Kriminalprävention - Ursprung und Bedeutung: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Brand Laderampe FW Arnstadt per FB 03.01.2018.jpg|thumb|300px|[[Brand]] auf einer Laderampe eines Supermarktes. Diese Bereiche sind oftmals nicht gut ausgeleuchtet. Siehe auch '''[[Kriminalprävention]].<br/>'''Die '''[[Brandbekämpfung]]''' erfolgte auch mittels [[Drehleiter]].<br/>Bild: [http://www.feuerwehr-arnstadt.de/ FW Arnstadt] ]] | [[Datei:Brand Laderampe FW Arnstadt per FB 03.01.2018.jpg|thumb|300px|[[Brand]] auf einer Laderampe eines Supermarktes. Diese Bereiche sind oftmals nicht gut ausgeleuchtet. Siehe auch '''[[Kriminalprävention]].<br/>'''Die '''[[Brandbekämpfung]]''' erfolgte auch mittels [[Drehleiter]].<br/>Bild: [http://www.feuerwehr-arnstadt.de/ FW Arnstadt] ]] | ||
Kriminalprävention dient der [[Prävention|Vorbeugung]] rechtswidriger Taten. Es wird unterschieden zwischen universeller (d. h. primärer bzw. allgemeiner), situativer bzw. selektiver (auch: sekundärer) und indizierter (auch: tertiärer bzw. postinzidenter) Prävention sowie [[Täter (Strafrecht)|Täter]]-, Situations- und [[Opfer (Kriminologie)|opferbezogener]] Prävention. | |||
Die Begriffe | Die Begriffe primäre, sekundäre und tertiäre Prävention suggerieren eine Stufung und sollten nicht mehr verwendet werden, da die moderne [[Kriminologie]] am ehesten die Muster der selektiven bzw. indizierten Prävention als Kriminalprävention versteht.<ref name="SteffenDPT">[[Wiebke Steffen]]: ''Gutachten zum 14. Deutschen Präventionstag'', Hannover 2009, S. 48: http://www.praeventionstag.de/html/GetDokumentation.cms?XID=365.</ref> | ||
Eine besondere Bedeutung haben die von den Bundesländern entwickelten Programme zur Bekämpfung der [[Delinquenz]] von [[Schwellentäter]]n,<ref>vgl. zum Beispiel für Niedersachsen: {{Webarchiv|url=http://www.schure.de/21021/p23,14,51603,1,5,1.htm |wayback=20150924095208 |text=''Bekämpfung der Kinder- und Jugenddelinquenz'' }} Gemeinsamer Runderlass Niedersächsischer Ministerien Nds.MBl. Nr. 34/2009, S. 751.</ref> aber auch die von der Europäischen Union geförderte berufliche Weiterbildung zur [[Fachkraft für Kriminalprävention]]. | Eine besondere Bedeutung haben die von den Bundesländern entwickelten Programme zur Bekämpfung der [[Delinquenz]] von [[Schwellentäter]]n,<ref>vgl. zum Beispiel für Niedersachsen: {{Webarchiv|url=http://www.schure.de/21021/p23,14,51603,1,5,1.htm |wayback=20150924095208 |text=''Bekämpfung der Kinder- und Jugenddelinquenz'' }} Gemeinsamer Runderlass Niedersächsischer Ministerien Nds.MBl. Nr. 34/2009, S. 751.</ref> aber auch die von der Europäischen Union geförderte berufliche Weiterbildung zur [[Fachkraft für Kriminalprävention]]. | ||
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Version vom 3. Dezember 2021, 09:05 Uhr
Kriminalprävention dient der Vorbeugung rechtswidriger Taten. Es wird unterschieden zwischen universeller (d. h. primärer bzw. allgemeiner), situativer bzw. selektiver (auch: sekundärer) und indizierter (auch: tertiärer bzw. postinzidenter) Prävention sowie Täter-, Situations- und opferbezogener Prävention.
Die Begriffe primäre, sekundäre und tertiäre Prävention suggerieren eine Stufung und sollten nicht mehr verwendet werden, da die moderne Kriminologie am ehesten die Muster der selektiven bzw. indizierten Prävention als Kriminalprävention versteht.<ref name="SteffenDPT">Wiebke Steffen: Gutachten zum 14. Deutschen Präventionstag, Hannover 2009, S. 48: http://www.praeventionstag.de/html/GetDokumentation.cms?XID=365.</ref>
Eine besondere Bedeutung haben die von den Bundesländern entwickelten Programme zur Bekämpfung der Delinquenz von Schwellentätern,<ref>vgl. zum Beispiel für Niedersachsen: Vorlage:Webarchiv Gemeinsamer Runderlass Niedersächsischer Ministerien Nds.MBl. Nr. 34/2009, S. 751.</ref> aber auch die von der Europäischen Union geförderte berufliche Weiterbildung zur Fachkraft für Kriminalprävention.
Präventionsmaßnahmen
Zu den Maßnahmen im Besonderen siehe nachstehende Tabelle.
universelle oder soziale bzw. primäre Prävention | selektive oder situative bzw. sekundäre Prävention | indizierte bzw. tertiäre Prävention | |
Täter- bezogene Prävention |
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Situations- bezogene Prävention |
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Opfer- bezogene Prävention |
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Im Rahmen des Strafrechts werden für die Strafe die Generalprävention und Spezialprävention als Rechtfertigungen herangezogen. Dabei wird tertiäre Prävention unter den Aspekten Abschreckung, Besserung und Sicherung betrieben. Ein wirksames Konzept sind hierbei Jugendstationen, wie sie in Gera eingerichtet wurde. Dort arbeiten Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft in einem eigenen Gebäude zusammen. Ziel dieser behördenübergreifenden Zusammenarbeit ist eine angemessene Reaktion, die umgehend, erzieherisch und präventiv erfolgt.
Kriminalitätsfurcht
Politik und Medien tragen zu einem zumindest verzerrten Bild vom Ausmaß der Kriminalität in Deutschland bei. Auf die Furcht vor kriminellen Delikten wird verstärkt mit Kriminalitätsprävention reagiert.
siehe auch:
Weblinks
- polizei-beratung.de – Das Vorbeugungsprogramm der Polizei
- Deutsches Forum für Kriminalprävention
- praeventiosntag.de – Deutscher Präventionstag
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