Auftauarbeiten

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Gefahren durch Auftauarbeiten

Lötlampe in Gebrauch
Foto: Rainer Schwarz
Heißluftpistole
Foto: Rainer Schwarz
eine Lötlampe ist zum Auftauen ungeeignet
Foto: JC


Bei sehr kalter Witterung im Frostbereich treten immer wieder Brände durch Auftauarbeiten an wasserführenden Armaturen mittels Lötlampen, ähnlichen Gerätschaften oder offenen Flammen auf. An der aufgetauten Leitung können sich erhebliche Brandspuren (Wärmepunkte oder linien, Anlaufspuren, Ausglühungen und abgebrannte Farbe) befinden, da der Brand meistens in einem von der aufgetauten Leitung weiter entfernten Bereich entsteht, wo der Verursacher nicht damit rechnet, z. B. im darüber liegenden Geschoss oder in der Nachbarwohnung, je nach Leitungsverlauf. An der Stelle, wo aufgetaut wird, hat der Anwender das im Blick, aber eben nicht in Nebenräumen oder anderen Etagen. Hinzu kommt oftmals, dass man sich im Vorfeld über den weiteren Leitungsverlauf keine Gedanken macht.
In dem Verhalten besteht auch die generelle Gefahr, vor der immer wieder gewarnt wird (siehe auch Merkblatt des VdS 2074). Aus diesem Grund bleibt die Auftaustelle weitestgehend erhalten, wenn sich hier keine brennbaren Materialien befinden. Gleiche Spuren können sich aber auch an den Wänden oder Decken finden lassen, auf denen die Wasserleitung installiert ist. Wichtige Anzeichen für den Ermittler sind also erstens sehr kalte Witterung über mehrere Tage (geschätzt Minus 10 Grad Celsius und kälter), zweitens eine schlechte Gebäudesubstanz wie Wärmedämmung, die ein Einfrieren vermuten lässt und drittens Gegenstandspuren wie Gasflaschen, Lötlampen, Schweißtrafos, Gasbrenner, Kerzen oder elektrische Wärmestrahler, die im Brandschutt oder im näheren Umfeld bzw. an Wasserarmaturen gefunden werden.
Die Brandausbruchsstelle kann sich aber auch in der Nähe oder unmittelbar an der Stelle, wo die Auftauarbeiten vorgenommen wurden, befinden. Hier spielt die direkte Wärmeausbreitung durch Wärmestrahlung, die oft unterschätzt wird, eine erhebliche Rolle. Die Abstände der Wärmequelle zu brennbaren Einrichtungsgegenständen oder Bauteilen sind zu gering. Aber auf der sicheren Seite ist man, wenn man offenes Feuer oder ähnlich energieintensive Wärmequellen zum Auftauen nicht verwendet.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass der Brand erst eine ganze Zeit nach den Auftauarbeiten entstehen kann, so dass man zunächst keinen Zusammenhang zwischen den Arbeiten und den Brandausbruch herstellt oder vermutet. Durch verschiedenste Einflussfaktoren, wie folgend, entsteht zunächst ein Schwel- oder Glimmbrand und ein offenes Feuer erst nach Stunden.

  • Energiegehalt der Wärmequelle
  • Wärmeleitvermögen der aufzutauenden Leitung
  • Außen- und Innentemperaturen
  • Zündverhalten des in der Nähe befindlichen brennbaren Materials
  • Abstände aufzutauende Leitung zu umliegenden brennbaren Stoffen
  • Luftverhältnisse u.a.


Während der Frostperioden muss in gefährdeten Bereichen mit dem Einfrieren von wasserführenden Einrichtungen, Leitungen und Apparaturen gerechnet werden. Um Schäden zu vermeiden, kann Folgendes empfohlen werden:

  • Fenster und Türen geschlossen halten und Gebäudeöffnungen abdichten
  • gute Gebäudedämmung
  • wasserführende Leitungen und Geräte, auch stillgelegte Heizungseinrichtungen entleeren. Hierzu die Absperrvorrichtungen in den Zuleitungen schließen, das Wasser an der tiefsten Stelle ablassen und den Entleerungshahn geöffnet lassen.
  • Wenn die Entleerung der Leitungen nicht realisiert werden kann, sollte man einen geringen und permanenten Wasserdurchfluss einrichten.
  • Die Wärmedämmung von Leitungen, Armaturen und weiteren Anlagen ist zu empfehlen. Es kann jedoch bei länger anhaltendem Frost das Einfrieren nicht in jedem Fall verhindern. Es kann zusätzlich die Installation einer Zusatzheizung gemäß DIN VDE 0253 erforderlich sein.
  • Durch die Installation von so genannten Frostwächtern kann ein Einfrieren verhindert werden. Diese Elektrowärmegeräte beugen einem möglichen Einfrieren vor, indem diese bei Unterschreitung einer am Gerät einzustellenden Temperatur den frostgefährdeten Bereich aufheizen.
  • metallene Einrichtungen und Leitungen (wasserführend) mit elektrischen, selbstgeregelten Rohrbegleitheizungen zu versehen. Diese Maßnahme empfiehlt sich insbesondere in größeren frostgefährdeten Bereichen, z.B. Hallenbereiche, Lagerbereiche und in Außenbereichen


Auftauarbeiten können meistens mit einfachen Mitteln gefahrlos durchgeführt werden, auch wenn dies eventuell etwas zeitaufwendiger ist. Zu empfehlen sind:

  • Heizmatten oder heiße Tücher
  • heiße Ziegelsteine, Wärmflaschen oder ähnliches
  • eingefrorene Anlagenteile vorsichtig mit heißem Wasser zu begießen
  • Wärmegeräte wie einen Fön benutzen, da hier nicht so hohe Temperaturen erreicht werden, wie beispielsweise bei einer Heißluftpistole
  • wenn ein gefahrloses Auftauen nicht möglich ist, ist es besser die Leitung eingefroren zu lassen, als vor einem abgebrannten Wohnraum oder Haus zu stehen


Zündtemperaturen einiger Materialien:

  • Dachpappe 400 – 500°C
  • Eiche 260 – 340°C
  • Gardinen 200 – 395°C
  • Hartfaserplatte 250 – 350°C
  • Möbel 220°C
  • Schilfmatten 320°C
  • Sperrholz 285°C


Temperaturen von Gerätschaften:

  • Heißluftpistole 100 - 600°C
  • Lötlampe 1500 – 1800°C
  • 25 cm Abstand 1000°C
  • 35 cm Abstand 500°C
  • 50–60 cm Abstand 250°C
  • 12 cm Flamme > 1.200°C
  • Schweißbrenner
  • autogen: 2.200–2.800°C
  • maximal 3.000–3.200°C
  • bei 100 cm Abstand 300°C
  • bei 80 cm Abstand 350°C



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