Strafgesetzbuch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 20: Zeile 20:
Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:
Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:


'''Allgemeiner Teil:''' Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z. B.
* Geltungsbereich des Gesetzes
* Gesetzliche Definitionen
* ([[Vorsatz]] und [[Fahrlässigkeit]]) und [[Schuldfähigkeit]]
* [[Täterschaft]] und [[Teilnahme]] (Täter, Mittäter, [[Anstiftung]], [[Beihilfe (Strafrecht)|Beihilfe]])
* [[Rechtfertigungsgrund|Rechtfertigungsgründe]] ([[Notwehr]], [[Nothilfe]])
* [[Sanktionenrecht]] ([[Geldstrafe]], [[Freiheitsstrafe]], sonstige Maßnahmen)
* [[Verjährung]]


'''Besonderer Teil:''' Dieser enthält die einzelnen [[Tatbestand|Straftatbestände]], geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. [[Rechtsgut|Rechtsgütern]]), z. B.
'''Allgemeiner Teil'''
* Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat
 
Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches enthält die Lehre vom Verbrechen und dessen Rechtsfolgen, außerdem allgemeine Vorschriften und Definitionen zur Beurteilung von Straftaten.
 
Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie zum Beispiel
 
* [[Rechtsgebiet|Geltungsbereich des Gesetzes]]
* Gesetzliche Definitionen und Grundlagen der Strafbarkeit, u. a.:
* [[Begehungsdelikt|Begehungsformen]], [[Vorsatz (Deutschland)|Vorsatz]], [[Fahrlässigkeit]], [[Irrtumslehren im deutschen Strafrecht|Irrtumslehre]] und [[Schuldfähigkeit]]
* [[Versuch (StGB)|Versuchsstrafbarkeit]]
* [[Täterschaft]] und [[Teilnahme]] (Täter, mittelbarer Täter, Mittäter, [[Anstiftung (Deutschland)|Anstiftung]], [[Beihilfe (Strafrecht)|Beihilfe]])
* [[Rechtfertigungsgrund|Rechtfertigungsgründe]] ([[Notwehr (Deutschland)|Notwehr]], [[Notwehr (Deutschland)#Angriff auf ein Rechtsgut|Nothilfe]], [[Notstand]])
* [[Sanktionenrecht]] ([[Geldstrafe (Deutschland)|Geldstrafe]], [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]], [[Fahrverbot (Deutschland)|Fahrverbot]], [[Maßregel der Besserung und Sicherung|Maßregeln der Besserung und Sicherung]] sowie sonstige Maßnahmen)
*  [[Strafantrag (Deutschland)|Strafantrag]], [[Verjährung (Deutschland)|Verjährung]]
* [[Strafzumessung (Deutschland)|Strafbemessung]]
* [[Strafaussetzung zur Bewährung]]
* [[Verfolgungsverjährung|Verfolgungs-]] und [[Vollstreckungsverjährung]]
 
 
'''Besonderer Teil'''
 
Dieser enthält die einzelnen [[Tatbestand|Straftatbestände]], geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. [[Rechtsgut|Rechtsgütern]]), zum Beispiel
 
* [[Friedensverrat]], [[Hochverrat]] und Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat
* [[Landesverrat]] und Gefährdung der äußeren Sicherheit, gegen ausländische Staaten und gegen [[Verfassungsorgan]]e
* Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ([[Landfriedensbruch]] u. a.)
* Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ([[Landfriedensbruch]] u. a.)
* Straftaten gegen die Rechtspflege ([[Meineid]], uneidliche [[Falschaussage]] u. a.)
* Straftaten gegen die Rechtspflege ([[Meineid]], [[falsche uneidliche Aussage]] u. a.)
* Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ([[Vergewaltigung]], [[sexuelle Nötigung]], sexueller [[Kindesmissbrauch]], [[Krimineller Menschenhandel|Menschenhandel]] u. a.)
* [[Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung]] ([[Vergewaltigung]], [[sexuelle Nötigung]], [[Sexueller Missbrauch von Kindern|sexueller Kindesmissbrauch]], [[Menschenhandel]] u. a.)
* Straftaten gegen die persönliche Ehre ([[Beleidigung]], [[üble Nachrede]] u. a.)
* Straftaten gegen die persönliche Ehre ([[Beleidigung (Deutschland)|Beleidigung]], [[Üble Nachrede (Deutschland)|üble Nachrede]] u. a.)
* Straftaten gegen Leben und Gesundheit ([[Mord]], [[Totschlag]], [[Körperverletzung]] u. a.)
* Straftaten gegen [[Straftaten gegen das Leben|das Leben]] und [[Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit|die körperliche Unversehrtheit]] ([[Mord (Deutschland)|Mord]], [[Totschlag (Deutschland)|Totschlag]], [[Körperverletzung (Deutschland)|Körperverletzung]] u. a.)
* Vermögensdelikte ([[Diebstahl]], [[Betrug]] u. a.)
* [[Straftaten gegen die persönliche Freiheit]]
* Vermögensdelikte ([[Diebstahl (Deutschland)|Diebstahl]], [[Betrug (Deutschland)|Betrug]] u. a.)
* Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u. a.) (siehe auch [[Umweltstrafrecht]])
* Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u. a.) (siehe auch [[Umweltstrafrecht]])
* Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterlassene Hilfeleistung u. a.)
* Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten ([[Brandstiftung]], unterlassene Hilfeleistung u. a.)
* Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u. a.).
* Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u. a.).
 
<br>
 
Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Einige Delikte sind auch in anderen Gesetzen enthalten, z.&nbsp;B.
Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen mit entsprechenden Strafbestimmungen enthalten, z.&nbsp;B.
 
* für Steuerdelikte in der [[Abgabenordnung]]
* für Steuerdelikte in der [[Abgabenordnung]]
* für Rauschgiftdelikte im [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Betäubungsmittelgesetz]] und im [[Arzneimittelgesetz (Deutschland)|Arzneimittelgesetz]]
* für Rauschgiftdelikte im [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Betäubungsmittelgesetz]] und im [[Arzneimittelgesetz (Deutschland)|Arzneimittelgesetz]]
* für spezifische Verkehrsdelikte im [[Straßenverkehrsgesetz]]
* für einige [[Verkehrsstraftat]]en im [[Straßenverkehrsgesetz]]
* für Waffendelikte im [[Waffengesetz]] und [[Kriegswaffenkontrollgesetz]]
* für Waffendelikte im [[Waffengesetz (Deutschland)|Waffengesetz]] und [[Kriegswaffenkontrollgesetz]]
* für Wettbewerbsdelikte und Verbraucherschutz im [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb]] sowie im [[Wirtschaftsstrafgesetz]]
* für Wettbewerbsdelikte und Verbraucherschutz im [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb]] sowie im [[Wirtschaftsstrafgesetz 1954]]
* für Delikte der Angehörigen der Bundeswehr in diesem Kontext im [[Wehrstrafgesetz]]
* für Delikte der Angehörigen der Bundeswehr in diesem Kontext im [[Wehrstrafgesetz]]
* für Kriegsverbrechen im [[Völkerstrafgesetzbuch]].
* für Kriegsverbrechen im [[Völkerstrafgesetzbuch]]
* für Urheberrechtsdelikte im [[Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte|Urheberrechtsgesetz]]
* für Urheberrechtsdelikte im [[Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte|Urheberrechtsgesetz]]


 
Diese werden als das ''[[Nebenstrafrecht]]'' bezeichnet.
Diese werden als das '''[[Nebenstrafrecht]]''' bezeichnet.
 
 
'''siehe auch'''
[[Liste aller Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches]]
 
 
'''Literatur - Kommentare'''
 
* [[Thomas Fischer (Bundesrichter)|Fischer]]: ''Strafgesetzbuch und Nebengesetze'', 55. Aufl., München 2008. ISBN 978-3-406-55477-3
* [[Wolfgang Joecks|Joecks]]: ''Studienkommentar StGB'', 6. Aufl., München 2005. ISBN 978-3-406-53845-2
* Joecks/Miebach (Hrsg.): ''Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch in 6 Bänden'', München 2003 ff.
* [[Urs Kindhäuser|Kindhäuser]]: ''Strafgesetzbuch – Lehr- und Praxiskommentar'', 3. Aufl., Baden-Baden 2006. ISBN 3-8329-1913-9
* Kindhäuser/Neumann/Paeffgen (Hrsg.): ''Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch'', 2. Aufl., 2005. ISBN 3-8329-0904-4
* Lackner/Kühl: ''Strafgesetzbuch'', 26. Aufl., München 2007. ISBN 3-406-52295-5
* [[Heinrich Wilhelm Laufhütte|Laufhütte]]/Rissing-van Saan/Tiedemann: ''Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar in 9 Bänden'', 12. Aufl. 2006
* Rudolphi (Hrsg.): ''Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch''. ISBN 978-3-472-60110-4
* Schönke/Schröder: ''Strafgesetzbuch'', 27. Aufl., München 2006. ISBN 3-406-51729-3
 
 
 
'''Lehrbücher'''
 
'''Allgemeiner Teil:'''
* [[Walter Gropp|Gropp]]: ''Strafrecht Allgemeiner Teil'', 3. Aufl., Berlin Heidelberg 2005
* [[Volker Krey|Krey]]: ''Strafrecht Allgemeiner Teil''. Bd. 1, 2. Aufl. 2004. ISBN 3-17-018696-5; Bd. 2, 2. Aufl. 2005. ISBN 3-17-018899-2
* Kühl: ''Strafrecht Allgemeiner Teil''. 5. Aufl. 2005. ISBN 3-8006-3258-6
* Otto: ''Grundkurs Strafrecht - Allgemeine Strafrechtslehre''. 7. Aufl. 2004. ISBN 978-3-89949-139-5
* [[Claus Roxin|Roxin]]: ''Strafrecht Allgemeiner Teil''. Bd. I, 4. Aufl. 2006. ISBN 3-406-53071-0; Bd. II, 2003. ISBN 3-406-43868-7
* [[Johannes Wessels (Jurist)|Wessels]]/[[Werner Beulke|Beulke]]: Strafrecht, Allgemeiner Teil. 36. Aufl. 2006. ISBN 978-3-8114-8016-2
 
'''Besonderer Teil:'''
* Krey/Heinrich: ''Strafrecht Besonderer Teil'', Bd. 1. 13. Aufl. 2005. ISBN 3-17-019107-1
* Krey/Hellmann: ''Strafrecht Besonderer Teil'', Bd. 2. 14. Aufl. 2005. ISBN 3-17-019106-3
* Otto: ''Grundkurs Strafrecht - Die einzelnen Delikte''. 7. Aufl. 2005. ISBN 978-3-89949-228-6
* [[Rudolf Rengier|Rengier]]: ''Strafrecht Besonderer Teil I''. 8. Aufl. 2006. ISBN 3-406-54237-9
* [[Rudolf Rengier|Rengier]]: ''Strafrecht Besonderer Teil II''. 7. Aufl. 2006. ISBN 3-406-54238-7
* Wessels/[[Michael Hettinger|Hettinger]]: ''Strafrecht Besonderer Teil/1''. 30. Aufl. 2006. ISBN 978-3-8114-8017-9
* Wessels/Hillenkamp: ''Strafrecht Besonderer Teil/2''. 29. Aufl. 2006. ISBN 978-3-8114-8018-6




Zeile 101: Zeile 76:


<div align="center"> '''''zurück zur [[Hauptseite]]'''''</div><br/>
<div align="center"> '''''zurück zur [[Hauptseite]]'''''</div><br/>


<br />{{Wikipedia}}
<br />{{Wikipedia}}


[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Kriminalpolizei]]
[[Kategorie:Kriminalpolizei]]

Version vom 16. Januar 2021, 12:22 Uhr

Bitte jede Verordnung oder jeden Gesetzestext auf Aktualität prüfen


Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des Strafrechts. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch, die Strafprozessordnung, geregelt.


Geschichte vor 1945

Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch geht auf das 1871 beschlossene und am 1. Januar 1872 in Kraft getretene Reichsstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück, welches wiederum im Wesentlichen mit dem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 übereinstimmte.


nach 1945

Dieses Strafgesetzbuch unterlag nach 1945 vielen Novellierungen, mit denen der Gesetzgeber auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, erkennbar gewordene Strafbarkeitslücken, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte. Als solche Beispiele für „neuartige“ Delikte sind etwa zu nennen: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Computerbetrug, Geldwäsche, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Insbesondere ist in der Geschichte des Strafgesetzbuches unter anderem das 1. Gesetz zur Reform des Strafrechts (1 StrRG) vom 25. Juni 1969 zu nennen. Im Allgemeinen Teil (AT) wurden statt Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung und Haft eine einheitliche Freiheitsstrafe eingeführt und Ehrenstrafen abgeschafft. Des Weiteren zu nennen ist das 2. Gesetz zur Reform des Strafrechts (2 StrRG) vom 4. Juli 1969, das unter anderem einen neuen Allgemeinen Teil schuf, die Mindestdauer der Freiheitsstrafe auf einen Monat anhob, die Verwarnung mit Strafvorbehalt sowie das Tagessatzsystem für die Geldstrafe einführte und das Maßregelsystem neugestaltete. <ref>Tröndle, Strafgesetzbuch, Seite 2</ref>


Aufbau

Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:


Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches enthält die Lehre vom Verbrechen und dessen Rechtsfolgen, außerdem allgemeine Vorschriften und Definitionen zur Beurteilung von Straftaten.

Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie zum Beispiel


Besonderer Teil

Dieser enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. Rechtsgütern), zum Beispiel


Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Einige Delikte sind auch in anderen Gesetzen enthalten, z. B.

Diese werden als das Nebenstrafrecht bezeichnet.


Weblinks


zurück zur Hauptseite




Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Strafgesetzbuch aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen. Der Urheber und die jeweilige Lizenz werden nach einem Klick auf ein Bild angezeigt.