Beweissicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Schuhspur RS.png|thumb|300px|left||Ein solcher (ausgegipster) Schuheindruck kann ein [[Beweismittel]] sein. <br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Schuhspur RS.png|thumb|300px|left||Ein solcher mit Gips ausgegossener Schuheindruck kann ein [[Beweismittel]] sein. <br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Finger- Blutspuren A. Löckener.jpg|thumb|300px|Sicherung einer Blutspur nach ED ([[Einbruch]]sdiebstahl).<br>Der [[Spurenträger]] ist der Fenstergriff.<br>Foto: [[Joachim Löckener]] ]]
[[Datei:Finger- Blutspuren A. Löckener.jpg|thumb|300px|Sicherung einer Blutspur nach einem ([[Einbruch]]sdiebstahl).<br>Der Fenstergriff ist der [[Spurenträger]]<br>Foto: [[Joachim Löckener]] ]]
[[Datei:Blutspur DNA Michael Arning.jpg|thumb|300px|[[Beweissicherung]]einer Blutspur mittels Bakteriette<br>Foto: [[Michael Arning]] ]]
[[Datei:Blutspur DNA Michael Arning.jpg|thumb|300px|[[Beweissicherung]]einer Blutspur mittels Bakteriette<br>Foto: [[Michael Arning]] ]]
[[Datei:AngebranntesFeuerzeug RS Okt. 2006.JPG|thumb|300px|Das [[Feuerzeug]] unter dem [[Brandschutt]] aufgefunden könnte ein [[Sachbeweis]] sein.<br/>Es wird sichergestellt zur [[Beweissicherung]].<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:AngebranntesFeuerzeug RS Okt. 2006.JPG|thumb|300px|Das [[Feuerzeug]] unter dem [[Brandschutt]] könnte ein [[Sachbeweis]] sein.<br/>Es wird zur [[Beweissicherung]] sichergestellt.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
Die Beweissicherung ist im Strafprozess sowie im Bußgeldverfahren die Sicherung von [[Beweismittel]]n sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren. Dies ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, nämlich Aufgabe der [[Polizei]] und der [[Staatsanwaltschaft]].<br>
Die Beweissicherung ist im Strafprozess sowie im Bußgeldverfahren die Sicherung von [[Beweismittel]]n sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren. Dies ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, nämlich Aufgabe der [[Polizei]] und der [[Staatsanwaltschaft]].<br>
Die Beweissicherung hat die ''Sicherung des Verfahrens'' zum Ziel und soll eine schlüssige Beweiskette für das [[Gericht]] bieten.
Die Beweissicherung hat die ''Sicherung des Verfahrens'' zum Ziel und soll eine schlüssige Beweiskette für das [[Gericht]] bieten.
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'''Ziel'''
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Die Beweissicherung dient der schlüssigen, detaillierten und sicheren Beweisführung von [[Straftat|Tat]] und Täterschaft im Verfahren vor der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Jedes Geständnis zu einer [[Tat]] kann widerrufen werden, daher wird jede [[Spur]] an einem [[Tatort]], an einem relevanten Gegenstand an einem [[Zeuge]]n und an einem Beschuldigten gesichert.
Die Beweissicherung dient der schlüssigen, detaillierten und sicheren Beweisführung von [[Straftat|Tat]] und Täterschaft im Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Jedes Geständnis zu einer [[Tat]] kann widerrufen werden, daher wird jede [[Spur]] an einem [[Tatort]], an einem relevanten Gegenstand an einem [[Zeuge]]n und an einem Beschuldigten gesichert.




'''Aus- und Durchführung'''
'''Aus- und Durchführung'''


Mit der Sicherung ist die Aufnahme von [[Personenbeweis|Personen-]] und [[Sachbeweis]]en gemeint. Dies wird durch Maßnahme (Recht), vor allem im [[Erster Angriff]], erreicht. Rechtsgrundlage in Deutschland ist ausschließlich die [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]]. Einige der Maßnahmen können nur durch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.<br>
Mit der Sicherung ist die Aufnahme von [[Personenbeweis|Personen-]] und [[Sachbeweis]]en gemeint. Dies wird durch Maßnahme, vor allem im [[Erster Angriff]], erreicht. Rechtsgrundlage in Deutschland ist ausschließlich die [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]]. Einige der Maßnahmen können nur durch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.<br>
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Einige polizeiliche Verbände, vor allem die Einsatzhundertschaft|geschlossenen Einheiten der [[Polizei]], verfügen über Beweis- und Dokumentationstrupps (BeDo), Beweissicherungstrupps (BeSi) oder Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE). Diese werden jedoch in der Regel nur bei großen Polizeiliche Lage sowie bei manchen Einsätzen der Spezialeinheiten tätig.<br>
Einige polizeiliche Verbände, vor allem die Einsatzhundertschaft|geschlossenen Einheiten der [[Polizei]], verfügen über Beweis- und Dokumentationstrupps (BeDo), Beweissicherungstrupps (BeSi) oder Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE). Diese werden jedoch in der Regel nur bei großen Polizeiliche Lage sowie bei manchen Einsätzen der Spezialeinheiten tätig.<br>

Aktuelle Version vom 25. März 2024, 19:16 Uhr

Ein solcher mit Gips ausgegossener Schuheindruck kann ein Beweismittel sein.
Foto: Rainer Schwarz
Sicherung einer Blutspur nach einem (Einbruchsdiebstahl).
Der Fenstergriff ist der Spurenträger
Foto: Joachim Löckener
Beweissicherungeiner Blutspur mittels Bakteriette
Foto: Michael Arning
Das Feuerzeug unter dem Brandschutt könnte ein Sachbeweis sein.
Es wird zur Beweissicherung sichergestellt.
Foto: Rainer Schwarz

Die Beweissicherung ist im Strafprozess sowie im Bußgeldverfahren die Sicherung von Beweismitteln sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren. Dies ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, nämlich Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Die Beweissicherung hat die Sicherung des Verfahrens zum Ziel und soll eine schlüssige Beweiskette für das Gericht bieten.


Ziel

Die Beweissicherung dient der schlüssigen, detaillierten und sicheren Beweisführung von Tat und Täterschaft im Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Jedes Geständnis zu einer Tat kann widerrufen werden, daher wird jede Spur an einem Tatort, an einem relevanten Gegenstand an einem Zeugen und an einem Beschuldigten gesichert.


Aus- und Durchführung

Mit der Sicherung ist die Aufnahme von Personen- und Sachbeweisen gemeint. Dies wird durch Maßnahme, vor allem im Erster Angriff, erreicht. Rechtsgrundlage in Deutschland ist ausschließlich die StPO. Einige der Maßnahmen können nur durch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.

Einige polizeiliche Verbände, vor allem die Einsatzhundertschaft|geschlossenen Einheiten der Polizei, verfügen über Beweis- und Dokumentationstrupps (BeDo), Beweissicherungstrupps (BeSi) oder Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE). Diese werden jedoch in der Regel nur bei großen Polizeiliche Lage sowie bei manchen Einsätzen der Spezialeinheiten tätig.

Die Beweissicherung muss objektiv erfolgen, das heißt, es müssen sowohl belastende als auch entlastende Beweise im Ermittlungsverfahren gesammelt werden. Ferner gilt das Legalitätsprinzip bei Straftaten. Die Ergebnisse der Beweissicherung werden stets fallweise Dokumentation und der Rechtspflege zur Entscheidung vorgelegt.


Sicherung von Personenbeweisen

Zur Sicherung von Personenbeweisen gehören vor allem die Vernehmung und die erkennungsdienstliche Behandlung, ggfs. nach einer Festnahme tatverdächtiger Personen.

Auch die Feststellung von Zeugen gehört zur Beweissicherung, vielmehr deren Vernehmung (Zeugenvernehmung), sowie im die Erhebung von Personalien möglicher Auskunftspersonen.


Sicherung von Sachbeweisen

Sachen werden vor allem Sicherstellung (Recht), zur Sicherung von Sachbeweisen – unter anderem durch eine Spurensicherung bzw. Sichtung – zählen unter anderem Schriftstücke, Fotografien, Bewegte Bilder|Videographien und Gegenstände aller Art (z.B. Hautpartikel, Haare); dabei können diese auch Spurenträger sein.



Fotos: Polizeireport Berlin Brandenburg



Ermächtigungsgrundlage

Die polizeiliche Beweissicherung wird im repressiven (strafverfolgenden) Bereich durch die Strafprozessordnung (StPO) legitimiert. Mit Einverständnis des Beschuldigten wird der betreffende Gegenstand sichergestellt, ansonsten beschlagnahmt. Die Polizeigesetze der Länder regeln die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen von Betroffenen im Prävention|präventiven (gefahrenabwehrenden) Bereich. Das Videografieren im Verlauf einer Demonstration, welches einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RIS) des/der Betroffenen darstellt, findet seine Rechtsgrundlage in den Polizeigesetzen der Länder. Werden auf diesen Aufnahmen strafrechtliche Verstöße festgehalten, fallen diese Auswertungen unter die Beweissicherung nach der StPO.


siehe auch:


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