Verschlossene Tür: Unterschied zwischen den Versionen
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.05.2015<br/> | |||
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Wohneigentumsrecht: Nächtliches Verschließen der Haustür darf wegen dadurch bedingter erheblicher Einschränkung der Fluchtmöglichkeit nicht in Hausordnung geregelt werden. Vorliegen einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher<br/> | |||
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf eine Hausordnung '''nicht''' dahingehend ändern, dass die Haustür nachts abgeschlossen sein muss.br/> | |||
Denn dadurch würde die Fluchtmöglichkeit im Fall einer Notsituation erheblich eingeschränkt. Dies würde wiederum zu einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.<br/> | |||
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'''[http://www.feuerwehr-bruehl.de/index.php/buergerinfos/33-haustuer-abschliessen Haustür abschließen?]''' | '''[http://www.feuerwehr-bruehl.de/index.php/buergerinfos/33-haustuer-abschliessen Haustür abschließen?]''' | ||
Ein überzeugender Hinweis der Freiwilligen Feuerwehr Brühl | Ein überzeugender Hinweis der Freiwilligen Feuerwehr Brühl<br/> | ||
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Pressemitteilung der [http://www.feuerwehr-uelsen.de/html/64.html FW Uelsen] | Pressemitteilung der [http://www.feuerwehr-uelsen.de/html/64.html FW Uelsen] | ||
Eine verletzte Person hinter einer verschlossenen , , , , , | Eine verletzte Person hinter einer verschlossenen , , , , ,<br/> | ||
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Brandschutzaufklärung vom 08.08.2013<br/> | Brandschutzaufklärung vom 08.08.2013<br/> | ||
Hauseingangstür - [http://www.brandschutzaufklaerung.de/Detail.22+M576712bfce2.0.html Verschließen der Hauseingangstür in Mehrfamilienhäuser] | Hauseingangstür - [http://www.brandschutzaufklaerung.de/Detail.22+M576712bfce2.0.html Verschließen der Hauseingangstür in Mehrfamilienhäuser]<br/> | ||
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Version vom 11. Januar 2016, 10:36 Uhr
Ein verschließen einer Haustür, gerade in Mehrfamilienhäusern ist zu unterbleiben.
Oftmals stellt eine Haustür die einzige Fluchtmöglichkeit dar. Ist diese verschlossen,
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.05.2015
- 2-13 S 127/12 -
Wohneigentumsrecht: Nächtliches Verschließen der Haustür darf wegen dadurch bedingter erheblicher Einschränkung der Fluchtmöglichkeit nicht in Hausordnung geregelt werden. Vorliegen einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf eine Hausordnung nicht dahingehend ändern, dass die Haustür nachts abgeschlossen sein muss.br/>
Denn dadurch würde die Fluchtmöglichkeit im Fall einer Notsituation erheblich eingeschränkt. Dies würde wiederum zu einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Stadtgebiet Leipzig
Ort: Leipzig, OT Connewitz, Scheffelstraße Zeit: 26.01.2015, 20:35 Uhr
Über die Rettungsleitstelle wurde dem Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion Leipzig mitgeteilt, dass es in einem Mehrfamilienhaus, das gerade rekonstruiert wird, brennt. Als die Beamten eintrafen, waren die Kameraden der Berufsfeuerwehr Leipzig-Süd bereits dabei, den Brand zu löschen. Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde bekannt, dass das Haus verschlossen war und beim Eintreffen der Feuerwehr hinter der verschlossenen Tür brannte. Die Tür wurde gewaltsam durch die Feuerwehr geöffnet und der Brand gelöscht. Direkt am Brandherd hing ein abisoliertes Elektrokabel. Nach dem Löschen wurde das Objekt kontrolliert. Personen wurden im Haus nicht festgestellt. Ebenso wurden keine weiteren Brandherde gefunden. Alle Fenster und Türen waren ordnungsgemäß verschlossen. Die Brandursachenermittler nehmen im Laufe des heutigen Tages die Ermittlungen auf.
Haustür abschließen?
Ein überzeugender Hinweis der Freiwilligen Feuerwehr Brühl
Pressemitteilung der FW Uelsen
Eine verletzte Person hinter einer verschlossenen , , , , ,
Brandschutzaufklärung vom 08.08.2013
Hauseingangstür - Verschließen der Hauseingangstür in Mehrfamilienhäuser