Feuerlöschteich: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(34 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Feuerlöschteich in Harsewinkel
[[Datei:Feuerlöschteich-RS.jpg|thumb|300px|Feuerlöschteich am Herkulesdenkmal in Kassel<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Bild:Feuerwehrteich.jpg|thumb|300px|Feuerlöschteich in Harsewinkel<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Tschenenflug HE 210907 193.jpg|thumb|300px|Das [[Wasser]] reicht für viele Brände<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Hof mit Teich.jpg|thumb|300px|Große Hofanlage mit Löschteich (vorne rechts)<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]


[[Bild:Feuerwehrteich.jpg|thumb|300px|'''Feuerlöschteich in Harsewinkel'''.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]].]]
Anforderungen an [[Löschwasserentnahmestelle]]n und Löschwasserteiche
[[Bild:Feuerwehrlöschteich.jpg|thumb|300px|Teichanlage in Wernigerode.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]].]]


Amt für Rettungsdienst, Brand
 
-
* [https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/nationale-gremien/wdc-grem:din21:54746564 DIN-Normenausschuss] Feuerwehrwesen (FNFW)
und Bevölkerungsschutz
 
-
* Grundlage, Anforderungen (Auszüge aus der [https://www.feuertrutz.de/ueberarbeitung-der-din-14210-loeschwasserteiche-05052015 DIN 14210])
Abteilung 38.1
 
-
* Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Lösch[[wasser]] haben  
Vorbeugender Brandschutz
* für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen
Moltkestr. 42
 
-
 
51643 Gummersbach
'''[[Wasser]]tiefe'''
Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen
 
Löschwasserteiche
* Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
Anforderungen ( Auszüge aus der DIN 14210 )
* Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.
Fassungsvermögen
 
Löschwasserteiche sollen ein
 
Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³
 
Löschwasser haben. Für Löschwassert
'''Löschwasserentnahmestelle'''
eiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der
 
Nachweis der
* Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht, zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein
erforderlichen Löschwassermenge
* Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (frostsicher) ist  
zu erbringen.
* Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann
Wassertiefe
 
Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m
 
betragen.
'''Saugrohr'''
Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den
 
örtlichen Verhältnissen angepasst sein.
* Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen.  
Löschwasserentnahmestelle
* Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein.  
Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr
* Als Sauganschluss muss ein Löschwasser Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung )
vorhanden sein.
* Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein.
Es ist sicher zu
 
stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit
 
eisfrei (Frostsicher) ist. Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine
'''Zufahrt'''
Zufahrt erreicht werden kann.
 
Saugrohr
* Die Zufahrt muss den Anforderungen einer [[Feuerwehrzufahrt]] (DIN 14090) entsprechen.
Das Saugrohr muss einen
 
Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf
 
nicht mehr als 10 m betragen. Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des
'''Einfriedung'''
Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen
 
sein. Als Sauganschluss muss ein Löschwasser
* Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein.  
-
* Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein.  
Sauganschluss nach DIN 14244
* Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein.  
verwendet werden (
* Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der [[Feuerwehr]] öffnen lassen.
A
 
-
 
Festkupplung )
'''Pflege und Wartung'''
Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss
 
unbedingt luftdicht verarbeitet sein.
* Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit [[Wasser]] entnommen werden kann.
Amt für Rettungsdienst, Brand
 
-
 
und Bevölkerungsschutz
'''Befüllung'''
-
 
Abteilung 38.1
* In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.  
-
* Wird Niederschlagswasser zum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
Vorbeugender Brandschutz
* Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden
Moltkestr. 42
(Gefahr der Verschlammung).
-
 
51643 Gummersbach
 
Zufahrt
'''Beschilderung'''
Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten ( DIN 14090 )
 
entsprechen.
* Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.
Einfriedung
Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme  
Der
Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein. Zwischen der
Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens
1 m vorhanden sein. Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von
mindestens 1 m breite vorhand
en sein. Die Tür muss sich mit einem
Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.
Pflege und Wartung
Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser
entnommen werden kann.
Befüllung
In den Löschwasserteich darf kein
Schmutzwasser eingeleitet werden. Wird
Niederschlagswasserzum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden
( Gefahr der Verschlammung ).
Beschilderung
Der Lösch
wasserteich ist mit
einem Schild nach DIN 4066
-
B3
dauerhaft und gut
sichtbar zu kennzeichnen.
Frostsichere Löschwasserentnahmestelle
Schacht zur
Löschwasserentnahme
Saug
-
rohr
Absperrschieber
Saug
-
korb
Überlauf
Löschwasser
Regenwasser
Zulauf
NW 300 mit leichtem
Gefälle zum Saugschacht
min. 2
m






<br/>
<br/>
<div align="center">
<gallery>
<gallery>
Bild:Saugstelle.jpg|'''Saugstelle''' / Feuerlöschteich in Flesensee
Bild:Saugstelle.jpg|Saugstelle im Ort Fleesensee
Bild:Saugstellexl.JPG|Saugstelle in Krautsand.
Bild:Saugstellexl.JPG|Saugstelle in Krautsand
</gallery>
</gallery>
<br/>
<br/></div>
 
 
'''siehe auch:'''
 
* Empfehlungen zur [http://osiris.citeq.de/fileadmin/civserv/5558012/forms/30_FW_Empfehlung_Loeschwasserversorgung.pdf Erstellung einer Löschwasserversorgung] der Feuerwehr Coesfeld
 
* [http://www.landkreis-ravensburg.de/servlet/PB/show/1391660/Richtlinie%20Lschwasserversorgung%202010.pdf Richtlinie für die Löschwasserversorgung bei nicht ausreichender öffentlicher Wasserversorgung] des Landratsamt Ravensburg
 
* [http://www.roth-brandschutztechnik.de/img/media/0cacdda6e164326bdfe105ad82644ff6.pdf Planungshinweise Löschwassertechnik] Fa. Gloria
 
* [[Löschwasserentnahmestelle]]
 
* [[Löschwasserentnahmestelle]]
 
* [[Löschwasserversorgung]]
 
 
 




<div align="center"> '''''Zurück zur [[Feuerwehr - Zusammenfassung]]'''''</div><br/>
<div align="center"> '''''zurück zur [[Feuerwehr - Zusammenfassung]]'''''</div><br/>


<div align="center"> '''''oder zur [[Hauptseite]]'''''</div><br/>
<div align="center"> '''''oder zur [[Hauptseite]]'''''</div><br/>
Zeile 126: Zeile 105:
[[Kategorie:Feuerwehr]]
[[Kategorie:Feuerwehr]]
[[Kategorie:Brandschutz]]
[[Kategorie:Brandschutz]]
[[Kategorie:Brandschutz in Betrieben]]
[[Kategorie:Sicherheit eines Gebäudes]]
[[Kategorie:Umweltschutz]]

Aktuelle Version vom 16. Februar 2023, 14:57 Uhr

Feuerlöschteich am Herkulesdenkmal in Kassel
Foto: Rainer Schwarz
Feuerlöschteich in Harsewinkel
Foto: Rainer Schwarz
Das Wasser reicht für viele Brände
Foto: Rainer Schwarz
Große Hofanlage mit Löschteich (vorne rechts)
Foto: Rainer Schwarz

Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen und Löschwasserteiche


  • Grundlage, Anforderungen (Auszüge aus der DIN 14210)
  • Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben
  • für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen


Wassertiefe

  • Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
  • Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.


Löschwasserentnahmestelle

  • Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht, zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein
  • Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (frostsicher) ist
  • Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann


Saugrohr

  • Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen.
  • Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein.
  • Als Sauganschluss muss ein Löschwasser Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung )
  • Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein.


Zufahrt

  • Die Zufahrt muss den Anforderungen einer Feuerwehrzufahrt (DIN 14090) entsprechen.


Einfriedung

  • Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein.
  • Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein.
  • Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein.
  • Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.


Pflege und Wartung

  • Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Wasser entnommen werden kann.


Befüllung

  • In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.
  • Wird Niederschlagswasser zum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
  • Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden

(Gefahr der Verschlammung).


Beschilderung

  • Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.

Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme





siehe auch:




oder zur Hauptseite