Alarm- und Ausrückeordnung

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Leitstelle der Berufsfeuerwehr München
Foto: Rainer Schwarz

Eine Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) enthält Grundregeln für die Alarmierung bei Alarmfällen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Sie ist wichtig für die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz.

Dabei wird einem Alarmstichwort und einer Alarmstufe eine Kette von Alarmreaktionen zugeordnet (z. B. „Feuer 3“).


Struktur

Eine Alarm- und Ausrückeordnung besteht aus Alarmstichworten, Alarmstufen und den daraus folgenden Alarmreaktionen.

Das Alarmstichwort besteht aus einem kurzen, prägnanten Wort, das die Art des Alarmes definiert. Die Alarmstufe, beschreibt das Ausmaß bzw. die Größe eines Alarmes in Form einer Ziffer oder durch Wörter wie „klein“, „mittel“ oder „groß“.

Der Kombination von Alarmstichwort und Alarmstufe stehen Alarmreaktionen gegenüber, also was in einem bestimmten Fall alarmiert werden soll.

In Deutschland haben sich im Bereich der Hilfsorganisationen ähnliche Alarmstichworte bzw. Alarmkategorien herausgebildet, die meistens mit einem Buchstaben abgekürzt werden, dem die Alarmstufe als Zahl nachgestellt wird (beispielsweise „F2“).


  • mögliche Stichworte aus dem Bereich der Feuerwehr (fett: Abkürzung):


Bei Großschadenslagen kommen auch die Stichwörter Vollalarm bzw. Großalarm oder MANV (Massenanfall von Verletzten) vor.


AAO bei Rettungsdienst und Feuerwehr

Die Alarm- und Ausrückeordnungen werden von der jeweils zuständigen Rettungsleitstelle, die u. a. für die Annahme von Notrufen verantwortlich ist, verwendet um für bestimmte Alarmstichworte eine möglichst optimale Reaktion zu erreichen. Ein wichtiges Kriterium ist die Zeit bis die Rettungsmittel zur Verfügung stehen (Hilfsfrist). Freiwillige Feuerwehren etwa brauchen eine gewisse Zeit bis sie zur Verfügung stehen, Berufsfeuerwehren stehen schneller zur Verfügung - sind aber nicht überall vorhanden. Außerdem sind die Einheiten unterschiedlich ausgerüstet.

Die AAO hängt von der Verteilung von Mannschaft und Gerät im Land, sowie vom Zuständigkeitsbereich der Leitstelle bzw. vorhandenen Länder- bzw. Landkreisgrenzen ab.

Die AAO ist in der Software der Leitstelle integriert und beachtet auch die entsprechenden Alarmpläne der zu alarmierenden Einheiten. Das ermöglicht eine optimale Alarmierung, da die Software unter anderem Informationen über den Einsatzstatus von bestimmten Fahrzeugen hat. Das heißt beispielsweise, dass keine Fahrzeuge alarmiert werden, die defekt oder bereits im Einsatz sind. In Deutschland wird dazu das Funkmeldesystem genutzt.

Abhängig vom Alarmierungsstichwort (z.B. „Brand“ oder „Hilfeleistungseinsatz“) und der vom Disponenten festgelegten Alarmierungsstufe (z.B. „B3“ oder „H1“) werden unterschiedliche Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen alarmiert. Fahren bei Bränden ein oder mehrere Löschzüge die Einsatzstelle an, werden bei Hilfeleistungen Rüstzüge und bei Gefahrguteinsätzen Gefahrstoffzüge alarmiert. Bei kleinen Einsätzen (Mülleimerbrände, Notfalltüröffnung, umgestürzter Baum) können auch nur einzelne Fahrzeuge alarmiert werden, auch anwendbar bei zweifelhafter Meldung von Brandmeldeanlagen mit häufigen Fehlalarmen, eine Nachalarmierung ist immer möglich. Bei Großschadenslagen werden dagegen „Gesamtalarme“ ausgelöst und auch „überörtliche Hilfe“ aus anderen Gemeinden oder Kreises hinzugezogen.


Ebenfalls legt die AAO fest ob und welche Sonderkräfte zu einem Einsatz hinzugezogen werden, z.B.:


Ausnahmen

In besonderen Fällen können die Verantwortlichen (Einsatzleiter, Leitstellen-Verantwortlicher) von der AAO abweichen, wenn es zur besseren und schnelleren Hilfe erforderlich ist.

So können aus taktischen Gründen auf Weisung des Einsatzleiters Einsatzfahrzeuge mitgeführt werden, ohne dass diese von der Leitstelle alarmiert worden sind, beispielsweise eine Drehleiter bei einer Rettung aus dem Eis.




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