstände und Stoffe in der Nähe (Wärmestrahlung beachten). • Keine Sitzgelegenheiten zu nah an das Feuer stellen. Diese können Feuer fangen und Flüchtende behindern. • indirekte Brandgefahren durch heiße, versteckte Glut und Asche; auch bei der späteren Entsorgung kann es viele Stunden später bis zu 2-3 Tagen noch zu Sekundärbränden kommen • Die Feuerstelle muss bis zum Erlöschen von einer Brandsicherheitswache beaufsichtigt werden. • Ist das Brennmaterial schließlich zu Asche verbrannt, ist die restliche Glut zu löschen und gegen Funkenflug mit Erde abzudecken.

Gelingt das alles, steht einen gelungenen Tag oder Abend nichts mehr entgegen. Weitere oder ergänzende Informationen finden sie auf: „Osterfeuer - ohne Gefährdung“ https://brand-feuer.de/index.php?title=Osterfeuer_-_ohne_Gef%C3%A4hrdung

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