Rauchwarnmelder (RWM) und Brandmeldeanlage (BMA) mit automatischen Brandmeldern: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die wesentlichen Unterschiede zwischen RWM und BMA auf einen Blick'''
'''Die wesentlichen Unterschiede zwischen RWM und BMA auf einen Blick'''
Unterschiede bestehen im Hinblick auf die Schutzziele, die Schutzbereiche und die
Schutzfunktionen.<br/>
Das Schutzziel des RWM ist ausschließlich der Personenschutz. Durch den Einsatz von RWM sollen Wahrnehmungsgrenzen der menschlichen Physiologie überbrückt werden, weil der Mensch im Schlaf keinen Brandrauch wahrnehmen kann. Der Schutzbereich des RWM ist eng gefasst, nämlich beschränkt auf den Raum, in dem er montiert ist.<br/>
Die Schutzfunktion des RWM besteht ausschließlich darin, die Personen im Montageraum rechtzeitig vor den Gefahren von Brandrauch und Brandgasen in diesem Raum zu warnen, so dass sie sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Darüber hinaus gehende Funktionen hat er nicht.
Schutzziel einer BMA ist neben dem weiter gefassten Personenschutz auch der Sachschutz, weshalb BMA über die wenigen Fälle hinaus, in denen sie gesetzlich gefordert werden, häufig auch von Feuerversicherern gefordert werden. Schutzbereich einer BMA ist stets ein gesamtes Gebäude oder ein Gebäudeteil einschließlich Schächten, Unterböden, Unterdecken und anderen, nicht einsehbaren Bereichen, in denen sich Brandlasten befinden.<br/>
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass eine BMA regelmäßig auf eine ständig besetzte, Hilfe leistende Stelle aufgeschaltet ist, während auf den Warnton eines RWM hin die Anwesenden nicht nur ihre Rettung selbst organisieren, sondern auch die Feuerwehr selbst rufen müssen; dies gilt auch für funkvernetzte RWM. In BMA sind die Funktionen „Brandentdeckung“, „Alarmierung der anwesenden Gebäudenutzer“ und „Alarmierung der Feuerwehr“ auf verschiedene Anlagen verteilt, die durch eine Brandmeldezentrale automatisch koordiniert werden. Während RWM, selbst solche mit Funkvernetzung, in ihren Einsatzmöglichkeiten technisch sehr begrenzt sind, kann eine BMA die unterschiedlichsten Anlagen steuern und mit ihnen kombiniert werden, insbesondere Sprachalarmanlagen für Durchsagen an die Gebäudenutzer und Systeme zur dynamischen Fluchtweglenkung, um Gebäudenutzer vor der Flucht in oder durch verrauchte und brandbeaufschlagte Gebäudebereiche zu schützen und auf dem sichersten Weg ins Freie zu bringen. Solche zusätzlichen Schutzfunktionen sind mit RWM nicht zu erreichen.
'''Die Brandmeldeanlage (BMA)'''
Brandmeldeanlagen haben die Aufgabe, ein ganzes Gebäude oder einen Gebäudeteil flächendeckend auf Entstehungsbrände hin zu überwachen, solche Entstehungsbrände frühzeitig zu entdecken, potenziell gefährdete Personen zu warnen und einen Alarm unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr oder eine andere Hilfe leistende Stelle weiterzuleiten. Neben der flächendeckenden, automatischen Entdeckung von Entstehungsbränden und ihrer automatischen Weiterleitung an die Feuerwehr besteht alternativ oder zusätzlich die Möglichkeit, mit Hilfe sog. Handfeuermelder einen Alarm manuell
über die Brandmeldeanlage an die Feuerwehr zu senden.

Version vom 14. Dezember 2009, 23:17 Uhr

Allgemeines:

Die nachstehende Übersicht soll die Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen von Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen aufzeigen. Dieser Vergleich soll den Anwendern mehr Sicherheit für Entscheidungen bei der Konzeption und Planung von Maßnahmen zur Überwachung von Objekten auf Brandrauchentwicklung geben. Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen führt bei kleineren Objekten nicht selten zu Diskussionen. Grund hierfür sind oftmals fehlende oder nur unzureichend formulierte Anforderungen in Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepten.


Die wesentlichen Unterschiede zwischen RWM und BMA auf einen Blick

Unterschiede bestehen im Hinblick auf die Schutzziele, die Schutzbereiche und die Schutzfunktionen.
Das Schutzziel des RWM ist ausschließlich der Personenschutz. Durch den Einsatz von RWM sollen Wahrnehmungsgrenzen der menschlichen Physiologie überbrückt werden, weil der Mensch im Schlaf keinen Brandrauch wahrnehmen kann. Der Schutzbereich des RWM ist eng gefasst, nämlich beschränkt auf den Raum, in dem er montiert ist.
Die Schutzfunktion des RWM besteht ausschließlich darin, die Personen im Montageraum rechtzeitig vor den Gefahren von Brandrauch und Brandgasen in diesem Raum zu warnen, so dass sie sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Darüber hinaus gehende Funktionen hat er nicht. Schutzziel einer BMA ist neben dem weiter gefassten Personenschutz auch der Sachschutz, weshalb BMA über die wenigen Fälle hinaus, in denen sie gesetzlich gefordert werden, häufig auch von Feuerversicherern gefordert werden. Schutzbereich einer BMA ist stets ein gesamtes Gebäude oder ein Gebäudeteil einschließlich Schächten, Unterböden, Unterdecken und anderen, nicht einsehbaren Bereichen, in denen sich Brandlasten befinden.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass eine BMA regelmäßig auf eine ständig besetzte, Hilfe leistende Stelle aufgeschaltet ist, während auf den Warnton eines RWM hin die Anwesenden nicht nur ihre Rettung selbst organisieren, sondern auch die Feuerwehr selbst rufen müssen; dies gilt auch für funkvernetzte RWM. In BMA sind die Funktionen „Brandentdeckung“, „Alarmierung der anwesenden Gebäudenutzer“ und „Alarmierung der Feuerwehr“ auf verschiedene Anlagen verteilt, die durch eine Brandmeldezentrale automatisch koordiniert werden. Während RWM, selbst solche mit Funkvernetzung, in ihren Einsatzmöglichkeiten technisch sehr begrenzt sind, kann eine BMA die unterschiedlichsten Anlagen steuern und mit ihnen kombiniert werden, insbesondere Sprachalarmanlagen für Durchsagen an die Gebäudenutzer und Systeme zur dynamischen Fluchtweglenkung, um Gebäudenutzer vor der Flucht in oder durch verrauchte und brandbeaufschlagte Gebäudebereiche zu schützen und auf dem sichersten Weg ins Freie zu bringen. Solche zusätzlichen Schutzfunktionen sind mit RWM nicht zu erreichen.


Die Brandmeldeanlage (BMA)

Brandmeldeanlagen haben die Aufgabe, ein ganzes Gebäude oder einen Gebäudeteil flächendeckend auf Entstehungsbrände hin zu überwachen, solche Entstehungsbrände frühzeitig zu entdecken, potenziell gefährdete Personen zu warnen und einen Alarm unmittelbar und automatisch an die Feuerwehr oder eine andere Hilfe leistende Stelle weiterzuleiten. Neben der flächendeckenden, automatischen Entdeckung von Entstehungsbränden und ihrer automatischen Weiterleitung an die Feuerwehr besteht alternativ oder zusätzlich die Möglichkeit, mit Hilfe sog. Handfeuermelder einen Alarm manuell über die Brandmeldeanlage an die Feuerwehr zu senden.