Sprühwasserlöschanlage: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Sprühwasserlöschanlage''' ist baurechtlich u.a. für [[Großbühne]]n vorgeschrieben. Hauptmerkmal dieser Löschanlage ist, dass sie wie eine Sprinkleranlage permanent Wasser im Rohrleitungssystem führt, die Rohre jedoch nicht mit [[Sprinkler]]köpfen geschlossen sind, sondern mit Löschdüsen. Diese können elektrisch, mechanisch, hydraulisch, pneumatisch bzw. mit einer Kombination dieser Techniken ausgelöst werden. Eine '''Sprinkleranlage wirkt punktuell''', die '''Sprühwasserlöschanlage jedoch flächig''' in Bereichen, in denen mit rascher Brandausbreitung zu rechnen ist.
Eine '''Sprühwasserlöschanlage''' ist baurechtlich u.a. für Großbühnen vorgeschrieben. Hauptmerkmal dieser Löschanlage ist, dass sie wie eine Sprinkleranlage permanent Wasser im Rohrleitungssystem führt, die Rohre jedoch nicht mit Sprinklerköpfen geschlossen sind, sondern mit Löschdüsen. Diese können elektrisch, mechanisch, hydraulisch, pneumatisch bzw. mit einer Kombination dieser Techniken ausgelöst werden. Eine '''[[Sprinkleranlage]]''' wirkt punktuell, die '''Sprühwasserlöschanlage jedoch flächig''' in Bereichen, in denen mit rascher Brandausbreitung zu rechnen ist.
Die [[Musterversammlungsstättenverordnung]] 2005 bzw. die VStättVen der Länder fordern zwei unabhängige manuelle Auslösestellen für die Löschanlage, wovon eine Bedienstelle am Platz der [[Brandsicherheitswache]] angebracht sein muss.
Die Musterversammlungsstättenverordnung 2005 bzw. die VStättVen der Länder fordern zwei unabhängige manuelle Auslösestellen für die Löschanlage, wovon eine Bedienstelle am Platz der [[Brandsicherheitswache]] angebracht sein muss.




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Weblinks:


*[http://www.bauministerkonferenz.de aktuelle Downloads und Mustervorschriften der ARGE Bau]
*[http://www.vstättv.de aktuelle Downloads und Stand der Umsetzung > www.vstaettv.de]
*[http://www.dthg.de/praxis/vstaett/index.htm Deutsche Theatertechnische Gesellschaft DTHG > VStättV Sicherheit]






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<br />{{Wikipedia}}
<br />{{Wikipedia}}
[[Kategorie:Brandschutz in Betrieben]]

Aktuelle Version vom 7. Januar 2019, 15:03 Uhr

Eine Sprühwasserlöschanlage ist baurechtlich u.a. für Großbühnen vorgeschrieben. Hauptmerkmal dieser Löschanlage ist, dass sie wie eine Sprinkleranlage permanent Wasser im Rohrleitungssystem führt, die Rohre jedoch nicht mit Sprinklerköpfen geschlossen sind, sondern mit Löschdüsen. Diese können elektrisch, mechanisch, hydraulisch, pneumatisch bzw. mit einer Kombination dieser Techniken ausgelöst werden. Eine Sprinkleranlage wirkt punktuell, die Sprühwasserlöschanlage jedoch flächig in Bereichen, in denen mit rascher Brandausbreitung zu rechnen ist. Die Musterversammlungsstättenverordnung 2005 bzw. die VStättVen der Länder fordern zwei unabhängige manuelle Auslösestellen für die Löschanlage, wovon eine Bedienstelle am Platz der Brandsicherheitswache angebracht sein muss.


Literatur

H. H. Starke, C.A. Buschhoff & H. Scherer: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung. xEMP/BOD, Berlin/Norderstedt 2004, ISBN 3-8334-1520-7

H. H. Starke, H. Scherer & C.A. Buschhoff: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung. Ein Anwendungshandbuch für Berufspraxis, Ausbildung, Betrieb und Verwaltung. xEMP, Berlin/Hannover 2007, ISBN 978-3-938862-14-8 (EAN) (2. überarbeitete Auflage)






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