Feuerlöschteich: Unterschied zwischen den Versionen
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* Grundlage, Anforderungen (Auszüge aus der [https://www.feuertrutz.de/ueberarbeitung-der-din-14210-loeschwasserteiche-05052015 DIN 14210]) | |||
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Aktuelle Version vom 16. Februar 2023, 14:57 Uhr
Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen und Löschwasserteiche
- DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
- Grundlage, Anforderungen (Auszüge aus der DIN 14210)
- Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben
- für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen
- Die Wassertiefe eines Löschwasserteiches muss mindestens 2 m betragen.
- Die Form des Löschwasserteiches darf beliebig gewählt werden und kann den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.
Löschwasserentnahmestelle
- Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht, zumindest aber ein Saugrohr vorhanden sein
- Es ist sicher zu stellen, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei (frostsicher) ist
- Die Entnahmestelle ist so her zu richten, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann
Saugrohr
- Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und die Länge darf nicht mehr als 10 m betragen.
- Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem nicht rostendem zylindrischen Sieb versehen sein.
- Als Sauganschluss muss ein Löschwasser Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung )
- Die Rohrleitung zwischen der Einlauföffnung und der Sauganschlusskupplung muss unbedingt luftdicht verarbeitet sein.
Zufahrt
- Die Zufahrt muss den Anforderungen einer Feuerwehrzufahrt (DIN 14090) entsprechen.
Einfriedung
- Der Löschwasserteich muss mindestens 1,25 m hoch umfriedet sein.
- Zwischen der Einfriedung und dem Löschwasserteich muss ein begehbarer Streifen von mindestens 1 m vorhanden sein.
- Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare Tür von mindestens 1 m breite vorhanden sein.
- Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lassen.
Pflege und Wartung
- Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Wasser entnommen werden kann.
Befüllung
- In den Löschwasserteich darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.
- Wird Niederschlagswasser zum Nachfüllen genutzt, ist dieses über einen Sandfang zu leiten.
- Fließende Gewässer dürfen nicht durch Löschwasserteiche hindurchgeführt werden
(Gefahr der Verschlammung).
Beschilderung
- Der Löschwasserteich ist mit einem Schild nach DIN 4066 - B3 dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.
Frostsichere Löschwasserentnahmestelle Schacht zur Löschwasserentnahme
siehe auch:
- Empfehlungen zur Erstellung einer Löschwasserversorgung der Feuerwehr Coesfeld
- Richtlinie für die Löschwasserversorgung bei nicht ausreichender öffentlicher Wasserversorgung des Landratsamt Ravensburg
- Planungshinweise Löschwassertechnik Fa. Gloria
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