Feuerlöschteich: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Feuerlöschteich-RS.jpg|thumb|300px|Feuerlöschteich am Herkulesdenkmal in Kassel<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Bild:Feuerwehrteich.jpg|thumb|300px|Feuerlöschteich in Harsewinkel<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Tschenenflug HE 210907 193.jpg|thumb|300px|Das [[Wasser]] reicht für viele Brände<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Hof mit Teich.jpg|thumb|300px|Große Hofanlage mit Löschteich (vorne rechts)<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]


[[Bild:Feuerwehrteich.jpg|thumb|300px|Feuerlöschteich in Harsewinkel.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]].]]
Anforderungen an [[Löschwasserentnahmestelle]]n und Löschwasserteiche
[[Datei:FW Wildberg.JPG|thumb|300px|left|Die [[Freiwillige Feuerwehr]] Wildberg mit Löschteich.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]].]]
[[Bild:Feuerwehrlöschteich.jpg|thumb|300px|Teichanlage in Wernigerode.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]].]]




'''Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen / Löschwasserteiche'''
* [https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/nationale-gremien/wdc-grem:din21:54746564 DIN-Normenausschuss] Feuerwehrwesen (FNFW)


Anforderungen ( Auszüge aus der '''DIN 14210''' )
* Grundlage, Anforderungen (Auszüge aus der [https://www.feuertrutz.de/ueberarbeitung-der-din-14210-loeschwasserteiche-05052015 DIN 14210])


* Fassungsvermögen Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Lösch[[wasser]] haben.
* Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Lösch[[wasser]] haben  
* Für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen.
* für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen




'''Wassertiefe'''
'''[[Wasser]]tiefe'''


* Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
* Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
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'''Löschwasserentnahmestelle'''
'''Löschwasserentnahmestelle'''


* Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein.
* Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht, zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein
* Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (Frostsicher) ist.
* Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (frostsicher) ist  
* Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann.
* Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann




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'''Zufahrt'''
'''Zufahrt'''


* Die Zufahrt muss den Anforderungen einer [[Feuerwehrzufahrt]] ( DIN 14090 ) entsprechen.
* Die Zufahrt muss den Anforderungen einer [[Feuerwehrzufahrt]] (DIN 14090) entsprechen.




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* Wird Niederschlagswasser zum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
* Wird Niederschlagswasser zum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
* Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden
* Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden
( Gefahr der Verschlammung ).
(Gefahr der Verschlammung).




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Bild:Saugstelle.jpg|'''Saugstelle''' / Feuerlöschteich in Flesensee
Bild:Saugstelle.jpg|Saugstelle im Ort Fleesensee
Bild:Saugstellexl.JPG|Saugstelle in Krautsand.
Bild:Saugstellexl.JPG|Saugstelle in Krautsand
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'''Siehe auch:'''
'''siehe auch:'''


* Empfehlungen zur [http://osiris.citeq.de/fileadmin/civserv/5558012/forms/30_FW_Empfehlung_Loeschwasserversorgung.pdf Erstellung einer Löschwasserversorgung] der Feuerwehr Coesfeld  
* Empfehlungen zur [http://osiris.citeq.de/fileadmin/civserv/5558012/forms/30_FW_Empfehlung_Loeschwasserversorgung.pdf Erstellung einer Löschwasserversorgung] der Feuerwehr Coesfeld  


* [http://www.landkreis-ravensburg.de/servlet/PB/show/1391660/Richtlinie%20Lschwasserversorgung%202010.pdf Richtlinie für die Löschwasserversorgung bei nicht ausreichender öffentlicher Wasserversorgung] des Landratsamt Ravensburg.
* [http://www.landkreis-ravensburg.de/servlet/PB/show/1391660/Richtlinie%20Lschwasserversorgung%202010.pdf Richtlinie für die Löschwasserversorgung bei nicht ausreichender öffentlicher Wasserversorgung] des Landratsamt Ravensburg  


* [http://www.roth-brandschutztechnik.de/img/media/0cacdda6e164326bdfe105ad82644ff6.pdf Planungshinweise Löschwassertechnik] Fa. Gloria
* [http://www.roth-brandschutztechnik.de/img/media/0cacdda6e164326bdfe105ad82644ff6.pdf Planungshinweise Löschwassertechnik] Fa. Gloria


* [[Löschwasserentnahmestelle]]


* [[Löschwasserentnahmestelle]]


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* [[Löschwasserversorgung]]
 
 
 
 
 
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[[Kategorie:Brandschutz]]
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[[Kategorie:Brandschutz in Betrieben]]
[[Kategorie:Sicherheit eines Gebäudes]]
[[Kategorie:Umweltschutz]]

Aktuelle Version vom 16. Februar 2023, 14:57 Uhr

Feuerlöschteich am Herkulesdenkmal in Kassel
Foto: Rainer Schwarz
Feuerlöschteich in Harsewinkel
Foto: Rainer Schwarz
Das Wasser reicht für viele Brände
Foto: Rainer Schwarz
Große Hofanlage mit Löschteich (vorne rechts)
Foto: Rainer Schwarz

Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen und Löschwasserteiche


  • Grundlage, Anforderungen (Auszüge aus der DIN 14210)
  • Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben
  • für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen


Wassertiefe

  • Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
  • Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.


Löschwasserentnahmestelle

  • Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht, zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein
  • Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (frostsicher) ist
  • Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann


Saugrohr

  • Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen.
  • Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein.
  • Als Sauganschluss muss ein Löschwasser Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung )
  • Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein.


Zufahrt

  • Die Zufahrt muss den Anforderungen einer Feuerwehrzufahrt (DIN 14090) entsprechen.


Einfriedung

  • Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein.
  • Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein.
  • Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein.
  • Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.


Pflege und Wartung

  • Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Wasser entnommen werden kann.


Befüllung

  • In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.
  • Wird Niederschlagswasser zum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
  • Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden

(Gefahr der Verschlammung).


Beschilderung

  • Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.

Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme





siehe auch:




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