Kabel abbrennen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Kabel abbrennen FW Weißenfels pFB 18.6.21.jpg|thumb|250px|[[Kabel]] abbrennen, um [https://de.wikipedia.org/wiki/Kupfer Kupfer] zu gewinnen ist eine [[Straftat]].<br>Siehe [[§ 326 StGB]]<br>Foto: FW Weißenfels]]
[[Datei:Kabel abbrennen FW Weißenfels pFB 18.6.21.jpg|thumb|250px|[[Kabel]] abbrennen, um [https://de.wikipedia.org/wiki/Kupfer Kupfer] zu gewinnen ist eine [[Straftat]].<br>Siehe [[§ 326 StGB]] / [[Umweltkriminalität]]<br>Foto: FW Weißenfels]]
[[Datei:Kabel Isolierung abbrennen FF Schkeuditz pWA 11.10.23.jpg|thumb|250px|auch hier Kabel abbrennen, eine [[Straftat]] gem. [[§ 326 StGB]]<br>Foto: FF Schkeuditz]]
[[Datei:Kabel Isolierung abbrennen FF Schkeuditz pWA 11.10.23.jpg|thumb|250px|auch hier Kabel abbrennen, eine [[Straftat]] gem. [[§ 326 StGB]]<br>Foto: FF Schkeuditz]]
Nach Eisen und Aluminium ist Kupfer (Edelmetall) das am häufigsten genutzte Metall in der Industrie und im Haushalt, es zählt auch zu den Münzmetallen.<br>
Nach Eisen und Aluminium ist Kupfer (Edelmetall) das am häufigsten genutzte Metall in der Industrie und im Haushalt, es zählt auch zu den Münzmetallen.<br>

Aktuelle Version vom 25. März 2024, 21:49 Uhr

Kabel abbrennen, um Kupfer zu gewinnen ist eine Straftat.
Siehe § 326 StGB / Umweltkriminalität
Foto: FW Weißenfels
auch hier Kabel abbrennen, eine Straftat gem. § 326 StGB
Foto: FF Schkeuditz

Nach Eisen und Aluminium ist Kupfer (Edelmetall) das am häufigsten genutzte Metall in der Industrie und im Haushalt, es zählt auch zu den Münzmetallen.
Reines Kupfer (es wird auch das rotes Gold genannt) wird eher selten genutzt, es ist hellrot, nicht unbedingt hart und gut schmiedbar.
An Kupfer können Bakterien nicht wachsen, deshalb findet man es oft im Sanitärbereich oder in der Lebensmittelindustrie.
Kupfer besitzt sehr eine gute Wärme- und elektrische Leitfähigkeit und es ist korrosionsresistent.
Kupfer ist als relativ weiches Metall gut formbar und zäh. Als sehr guter Wärme- und Stromleiter finden wir es häufig im Alltag.

Anwendungsbereiche von Kupfer:

  • Computer, Computerchips, Sonnenkollektoren,
  • in elektrischen Leitungen (Stromkabell),
  • Elektromotoren, wie z. B. Dunstabzugshauben,
  • Dekorationsgegenständen,
  • Handy,
  • Hybridmotoren,
  • Kabelbäume in Fahrzeugen
  • Kabeltrommel,
  • Ladekabel,
  • Heizungsanlagen, meißt ältere Gebäude,
  • Sonnenkollektoren,
  • Transformatoren, z. B. Halogenbeleuchtung,
  • Verlängerungskabel,
  • Wasserleitungen, meißt in älteren Gebäuden,
  • Regenrinnen und Dachverkleidungen,


Interessant ist, dass Kupfer ohne große Qualitätsverlust recyclebar ist und somit wiedergewonnen und weiterverarbeitet werden kann.
Bringen sie Kupferkabel zum Schrotthändler, wird der Schrott bzw. das Kabel höher bezahlt, wenn dieses abisoliert ist.
Gemäß den gestzlichen Vorgaben werden Kufperkabel vor dem Recyclen mechanisch abisoliert.

Die Preise variieren je nach Art:

Kupferkabel mit Stecker: > 1 €
Kupfer Millberry: > 4, €
Kabelschälblei: > 1 €
Kupferkabel min. 38% Anteil: > 1 €
Kunststoff (sogen. Kabel abbrennen) zu verbrennen, verstößt gegen das Abfallbeseitigungsgesetz, ist also eine Straftat.
Foto: PI Neubrandenburg

Das Abbrennen der Isolation von Kabeln ist nicht nur gefährlich. Niemand kann den Verlauf eines Brandes hervorsehen.
Aufgrund von Wind kann sich ein Flächenbrand oder Waldbrand entwicklen.
Die Isolierung von Kabeln besteht oft (noch) aus Polyvinylchlorid (PVC), das ist ein thermoplastischer Kunststoff.
Brennt PVC, werden Halogene (Kurzbezeichnung für Halogenkohlen(wasser)stoffe) freigesetzt, diese sind eine Gefahr für Mensch und Natur (es entsteht Salzsäure, Clor) und in Innenräumen für Metalle (Rost).

Aus vorgenannten Gründen ist es verboten, die Isolierung von Kabeln abzubrennen.
Näheres dazu findet man im:

Kreislaufwirtschaftsgesetz, (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG))
Abfallbeseitigungsgesetz


Zu prüfen sind:

§ 326 StGB - Unerlaubter Umgang mit Abfällen
§ 325 StGB Luftverunreinigung
auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz


Interssant für die Staatsanwaltschaft ist der:

§ 73 StGB Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern



siehe auch:


Autor:
Rainer Schwarz




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