Standortanzeige von Feuerlöschsystemen: Unterschied zwischen den Versionen
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Auch in den Jahren danach gab es Patentanmeldung bezüglich einer Kombination von [[Feuerlöscher]]n und [[Rauchmeldern]].<br/>U. a. die von Herrn Stfan Riehle. | |||
Version vom 9. Dezember 2018, 13:27 Uhr
Blink-Blitzlichtsystem zur optischen Gefahren-und/oder Brandanzeige und schnellerem Auffinden von Feuerlöscheinrichtungen
Idee: Rainer Schwarz
Andere Patente, Gebrauchsmuster oder Veröffentlichungen erschienen nach dieser Eintagung;
- - somit ist hier aufgeführtes System Stand der Technik.
- Am 12.August 2002 wurde dieser Gedanke als Gebrauchsmuster beim
Patentamt München unter dem Aktenzeichen Nr.: 202 18 005.0 eingetragen.
Das Projekt besteht aus einem herkömmlichen Rauchmelder, einer Brandmeldeanlage und einem ergänzend angebrachten Blitzlicht.
Der Rauchmelder „informiert“ im Auslösefall nicht nur die Feuerwehr, sondern löst oberhalb von vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen ergänzend angebrachte Blink- oder Blitzlichtsysteme aus.
Für die Nutzer eines Gebäudes erfolgt somit die optische und akustische Anzeige eines Brandfalls mit gleichzeitiger Standortanzeige einer Feuerlöscheinrichtung, bzw. Feuerlöscher.
Durch das System ist der Brandfall ohne Zeitverzögerung für Jedermann (insbesondere auch für Taubstumme) wahrnehmbar. Gleichzeitig erfolgt damit ein Hinweis auf die, gerade in den meist langen und häufig verwinkelten Fluren, vorhandenen Löschsysteme.
Ohne Zeitverzug kann sofort ein Entstehungsbrand bekämpft werden.
Insbesondere für Krankenhäuser, in denen Personen untergebracht sind, die auf ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen angewiesen sind, ist es - nicht nur vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Landesbauordnung und Krankenhausbauverordnung - von großer Wichtigkeit, für die Personen in diesen Gebäuden (Patienten, Personal, Besucher) die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um im Brandfall schnellstmöglich mit der Brandbekämpfung zu beginnen.
Stand der Technik
Aufgrund der geltenden Vorschriften müssen Hinweis- und Warnzeichen nach bestimmten Kriterien / Aspekten (DIN-Vorschriften) gebaut und angebracht werden. Zum Beispiel werden Schilder – wie Feuerlöschanlage gem. DIN 4844 - als sogen. Klebeschilder über einem Feuerlöscher angebracht.
siehe auch:
- Veröffentlichung Schadensprisma 2002, damit auch "Stand der Technik".
- Nachweis dass hier erstmalig der Gedanke schriftlich verfaßt wurde, Rauchmelder (Brandalarm) mit dem Standort von Feuerlöschern zu kombinieren.
Eine heutige Feuerlöscherhalterung ist keine Neuheit! In der Patenschrift der Feuerlöscherhalterung ist der Gedanke ausgenommen. - und hier die Weiterentwicklung
Auch in den Jahren danach gab es Patentanmeldung bezüglich einer Kombination von Feuerlöschern und Rauchmeldern.
U. a. die von Herrn Stfan Riehle.