Feuerwehrkommandant: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Feuerwehrkommandant''' ist die Bezeichnung für den Leiter einer Gemeindefeuerwehr ([[Berufsfeuerwehr]] oder [[Freiwillige Feuerwehr]]) in Baden-Württemberg, Bayern und Österreich. Der Kommandant wird in Österreich und Bayern durch die aktiven Feuerwehrangehörigen in geheimer Wahl gewählt, wobei in Bayern der Gemeinderat die Wahl bestätigen muss. In Baden-Württemberg wird er durch den Stadt- oder [[Gemeinderat (Deutschland)|Gemeinderat]] auf Vorschlag der Feuerwehrangehörigen bestellt. Dem Feuerwehrkommandanten werden dadurch weitgehende Kompetenzen nach dem [[Feuerwehrgesetz]] des jeweiligen Landes eingeräumt.
'''Feuerwehrkommandant''' ist die Bezeichnung für den Leiter einer Gemeindefeuerwehr ([[Berufsfeuerwehr]] oder [[Freiwillige Feuerwehr]]) in Baden-Württemberg, Bayern und Österreich. Der Kommandant wird in Österreich und Bayern durch die aktiven Feuerwehrangehörigen in geheimer Wahl gewählt, wobei in Bayern der Gemeinderat die Wahl bestätigen muss. In Baden-Württemberg wird er durch den Stadt- oder Gemeinderat auf Vorschlag der Feuerwehrangehörigen bestellt. Dem Feuerwehrkommandanten werden dadurch weitgehende Kompetenzen nach dem Feuerwehrgesetz des jeweiligen Landes eingeräumt.
Sollte die jeweilige [[Feuerwehr]] in Abteilungen strukturiert sein, gibt es entsprechend zusätzlich für jede von diesen einen Abteilungskommandanten, der diese Abteilung nach den Weisungen des Feuerwehrkommandanten führt, wobei er landesrechtlich unterschiedliche Freiräume hat.
Sollte die jeweilige [[Feuerwehr]] in Abteilungen strukturiert sein, gibt es entsprechend zusätzlich für jede von diesen einen Abteilungskommandanten, der diese Abteilung nach den Weisungen des Feuerwehrkommandanten führt, wobei er landesrechtlich unterschiedliche Freiräume hat.


In einigen anderen deutschen Bundesländern wird er als [[Gemeindebrandinspektor]] oder Gemeindebrandmeister (bei Städten: Stadtbrandinspektor oder Stadtbrandmeister) bezeichnet.
In einigen anderen deutschen Bundesländern wird er als Gemeindebrandinspektor oder Gemeindebrandmeister (bei Städten: Stadtbrandinspektor oder Stadtbrandmeister) bezeichnet.




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Aktuelle Version vom 17. Dezember 2019, 07:15 Uhr

Feuerwehrkommandant ist die Bezeichnung für den Leiter einer Gemeindefeuerwehr (Berufsfeuerwehr oder Freiwillige Feuerwehr) in Baden-Württemberg, Bayern und Österreich. Der Kommandant wird in Österreich und Bayern durch die aktiven Feuerwehrangehörigen in geheimer Wahl gewählt, wobei in Bayern der Gemeinderat die Wahl bestätigen muss. In Baden-Württemberg wird er durch den Stadt- oder Gemeinderat auf Vorschlag der Feuerwehrangehörigen bestellt. Dem Feuerwehrkommandanten werden dadurch weitgehende Kompetenzen nach dem Feuerwehrgesetz des jeweiligen Landes eingeräumt. Sollte die jeweilige Feuerwehr in Abteilungen strukturiert sein, gibt es entsprechend zusätzlich für jede von diesen einen Abteilungskommandanten, der diese Abteilung nach den Weisungen des Feuerwehrkommandanten führt, wobei er landesrechtlich unterschiedliche Freiräume hat.

In einigen anderen deutschen Bundesländern wird er als Gemeindebrandinspektor oder Gemeindebrandmeister (bei Städten: Stadtbrandinspektor oder Stadtbrandmeister) bezeichnet.




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