Feuerlöschteich: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Tschenenflug HE 210907 193.jpg|thumb|300px|Das [[Wasser]] reicht für viele Brände<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]] | |||
[[Datei:Hof mit Teich.jpg|thumb|300px|Große Hofanlage mit Löschteich (vorne rechts)<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]] | |||
[[ | Anforderungen an [[Löschwasserentnahmestelle]]n und Löschwasserteiche | ||
* [https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/nationale-gremien/wdc-grem:din21:54746564 DIN-Normenausschuss] Feuerwehrwesen (FNFW) | |||
Anforderungen ( Auszüge aus der DIN 14210 ) | * Grundlage, Anforderungen (Auszüge aus der [https://www.feuertrutz.de/ueberarbeitung-der-din-14210-loeschwasserteiche-05052015 DIN 14210]) | ||
* | * Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Lösch[[wasser]] haben | ||
* | * für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen | ||
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* Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen. | * Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen. | ||
* Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein. | * Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein. | ||
'''Löschwasserentnahmestelle''' | '''Löschwasserentnahmestelle''' | ||
* Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein | * Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht, zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein | ||
* Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei ( | * Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (frostsicher) ist | ||
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* Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein. | * Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein. | ||
* Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen. | * Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der [[Feuerwehr]] öffnen lassen. | ||
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* Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden | * Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden | ||
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Bild:Saugstellexl.JPG|Saugstelle in Krautsand | Bild:Saugstellexl.JPG|Saugstelle in Krautsand | ||
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<br/> | <br/></div> | ||
'''siehe auch:''' | |||
* Empfehlungen zur [http://osiris.citeq.de/fileadmin/civserv/5558012/forms/30_FW_Empfehlung_Loeschwasserversorgung.pdf Erstellung einer Löschwasserversorgung] der Feuerwehr Coesfeld | |||
* [http://www.landkreis-ravensburg.de/servlet/PB/show/1391660/Richtlinie%20Lschwasserversorgung%202010.pdf Richtlinie für die Löschwasserversorgung bei nicht ausreichender öffentlicher Wasserversorgung] des Landratsamt Ravensburg | |||
* [http://www.roth-brandschutztechnik.de/img/media/0cacdda6e164326bdfe105ad82644ff6.pdf Planungshinweise Löschwassertechnik] Fa. Gloria | |||
* [[Löschwasserentnahmestelle]] | |||
* [[Löschwasserentnahmestelle]] | |||
* [[Löschwasserversorgung]] | |||
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Aktuelle Version vom 16. Februar 2023, 14:57 Uhr
Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen und Löschwasserteiche
- DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
- Grundlage, Anforderungen (Auszüge aus der DIN 14210)
- Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben
- für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen
- Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
- Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.
Löschwasserentnahmestelle
- Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht, zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein
- Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (frostsicher) ist
- Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann
Saugrohr
- Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen.
- Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein.
- Als Sauganschluss muss ein Löschwasser Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung )
- Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein.
Zufahrt
- Die Zufahrt muss den Anforderungen einer Feuerwehrzufahrt (DIN 14090) entsprechen.
Einfriedung
- Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein.
- Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein.
- Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein.
- Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.
Pflege und Wartung
- Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Wasser entnommen werden kann.
Befüllung
- In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.
- Wird Niederschlagswasser zum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
- Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden
(Gefahr der Verschlammung).
Beschilderung
- Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.
Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme
siehe auch:
- Empfehlungen zur Erstellung einer Löschwasserversorgung der Feuerwehr Coesfeld
- Richtlinie für die Löschwasserversorgung bei nicht ausreichender öffentlicher Wasserversorgung des Landratsamt Ravensburg
- Planungshinweise Löschwassertechnik Fa. Gloria
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