Treppenhausbrände und richtiges Verhalten im Brandfall: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
[[Datei:Treppenhausbrand Jörg Cicha Sepember 2018.jpg|thumb|350px|Feuer in Parterre unter der Treppe gelegt; Treppenhaus weggebrannt; hier leeres Haus]]  
[[Datei:Treppenhausbrand Jörg Cicha Sepember 2018.jpg|thumb|350px|Feuer in Parterre unter der Treppe gelegt; Treppenhaus weggebrannt; hier leeres Haus]]  
[[Datei:Jörg cicha Treppenhausbrand September 2018 FB.jpg|thumb|350px|Folgeschäden im Treppenhaus nach Wohnungsbrand mit einem Toten]]
[[Datei:Jörg cicha Treppenhausbrand September 2018 FB.jpg|thumb|350px|Folgeschäden im Treppenhaus nach Wohnungsbrand mit einem Toten]]
Brände in Treppenhäusern stellen eine hohe Gefährdung für Bewohner, Hausbesucher, sonstige Personen und Tiere dar, weil es sich oftmals um den einzigen [[Fluchtweg]] handelt. Strafrechtlich gesehen steht hier der Schutz des Lebens von Personen im Vordergrund, so dass auch die bloße Gefährdung der Gesundheit durch [[Rauch]] und andere Einflüsse der [[Flamme]]n durch eine rechtswidrige Tat strafbar ist (§ 306 a StGB).<br/>  
Brände in Treppenhäusern stellen eine hohe Gefährdung für Bewohner, Hausbesucher, sonstige Personen und Tiere dar, weil es sich oftmals um den einzigen [[Fluchtweg]] handelt. Strafrechtlich gesehen steht hier der Schutz des Lebens von Personen im Vordergrund, so dass auch die bloße Gefährdung der Gesundheit durch [[Rauch]] und andere Einflüsse der [[Flamme]]n durch eine rechtswidrige Tat strafbar ist ([https://dejure.org/gesetze/StGB/306a.html§ 306 a StGB]).<br/>  
Der Versuch einer solchen Handlung wird mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe belangt. Es ist nicht immer dem Täter zuzuschreiben, wenn das [[Feuer]] in der Entstehungsphase von alleine ausgeht oder dieses sich gar nicht erst entwickelt. Eine mögliche Strafe ist ungleich geringer, wenn es sich um eine unabsichtliche Brandverursachung handelt (§ 306 d StGB).
Der Versuch einer solchen Handlung wird mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe belangt. Es ist nicht immer dem Täter zuzuschreiben, wenn das [[Feuer]] in der Entstehungsphase von alleine ausgeht oder dieses sich gar nicht erst entwickelt. Eine mögliche Strafe ist ungleich geringer, wenn es sich um eine unabsichtliche Brandverursachung handelt ([https://dejure.org/gesetze/StGB/306a.html § 306 d StGB]).





Version vom 2. September 2018, 11:10 Uhr

Treppenhausbrände und richtiges Verhalten im Brandfall


Gefahren

Foto 1: Feuer im Hausflur in Parterre im Mehrfamilienhaus (Vorsatzhandlung)
Feuer in Parterre unter der Treppe gelegt; Treppenhaus weggebrannt; hier leeres Haus
Folgeschäden im Treppenhaus nach Wohnungsbrand mit einem Toten

Brände in Treppenhäusern stellen eine hohe Gefährdung für Bewohner, Hausbesucher, sonstige Personen und Tiere dar, weil es sich oftmals um den einzigen Fluchtweg handelt. Strafrechtlich gesehen steht hier der Schutz des Lebens von Personen im Vordergrund, so dass auch die bloße Gefährdung der Gesundheit durch Rauch und andere Einflüsse der Flammen durch eine rechtswidrige Tat strafbar ist (306 a StGB).
Der Versuch einer solchen Handlung wird mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe belangt. Es ist nicht immer dem Täter zuzuschreiben, wenn das Feuer in der Entstehungsphase von alleine ausgeht oder dieses sich gar nicht erst entwickelt. Eine mögliche Strafe ist ungleich geringer, wenn es sich um eine unabsichtliche Brandverursachung handelt (§ 306 d StGB).


Löschen

Ein Treppenhausbrand stellt an die Feuerwehren hohe Anforderungen, weil die Rettung von möglicherweise noch anwesenden Personen im Vordergrund steht. Diese Personen können, abhängig von der Ausbreitung des Brandes, der Verrauchung und der Bauweise nicht so ohne weiteres über das Treppenhaus gerettet werden. Für die Evakuierung gibt es zum Beispiel Fluchthauben und ähnliche Hilfsmittel. Mitunter ist dies über das Treppenhaus gar nicht möglich, so dass die Rettung mittels Leitern erfolgen muss. Weitere erhebliche Schwierigkeiten können auftreten, wenn es sich um kranke und gebrechliche Menschen handelt (Krankenhäuser, Altersheime usw). Bei Hochhäusern können die Etagen, aus denen Menschen gerettet werden sollen, außerhalb der Reichweite der Feuerwehrleitern liegen. Eine Rettung über Sprungpolster ist eine weitere Variante, aber mit Sicherheit für die Betroffenen nicht einfach und mit ein letztes Mittel.


Brandlast

Die Brandlast in Treppenhäusern kann ganz unterschiedlich ausfallen. Einerseits kann die Treppe selbst genug Brandlast liefern, wenn sie in Holzbauweise ausgeführt ist. Andererseits sind genügend Treppenhäuser festzustellen, in denen Schuhschränke oder ähnliche Möbelstücke, Dekorationsgegenstände, Kinderwagen, Behälter mit Zeitungen und Werbung und vieles anderes mehr vorhanden sind. Selbst Wände können aus brennbaren Materialien bestehen oder mit solchem verkleidet sein. Ebenso können Fußbodenbeläge brennen (Linoleum, Fußmatten, seltener Teppiche).
Kommt es in einem Holztreppenhaus zum Brand, ist oftmals die Folge, dass das gesamte Treppenhaus wegbrennt. Insbesondere ist das vielfach in Altbauten, Abrisshäusern und leer stehenden Wohnhäusern festzustellen, weil hier in der Regel der Brand erst sehr spät bemerkt wird. Ein Betreten des Gebäudes zum Löschen und zur späteren Brandursachenermittlung ist dann nicht mehr möglich.


Rauchbelastung

Im Treppenhaus besteht auch bei Wohnungs- oder Kellerbränden die Gefahr der Rauchausbreitung in das Treppenhaus, gerade, wenn Türen offen gelassen werden. In einigen Gebäuden ist ein Rauchabzug vorgeschrieben (siehe Landesbauordnungen), der aber nur durch die Feuerwehr betätigt werden darf. Hierdurch können Rauch und Hitze schnell abgeführt werden.


Brandursachen

Wie bei anderen Bränden auch, kann die Palette von Brandursachen weit gefächert sein. Als Brandursachenermittler geht man jedoch immer von objektiv möglichen Ursachen aus. Selbstentzündungen oder Blitzschlag werden hier also höchstwahrscheinlich nicht zutreffen.
Denkbare Brandursachen sind:

offenes Feuer, in vorsätzlicher Weise angewandt; z. B. Kinderwagen anzünden
fahrlässiger Umgang mit Zigarettenkippen; z. B. Kippen in Behälter mit Werbung werfen; spielende Kinder
fahrlässiger Umgang mit Behältern, in denen sich noch heiße Asche befindet
elektrische Defekte (wenn vorhanden Steckdosen; Beleuchtung; Schaltkästen in Hausfluren)
durch Reparaturen verursacht, z. B. Schweißen
Feuerwerkskörper; vorsätzlich Briefkästen aufsprengen


Verhalten im Brandfall

Sollte es zu einem Brand im Treppenhaus kommen, wobei ja auch ein Kellerbrand vorliegen kann, muss man auf jeden Fall Ruhe bewahren. Das ist sicherlich leichter gesagt, wie getan, aber sich blind in ein verrauchtes Treppenhaus zu begeben, ist lebensgefährlich. Oftmals wird die gefährliche bzw. gar tödliche Wirkung der Rauchgase unterschätzt. Sehr schnell kann man in einem verrauchten Treppenhaus (mit Sicht Nahe Null Meter) die Orientierung verlieren, zu Fall kommen und dadurch erst recht in Panik geraten.
Entstehungsbrände können, wenn noch möglich, selbst gelöscht werden. Hierfür gibt es kein Patentrezept, ob man die Gefahr überblicken kann oder nicht. Im anderen Fall ist sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren. Erst dann werden weitere Bewohner, am besten über die zentrale Klingelanlage, alarmiert und/ oder weitere Personen angerufen.


Vorbeugung

Durch möglichst wenig Brandlast kann man Bränden vorbeugen bzw. Brandstiftern wenig Tatgelegenheit geben, wozu gleichzeitig ein sinnvoller Verschluss von Haustüren beiträgt.
Die Evakuierungswege dürfen nicht zugestellt sein. Handelt es sich um größere Gebäude, wie Hochhäuser, Museen, Theater oder Hotels, sind Fluchtpläne ausgehängt, über die man sich vorher rechtzeitig informieren sollte.
Als vorbeugende Maßnahmen können in öffentlichen Gebäuden Feuerlöscher oder sonstige Feuerlöscheinrichtungen (Naß-oder Trockenleitungen, auch Steigleitung) vorgehalten werden.


Autor und Fotos:

Jörg Cicha



Zurück zur Hauptseite