Teilkaskoversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Ausgebrannter PKW.JPG|thumb|300px|right|Für die Regulierung eines [[Brandschaden]]s, benötigt man eine Teilkaskoversicherung<br/> Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
Die '''Kaskoversicherung''' (von spanisch ''casco'': [[Schiffsrumpf]]), auch '''Fahrzeugversicherung''' genannt, ist eine [[Versicherung (Kollektiv)|Versicherung]] gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur [[Kfz-Haftpflichtversicherung]] ist die Kaskoversicherung in [[Deutschland]], [[Österreich]] und der [[Schweiz]] keine [[Pflichtversicherungsgesetz|Pflichtversicherung]]. Sie kommt auf für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. Man unterscheidet die '''Teilkasko-''' und die '''Vollkaskoversicherung'''.
[[Datei:LKW-Müritzportal-IMG 5947.JPG|thumb|300px|[[Brandbekämpfung]] an einem brennenden Lkw<br/>Foto: Müritzportal]]
[[Datei:Brandstiftung Roller PGT.jpg|thumb|300px|Eine [[Brandstiftung]] gem. [[§ 306 StGB]]. Hoffentlich besteht die Teilkaskoversicherung.<br/>Foto: PGT]]
[[Datei:AusgebrannterTrecker.jpg|thumb|300px|[[Brand]] eines Traktors<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]] ]]
[[Datei:P4025369.jpg|thumb|300px|Auch ein Bus ist vor einem [[Fahrzeugbrand]] nicht sicher<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]] ]]
Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug, Flugzeug oder Schiff.<br>
Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die [[Vollkaskoversicherung]].<br>
Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine [[Pflichtversicherung]]. Auf die Schiffs- und Flugzeugkasko wird hier nicht weiter eingegangen.




[[Bild:Ausgebrannter PKW.JPG|thumb|250px|right|Hier ein [[Fahrzeugbrand]] eines PKW - hoffentlich ....versichert.<br/> Foto: [[Rainer Schwarz]].]][[Datei:AusgebrannterTrecker.jpg|thumb|250px|...oder hier der [[Brand]] eines Traktors.<br/>Foto: BR]]
'''Begriffshistorie'''
'''Teilkaskoversicherung'''  


Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am '''eigenen''' [[Fahrzeug]] abdeckt.
Im Spanischen bedeutet ''casco'' unter anderem „Schiffsrumpf“; in der Seemannssprache steht ''Liste seemännischer Fachwörter (A bis M)#C|Casco'' oder ''Schiffsrumpf|Kasko'' für den fertigen, schwimmfähigen Rumpf ohne die enthaltene Technik, im Gegensatz zum Cargo, also der Frachtgut|Ladung. Die Versicherung von Schiffen gegen diverse Gefahren hat lange Tradition und erfolgte schon weit vor der Erfindung der Dampfmaschine und des Kraftfahrzeugs. Heutzutage wird unter einer ''Kaskoversicherung'' meist die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung von Kraftfahrzeugen verstanden.
Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
 
 
Teilkaskoversicherung
 
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.<br>
Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden, es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Teilkaskoschutz einzuschließen oder auch auszuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften binden den Teilkaskoschutz allerdings an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass diese mindestens ein Jahr bestehen muss.


Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
* [[Brand]] oder [[Explosion]]
 
* [[Diebstahl]] inklusive Einbruchteilediebstahl
* [[Brand]] / [[Fahrzeugbrand]] oder [[Explosion]]
* [[Raub]]
* Vermögensdelikt|Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
* unmittelbare Einwirkung von [[Sturm]], [[Hagel]], [[Blitzschlag]] oder [[Überschwemmung]]. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
* Zusammenstoß mit [[Haarwild]], während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur für Haarwild nach dem BJagdG gilt. Das OlG Celle hat z.&nbsp;B. entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Finnland ''Keinen'' Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen.
* Glasbruchschäden
* Glasbruchschäden
* Schäden der [[Verkabelung]] durch [[Elektrischer Kurzschluss|Kurzschluss]] (Schmorschäden)
* Schäden der Verkabelung durch [[Elektrischer Kurzschluss|Kurzschluss]]  
* [[Marderabwehr|Marderbiss]] ohne Folgeschäden
* Marderabwehr|Marderbiss ohne Folgeschäden oder mit Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe.


Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben manche Versicherer den Begriff Haarwild um [[Hauspferd|Pferde]], [[Hausrind|Kühe]], [[Hausschaf|Schafe]] und [[Hausziege|Ziegen]] erweitert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle [[Wirbeltiere]] oder [[Vögel]] geläufig. Allerdings bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut „Alle Tiere“ einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalles mit Tieren.
* unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, [[Blitz]]schlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt. Darüber hinaus können Schäden aber auch anerkannt werden, wenn im näheren Umfeld des Schadensortes oder der Region weitere Schäden mit ähnlichem Schadensbild gemeldet worden sind. Ein klassisches Beispiel hierzu liefert der Hagelschaden. Hier ist es nicht immer so, dass Wetterämter wie z.&nbsp;B. der Deutscher Wetterdienst|Deutsche Wetterdienst (DWD) Hagelereignisse bestätigen können. Hier sind andere beschädigte Fahrzeuge aus der näheren Umgebung, die durch Hagel beschädigt wurden, als Beweis ausreichend für die Schadensregulierung. Dies gilt im Übrigen auch für Schäden in anderen Sachsparten.


Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim [[Personenkraftwagen|PKW]] nach der Typenklassen-Einstufung.
* Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. In den Basistarifen ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zum Beispiel entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen. Bessergestellte Tarife haben einen erweiterten Deckungsumfang und bieten so erweiterten Versicherungsschutz. Meist sind dann auch Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen versichert. Des Weiteren sind Erweiterungen wie alle [[Wirbeltiere]] oder Vögel geläufig.
Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein [[Schadenfreiheitsrabatt]] berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp ([[Typklasse]]) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist ([[Regionalklasse]]), ab. Auch hier werden inzwischen weitere Merkmale beitragsbeeinflussend benutzt, z. B. durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter, Alter des Versicherungsnehmers.


Durch die Vereinbarung einer [[Selbstbeteiligung]] (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim Personenkraftwagen|Pkw nach der Typenklassen-Einstufung.


Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt. Zu beachten ist aber, dass bei Vertragsabschluss nach Vorschäden in den letzten 24&nbsp;Monaten gefragt wird. Dabei wird neben Schäden in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung auch nach Teilkaskoschäden gefragt. Liegt ein Teilkaskoschaden in den letzten 24&nbsp;Monaten vor, ist dieser zwar nicht relevant für eine Rückstufung in den schadensfreien Jahren (Teilkasko ist immer frei von schadensfreien Jahren), jedoch ist diese Angabe tarifierungsrelevant und beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie. Das heißt mit anderen Worten: Mit einem Teilkaskoschaden im erfragten Zeitraum (24&nbsp;Monate) verteuert sich hintergründig die Versicherungsprämie aufgrund des erhöhten Risikos für den Versicherer. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem auch vom Fahrzeugtyp (Typklasse (Versicherungswesen)|Typklasse), der Regionalklasse und von Postleitzahl des Fahrzeughalter|Halters ab. Auch werden noch weitere Tarifierungsmerkmale zugrunde gelegt, von denen die Versicherungsprämie maßgeblich abhängt. Zu nennen sind unter anderem:


'''Vollkaskoversicherung'''
* die jährliche Kilometerleistung,
* das Alter des Fahrzeugs bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer,
* das Alter der Personen des Fahrerkreises; insbesondere Fahrer unter 23 bzw. 25&nbsp;Jahren werden häufig als großes Risiko eingestuft und sind daher maßgeblich für die Prämienhöhe relevant.


Die Vollkaskoversicherung ist eine '''freiwillige''' Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am '''eigenen''' [[Kraftfahrzeug]] entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich um zwei eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen. Dies hat verschiedene positive Auswirkungen:
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert sich die Versicherungsprämie. Ebenfalls wird sie durch Vereinbarung einer [[Werkstattbindung]] reduziert.
*Der anteilige Beitrag zur Teilkasko wird durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So konnte bis zur Kaskoreform 2003 z.&nbsp;B. bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko sein. Dieses nannte man Organikbruch.
*Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.


In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
In Deutschland gibt es ungefähr 19,7&nbsp;Millionen Kfz-Teilkaskoverträge (Stand: 2019). Die durchschnittliche Teilkaskoversicherung kostet rund 87&nbsp;Euro im Jahr (Stand: 2019). Einem Beitragsvolumen von 1,678&nbsp;Milliarden Euro standen 2019 insgesamt Schadenaufwendungen in Höhe von 1,097&nbsp;Milliarden Euro gegenüber.
* [[Vandalismus]] Mut- und/oder böswillige [[Sachbeschädigung|Beschädigung]] des Kraftfahrzeuges durch Fremde
* Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
** Selbstverschuldete Unfälle
** wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
** wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
** wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel Kleinkinder)


Weitere Berechnungsmerkmale für die [[Beitrag|Beiträge]] ([[Versicherungsprämie]]n) sind neben dem [[Schadenfreiheitsrabatt|SF-Rabatt]] auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.


Mit Abschließen einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.


* ständige Pflichten:
** Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein
** unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden
** Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung


* Pflichten im Schadensfall:
** Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche)
** Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
** Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe eindringendes Regenwasser zu verhindern.)


'''Ausschlüsse:'''


'''Ausschlüsse:'''
* grobe [[Fahrlässigkeit]]
* grobe [[Fahrlässigkeit]]
* [[Vorsatz]]
* [[Vorsatz]]




'''Siehe auch Artikel:'''
'''siehe auch Artikel:'''
* [[Versicherung - Zusammenfassung]]
* [[Versicherung - Zusammenfassung]]
* [[Außerplanmäßige Abschreibung]]
* [[Außerplanmäßige Abschreibung]]
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'''Weblinks'''
'''Weblinks'''
* [http://www.gdv-dl.de/typen.html Typklassenzuordnung]
* [https://www.gdv.de/de/themen/schwerpunkte/typklassen Typklassenzuordnung]






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<br />{{Wikipedia}}
<br />{{Wikipedia}}


[[Kategorie:Kriminalpolizei]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 4. August 2023, 17:50 Uhr

Bitte jede Verordnung oder jeden Gesetzestext auf Aktualität prüfen


Für die Regulierung eines Brandschadens, benötigt man eine Teilkaskoversicherung
Foto: Rainer Schwarz
Brandbekämpfung an einem brennenden Lkw
Foto: Müritzportal
Eine Brandstiftung gem. § 306 StGB. Hoffentlich besteht die Teilkaskoversicherung.
Foto: PGT
Brand eines Traktors
Foto: Rainer Schwarz
Auch ein Bus ist vor einem Fahrzeugbrand nicht sicher
Foto: Rainer Schwarz

Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug, Flugzeug oder Schiff.
Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Auf die Schiffs- und Flugzeugkasko wird hier nicht weiter eingegangen.


Begriffshistorie

Im Spanischen bedeutet casco unter anderem „Schiffsrumpf“; in der Seemannssprache steht Liste seemännischer Fachwörter (A bis M)#C|Casco oder Schiffsrumpf|Kasko für den fertigen, schwimmfähigen Rumpf ohne die enthaltene Technik, im Gegensatz zum Cargo, also der Frachtgut|Ladung. Die Versicherung von Schiffen gegen diverse Gefahren hat lange Tradition und erfolgte schon weit vor der Erfindung der Dampfmaschine und des Kraftfahrzeugs. Heutzutage wird unter einer Kaskoversicherung meist die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung von Kraftfahrzeugen verstanden.


Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden, es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Teilkaskoschutz einzuschließen oder auch auszuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften binden den Teilkaskoschutz allerdings an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass diese mindestens ein Jahr bestehen muss.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • Brand / Fahrzeugbrand oder Explosion
  • Vermögensdelikt|Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Marderabwehr|Marderbiss ohne Folgeschäden oder mit Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe.
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt. Darüber hinaus können Schäden aber auch anerkannt werden, wenn im näheren Umfeld des Schadensortes oder der Region weitere Schäden mit ähnlichem Schadensbild gemeldet worden sind. Ein klassisches Beispiel hierzu liefert der Hagelschaden. Hier ist es nicht immer so, dass Wetterämter wie z. B. der Deutscher Wetterdienst|Deutsche Wetterdienst (DWD) Hagelereignisse bestätigen können. Hier sind andere beschädigte Fahrzeuge aus der näheren Umgebung, die durch Hagel beschädigt wurden, als Beweis ausreichend für die Schadensregulierung. Dies gilt im Übrigen auch für Schäden in anderen Sachsparten.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. In den Basistarifen ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zum Beispiel entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen. Bessergestellte Tarife haben einen erweiterten Deckungsumfang und bieten so erweiterten Versicherungsschutz. Meist sind dann auch Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen versichert. Des Weiteren sind Erweiterungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig.

Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim Personenkraftwagen|Pkw nach der Typenklassen-Einstufung.

Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt. Zu beachten ist aber, dass bei Vertragsabschluss nach Vorschäden in den letzten 24 Monaten gefragt wird. Dabei wird neben Schäden in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung auch nach Teilkaskoschäden gefragt. Liegt ein Teilkaskoschaden in den letzten 24 Monaten vor, ist dieser zwar nicht relevant für eine Rückstufung in den schadensfreien Jahren (Teilkasko ist immer frei von schadensfreien Jahren), jedoch ist diese Angabe tarifierungsrelevant und beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie. Das heißt mit anderen Worten: Mit einem Teilkaskoschaden im erfragten Zeitraum (24 Monate) verteuert sich hintergründig die Versicherungsprämie aufgrund des erhöhten Risikos für den Versicherer. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem auch vom Fahrzeugtyp (Typklasse (Versicherungswesen)|Typklasse), der Regionalklasse und von Postleitzahl des Fahrzeughalter|Halters ab. Auch werden noch weitere Tarifierungsmerkmale zugrunde gelegt, von denen die Versicherungsprämie maßgeblich abhängt. Zu nennen sind unter anderem:

  • die jährliche Kilometerleistung,
  • das Alter des Fahrzeugs bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer,
  • das Alter der Personen des Fahrerkreises; insbesondere Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren werden häufig als großes Risiko eingestuft und sind daher maßgeblich für die Prämienhöhe relevant.

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert sich die Versicherungsprämie. Ebenfalls wird sie durch Vereinbarung einer Werkstattbindung reduziert.

In Deutschland gibt es ungefähr 19,7 Millionen Kfz-Teilkaskoverträge (Stand: 2019). Die durchschnittliche Teilkaskoversicherung kostet rund 87 Euro im Jahr (Stand: 2019). Einem Beitragsvolumen von 1,678 Milliarden Euro standen 2019 insgesamt Schadenaufwendungen in Höhe von 1,097 Milliarden Euro gegenüber.



Ausschlüsse:


siehe auch Artikel:


Weblinks



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