Energieausweis

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Energie wird immer teurer bei gleichzeitig zunehmender Unübersichtlichkeit der unterschiedlichen Brennstoffarten sowie der Energieanbieter.

Ein Gebäudeenergieberater erstellt für Sie Energiegutachten und führt Energieberatungen durch und hilft Ihnen bei der Vermittlung der verschiedenen Anbietern.
Die eingesetzte Energie optimieren, den Energieverbrauch reduzieren, wir sind für Sie da helfen schnell, kompetent und fachkundig - und dieses neutral und unabhängig.


Energieausweis

Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) wurde am 30. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit 01. Okt. 2009 in Kraft getreten. Mit der EnEV 2009 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise zur Pflicht.


Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis (hier ein Beispiel) informiert den Besitzer und auch den Benutzer einer Immobilie objektiv über den Energiebedarf und ermöglicht es Immobilien hinsichtlich Ihres Energieverbrauches nach einheitlichen Maßstäben zu vergleichen. Die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung stellen mit ca. ein Drittel den größten Anteil an den Betriebskosten dar (die 2. Miete ?). Für den Verbraucher gab es bislang keine einheitlichen Kriterien nach denen er diese auf Ihn zukommenden Betriebskosten bewerten konnte.


Mit Hilfe des Energieausweises ist dieses auf einfache Art möglich. Aber auch für den Besitzer einer Immobilie macht es Sinn sich über den Energieverbrauch Gedanken zu machen. Im Hinblick auf steigende Energiekosten und eine nachhaltige Bewirtschaftung einer Immobilie ist es sinnvoll sich über mögliche Energieeinsparpotentiale zu informieren und beraten zu lassen. Der Energieberater schlägt mögliche Einsparpotentiale wie Wärmedämmverbundsysteme, Dämmmaßnahmen im Bereich des Daches, Fensterkonstruktionen oder energiesparende Heizungsanlagen vor und kann auch voraussichtliche Amortisation errechnen. Zudem gibt es für die zur Energieeinsparung notwendigen Investitionen von der Bundesregierung verschieden Förderprogramme und Investitionsanreize.


Energieausweis - Informationen

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) regelt u.a. die Energieausweise für (bestehende) Gebäude und die energetischen Mindestanforderungen für die Modernisierungen, den Umbau, den Ausbau und die Erweiterung bestehender Gebäude.


Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden ?

Energieausweise sollen ausgestellt werden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Darunter versteht man z. B. den Verkauf oder die Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung. Daraus ergeben sich auch die Anspruchsberechtigten die eine Vorlage des Energieausweises verlangen können - Käufer und Mieter.

Folgende Fristen gelten für die Vorlage eines Energieausweises: bei Wohngebäuden mit einem Baujahr bis 1965 - ab 01.07.2008 alle Bestands-Wohngebäude - ab 01.01.2009 für Nichtwohngebäude (z.B. öffentliche Gebäude) - ab 01.07.2009 Wenn kein Eigentümerwechsel stattfindet, das Gebäude als Baudenkmal eingestuft wurde oder kein Umbau/Ausbaumaßnahmen ergriffen werden, besteht keine Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises.

Bei Neubauten regelt bereits die EnEV seit 2002 eine prinzipielle Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises im Rahmen der Errichtung.


Wie sieht der Energieausweis aus – welche Varianten gibt es ?

Der Energieausweis soll zu folgenden Sachverhalten Auskunft geben: das "Energielabel" (ähnlich wie Sie es bei Elektrogeräten bereits kennen) Vergleichswerte (z.B. zu Passivhäusern oder zu neu errichteten Gebäuden) Modernisierungsempfehlungen Wie lange gilt ein Energieausweis ? Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, wenn keine Gründe entstehen einen neuen Ausweis ausstellen zu müssen.

Was passiert wenn man der Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises nicht nachkommt ? Eine Missachtung der Regelungen der EnEV kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Bußgeldkatalog der EnEV greift dann.




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