Strafgesetzbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Infobox Gesetz
| Titel=Strafgesetzbuch
| Abkürzung=StGB
| Art=[[Bundesgesetz (Deutschland)|Bundesgesetz]]
| Geltungsbereich=[[Bundesrepublik Deutschland]]<br /><small>Beachte auch §§ 3-7, 9 StGB für Auslandstaten</small>
| Rechtsmaterie=[[Strafrecht]]
| FNA=450-2
| DatumGesetz=15. Mai 1871 <br />([[Reichsgesetzblatt|RGBl]]. S. 127) <small>[[commons:Image:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1871_024_127.jpg|Eingescanntes Original]]</small>
| Inkrafttreten=1. Januar 1872
| Neubekanntmachung=13. November 1998 ([[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|BGBl]]. I S. 3322)
| Neufassung=
| InkrafttretenNeufassung=
| LetzteÄnderung=Art. 1 G vom 13. August 2008<br />(BGBl. I S. 1690)
| InkrafttretenLetzteÄnderung=21. August 2008<br />(Art. 11 G vom 13. August 2008)
| Außerkrafttreten=
}}
Das '''Strafgesetzbuch''' (''StGB'', bei nötiger Abgrenzung auch ''dStGB'') regelt in Deutschland die Kernmaterie des [[Strafrecht]]s. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das [[Strafverfahren]], durch ein eigenes Gesetzbuch – die [[Strafprozessordnung (Deutschland)|Strafprozessordnung]] – geregelt.


Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des [[Strafrecht]]s. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch,  die [[Strafprozessordnung (Deutschland)|Strafprozessordnung]], geregelt.


'''Geschichte - vor 1945'''


Das heute für die [[Bundesrepublik Deutschland]] geltende Strafgesetzbuch geht auf das [[1871]] beschlossene und am 1. Januar [[1872]] in Kraft getretene [[Reichsstrafgesetzbuch]] für das [[Deutsches Reich|Deutsche Reich]] zurück, welches wiederum im Wesentlichen mit dem Strafgesetzbuch für den [[Norddeutscher Bund|Norddeutschen Bund]] vom 31. Mai 1870 übereinstimmte.  
'''Geschichte vor 1945'''
 
Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch geht auf das 1871 beschlossene und am 1. Januar 1872 in Kraft getretene Reichsstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück, welches wiederum im Wesentlichen mit dem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 übereinstimmte.  




'''nach 1945'''
'''nach 1945'''


Dieses Strafgesetzbuch unterlag nach 1945 vielen Novellierungen, mit denen der [[Gesetzgeber]] auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, erkennbar gewordene Strafbarkeitslücken, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte. Als solche Beispiele für „neuartige“ Delikte sind etwa zu nennen: [[Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung]], [[Computerbetrug]], [[Geldwäsche]], Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Dieses Strafgesetzbuch unterlag nach 1945 vielen Novellierungen, mit denen der Gesetzgeber auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, erkennbar gewordene Strafbarkeitslücken, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte. Als solche Beispiele für „neuartige“ Delikte sind etwa zu nennen: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Computerbetrug, Geldwäsche, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Insbesondere ist in der Geschichte des Strafgesetzbuches unter anderem das  ''1. Gesetz zur Reform des Strafrechts'' (1 StrRG) vom 25. Juni 1969 zu nennen. Im Allgemeinen Teil (AT) wurden statt Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung und Haft eine einheitliche Freiheitsstrafe eingeführt und [[Ehrenstrafe]]n abgeschafft. Des Weiteren zu nennen ist das ''2. Gesetz zur Reform des Strafrechts'' (2 StrRG) vom 4. Juli 1969, das unter anderem einen neuen Allgemeinen Teil schuf, die Mindestdauer der Freiheitsstrafe auf einen Monat anhob, die Verwarnung mit Strafvorbehalt sowie das Tagessatzsystem für die Geldstrafe einführte und das Maßregelsystem neugestaltete. <ref>Tröndle, Strafgesetzbuch, Seite 2</ref>
Insbesondere ist in der Geschichte des Strafgesetzbuches unter anderem das  ''1. Gesetz zur Reform des Strafrechts'' (1 StrRG) vom 25. Juni 1969 zu nennen. Im Allgemeinen Teil (AT) wurden statt Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung und Haft eine einheitliche Freiheitsstrafe eingeführt und Ehrenstrafen abgeschafft. Des Weiteren zu nennen ist das ''2. Gesetz zur Reform des Strafrechts'' (2 StrRG) vom 4. Juli 1969, das unter anderem einen neuen Allgemeinen Teil schuf, die Mindestdauer der Freiheitsstrafe auf einen Monat anhob, die Verwarnung mit Strafvorbehalt sowie das Tagessatzsystem für die Geldstrafe einführte und das Maßregelsystem neugestaltete. <ref>Tröndle, Strafgesetzbuch, Seite 2</ref>




'''Aufbau'''
'''Aufbau'''
 
[[Datei:Brandstiftung LKW PP Duisburg PK Dunkler 20.04.2018.png|thumb|400px|eine [[Brandstiftung]] an einem LKW. Es entstand ein extrem hoher Sachschaden, da der [[Fahrzeugbrand]] unter einer Autobahnbrücke stattfand.<br/>Foto: PK Dunkler; [https://duisburg.polizei.nrw/ .PP Duisburg] ]]
[[Datei:Brandstiftung FW Erkrath M. Steinacker 02.08.19.png|thumb|300px|die [[Brandstiftung]] an einem Kindergarten als [[Verdeckungstat]] ([[Einbruch]])<br/> Die [[Brandstifter]] wurden ermittelt.<br/>Foto: [https://www.erkrath.de/Bildung-Soziales/Soziales/Ehrenamt/Freiwillige-Feuerwehr-Erkrath FW Erkrath] ]]
Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:
Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:


'''Allgemeiner Teil:''' Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z.&nbsp;B.
* Geltungsbereich des Gesetzes
* Gesetzliche Definitionen
* ([[Vorsatz]] und [[Fahrlässigkeit]]) und [[Schuldfähigkeit]]
* [[Täterschaft]] und [[Teilnahme]] (Täter, Mittäter, [[Anstiftung]], [[Beihilfe (Strafrecht)|Beihilfe]])
* [[Rechtfertigungsgrund|Rechtfertigungsgründe]] ([[Notwehr]], [[Nothilfe]])
* [[Sanktionenrecht]] ([[Geldstrafe]], [[Freiheitsstrafe]], sonstige Maßnahmen)
* [[Verjährung]]


'''Besonderer Teil:''' Dieser enthält die einzelnen [[Tatbestand|Straftatbestände]], geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. [[Rechtsgut|Rechtsgütern]]), z.&nbsp;B.
'''Allgemeiner Teil'''
* Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat
* Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ([[Landfriedensbruch]] u.&nbsp;a.)
* Straftaten gegen die Rechtspflege ([[Meineid]], uneidliche [[Falschaussage]] u.&nbsp;a.)
* Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ([[Vergewaltigung]], [[sexuelle Nötigung]], sexueller [[Kindesmissbrauch]], [[Krimineller Menschenhandel|Menschenhandel]] u.&nbsp;a.)
* Straftaten gegen die persönliche Ehre ([[Beleidigung]], [[üble Nachrede]] u.&nbsp;a.)
* Straftaten gegen Leben und Gesundheit ([[Mord]], [[Totschlag]], [[Körperverletzung]] u.&nbsp;a.)
* Vermögensdelikte ([[Diebstahl]], [[Betrug]] u.&nbsp;a.)
* Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u.&nbsp;a.) (siehe auch [[Umweltstrafrecht]])
* Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterlassene Hilfeleistung u.&nbsp;a.)
* Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u.&nbsp;a.).


Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches enthält die Lehre vom Verbrechen und dessen Rechtsfolgen, außerdem allgemeine Vorschriften und Definitionen zur Beurteilung von Straftaten.


Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen mit entsprechenden Strafbestimmungen enthalten, z.&nbsp;B.
Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie zum Beispiel


* für Steuerdelikte in der [[Abgabenordnung]]
* Rechtsgebiet|Geltungsbereich des Gesetzes
* für Rauschgiftdelikte im [[Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)|Betäubungsmittelgesetz]] und im [[Arzneimittelgesetz (Deutschland)|Arzneimittelgesetz]]
* Gesetzliche Definitionen und Grundlagen der Strafbarkeit, u.&nbsp;a.:
* für spezifische Verkehrsdelikte im [[Straßenverkehrsgesetz]]
* Begehungsdelikt|Begehungsformen, [[Vorsatz]], [[Fahrlässigkeit]], Irrtumslehren im deutschen Strafrecht und Schuldfähigkeit
* für Waffendelikte im [[Waffengesetz]] und [[Kriegswaffenkontrollgesetz]]
* Versuch (StGB)|Versuchsstrafbarkeit
* für Wettbewerbsdelikte und Verbraucherschutz im [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb]] sowie im [[Wirtschaftsstrafgesetz]]
* Täterschaft und Teilnahme (Täter, mittelbarer Täter, Mittäter, Anstiftung (Deutschland)|Anstiftung, Beihilfe (Strafrecht))
* für Delikte der Angehörigen der Bundeswehr in diesem Kontext im [[Wehrstrafgesetz]]
* Rechtfertigungsgründe (Notwehr (Deutschland), Nothilfe, Notstand)
* für Kriegsverbrechen im [[Völkerstrafgesetzbuch]].
* Sanktionenrecht (Geldstrafe (Deutschland), Freiheitsstrafe (Deutschland), Fahrverbot (Deutschland), Maßregel der Besserung und Sicherung sowie sonstige Maßnahmen)
* für Urheberrechtsdelikte im [[Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte|Urheberrechtsgesetz]]
* [[Strafantrag]] (Deutschland), Verjährung (Deutschland)
* Strafzumessung (Deutschland)
* Strafaussetzung zur Bewährung
* Verfolgungsverjährung




Diese werden als das '''[[Nebenstrafrecht]]''' bezeichnet.
'''Besonderer Teil'''


Dieser enthält die einzelnen [[Tatbestand]], geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. Rechtsgut), zum Beispiel


'''Siehe auch'''
* Friedensverrat, Hochverrat und [[Straftat]]en gegen den demokratischen Rechtsstaat
[[Liste aller Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches]]
* Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit, gegen ausländische Staaten und gegen Verfassungsorgane
* [[Straftat]]en gegen die öffentliche Ordnung (Landfriedensbruch u.&nbsp;a.)
* Straftaten gegen die Rechtspflege (Meineid, falsche uneidliche Aussage u.&nbsp;a.)
* Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Sexueller Missbrauch von Kindern, Menschenhandel u.&nbsp;a.)
* Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung (Deutschland), Üble Nachrede (Deutschland) u.&nbsp;a.)
* Straftaten gegen Straftaten gegen das Leben und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Mord (Deutschland), Totschlag (Deutschland), Körperverletzung (Deutschland) u.&nbsp;a.)
* Straftaten gegen die persönliche Freiheit
* Vermögensdelikte (Diebstahl (Deutschland), Betrug (Deutschland) u.&nbsp;a.)
* Straftaten gegen die Umwelt ([[Gewässerverunreinigung]], unerlaubter Umgang mit Abfällen u.&nbsp;a.) (siehe auch Umweltstrafrecht)
* Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten ([[Brandstiftung]], unterlassene Hilfeleistung u.&nbsp;a.)
* Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u.&nbsp;a.).
<br>
Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Einige Delikte sind auch in anderen Gesetzen enthalten, z.&nbsp;B.
* für Steuerdelikte in der Abgabenordnung
* für Rauschgiftdelikte im Betäubungsmittelgesetz (Deutschland) und im Arzneimittelgesetz (Deutschland)
* für einige Verkehrsstraftaten im Straßenverkehrsgesetz
* für Waffendelikte im Waffengesetz (Deutschland) und Kriegswaffenkontrollgesetz
* für Wettbewerbsdelikte und Verbraucherschutz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie im Wirtschaftsstrafgesetz 1954
* für Delikte der Angehörigen der Bundeswehr in diesem Kontext im Wehrstrafgesetz
* für Kriegsverbrechen im Völkerstrafgesetzbuch
* für Urheberrechtsdelikte im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte


Diese werden als das ''Nebenstrafrecht'' bezeichnet.


'''Literatur - Kommentare'''


* [[Thomas Fischer (Bundesrichter)|Fischer]]: ''Strafgesetzbuch und Nebengesetze'', 55. Aufl., München 2008. ISBN 978-3-406-55477-3
'''Weblinks'''
* [[Wolfgang Joecks|Joecks]]: ''Studienkommentar StGB'', 6. Aufl., München 2005. ISBN 978-3-406-53845-2
* Joecks/Miebach (Hrsg.): ''Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch in 6 Bänden'', München 2003 ff.
* [[Urs Kindhäuser|Kindhäuser]]: ''Strafgesetzbuch – Lehr- und Praxiskommentar'', 3. Aufl., Baden-Baden 2006. ISBN 3-8329-1913-9
* Kindhäuser/Neumann/Paeffgen (Hrsg.): ''Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch'', 2. Aufl., 2005. ISBN 3-8329-0904-4
* Lackner/Kühl: ''Strafgesetzbuch'', 26. Aufl., München 2007. ISBN 3-406-52295-5
* [[Heinrich Wilhelm Laufhütte|Laufhütte]]/Rissing-van Saan/Tiedemann: ''Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar in 9 Bänden'', 12. Aufl. 2006
* Rudolphi (Hrsg.): ''Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch''. ISBN 978-3-472-60110-4
* Schönke/Schröder: ''Strafgesetzbuch'', 27. Aufl., München 2006. ISBN 3-406-51729-3


*[http://dejure.org/gesetze/StGB Strafgesetzbuch online]




'''Lehrbücher'''
<div align="center"> '''''zurück zur [[Hauptseite]]'''''</div><br/>


'''Allgemeiner Teil:'''
* [[Walter Gropp|Gropp]]: ''Strafrecht Allgemeiner Teil'', 3. Aufl., Berlin Heidelberg 2005
* [[Volker Krey|Krey]]: ''Strafrecht Allgemeiner Teil''. Bd. 1, 2. Aufl. 2004. ISBN 3-17-018696-5; Bd. 2, 2. Aufl. 2005. ISBN 3-17-018899-2
* Kühl: ''Strafrecht Allgemeiner Teil''. 5. Aufl. 2005. ISBN 3-8006-3258-6
* Otto: ''Grundkurs Strafrecht - Allgemeine Strafrechtslehre''. 7. Aufl. 2004. ISBN 978-3-89949-139-5
* [[Claus Roxin|Roxin]]: ''Strafrecht Allgemeiner Teil''. Bd. I, 4. Aufl. 2006. ISBN 3-406-53071-0; Bd. II, 2003. ISBN 3-406-43868-7
* [[Johannes Wessels (Jurist)|Wessels]]/[[Werner Beulke|Beulke]]: Strafrecht, Allgemeiner Teil. 36. Aufl. 2006. ISBN 978-3-8114-8016-2


'''Besonderer Teil:'''
<br />{{Wikipedia}}
* Krey/Heinrich: ''Strafrecht Besonderer Teil'', Bd. 1. 13. Aufl. 2005. ISBN 3-17-019107-1
* Krey/Hellmann: ''Strafrecht Besonderer Teil'', Bd. 2. 14. Aufl. 2005. ISBN 3-17-019106-3
* Otto: ''Grundkurs Strafrecht - Die einzelnen Delikte''. 7. Aufl. 2005. ISBN 978-3-89949-228-6
* [[Rudolf Rengier|Rengier]]: ''Strafrecht Besonderer Teil I''. 8. Aufl. 2006. ISBN 3-406-54237-9
* [[Rudolf Rengier|Rengier]]: ''Strafrecht Besonderer Teil II''. 7. Aufl. 2006. ISBN 3-406-54238-7
* Wessels/[[Michael Hettinger|Hettinger]]: ''Strafrecht Besonderer Teil/1''. 30. Aufl. 2006. ISBN 978-3-8114-8017-9
* Wessels/Hillenkamp: ''Strafrecht Besonderer Teil/2''. 29. Aufl. 2006. ISBN 978-3-8114-8018-6
 
 
'''Weblinks'''


*[http://dejure.org/gesetze/StGB Strafgesetzbuch online]


<div align="center"> '''''Zurück zur [[Hauptseite]]'''''</div><br/>
<br />{{Wikipedia}}


[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Kriminalpolizei]]
[[Kategorie:Kriminalpolizei]]
[[Kategorie:Umweltschutz]]

Aktuelle Version vom 23. Januar 2024, 22:55 Uhr

Bitte jede Verordnung oder jeden Gesetzestext auf Aktualität prüfen


Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des Strafrechts. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt, ist das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch, die Strafprozessordnung, geregelt.


Geschichte vor 1945

Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch geht auf das 1871 beschlossene und am 1. Januar 1872 in Kraft getretene Reichsstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück, welches wiederum im Wesentlichen mit dem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 übereinstimmte.


nach 1945

Dieses Strafgesetzbuch unterlag nach 1945 vielen Novellierungen, mit denen der Gesetzgeber auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, erkennbar gewordene Strafbarkeitslücken, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte. Als solche Beispiele für „neuartige“ Delikte sind etwa zu nennen: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Computerbetrug, Geldwäsche, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Insbesondere ist in der Geschichte des Strafgesetzbuches unter anderem das 1. Gesetz zur Reform des Strafrechts (1 StrRG) vom 25. Juni 1969 zu nennen. Im Allgemeinen Teil (AT) wurden statt Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung und Haft eine einheitliche Freiheitsstrafe eingeführt und Ehrenstrafen abgeschafft. Des Weiteren zu nennen ist das 2. Gesetz zur Reform des Strafrechts (2 StrRG) vom 4. Juli 1969, das unter anderem einen neuen Allgemeinen Teil schuf, die Mindestdauer der Freiheitsstrafe auf einen Monat anhob, die Verwarnung mit Strafvorbehalt sowie das Tagessatzsystem für die Geldstrafe einführte und das Maßregelsystem neugestaltete. <ref>Tröndle, Strafgesetzbuch, Seite 2</ref>


Aufbau

eine Brandstiftung an einem LKW. Es entstand ein extrem hoher Sachschaden, da der Fahrzeugbrand unter einer Autobahnbrücke stattfand.
Foto: PK Dunkler; .PP Duisburg
die Brandstiftung an einem Kindergarten als Verdeckungstat (Einbruch)
Die Brandstifter wurden ermittelt.
Foto: FW Erkrath

Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:


Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches enthält die Lehre vom Verbrechen und dessen Rechtsfolgen, außerdem allgemeine Vorschriften und Definitionen zur Beurteilung von Straftaten.

Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie zum Beispiel

  • Rechtsgebiet|Geltungsbereich des Gesetzes
  • Gesetzliche Definitionen und Grundlagen der Strafbarkeit, u. a.:
  • Begehungsdelikt|Begehungsformen, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Irrtumslehren im deutschen Strafrecht und Schuldfähigkeit
  • Versuch (StGB)|Versuchsstrafbarkeit
  • Täterschaft und Teilnahme (Täter, mittelbarer Täter, Mittäter, Anstiftung (Deutschland)|Anstiftung, Beihilfe (Strafrecht))
  • Rechtfertigungsgründe (Notwehr (Deutschland), Nothilfe, Notstand)
  • Sanktionenrecht (Geldstrafe (Deutschland), Freiheitsstrafe (Deutschland), Fahrverbot (Deutschland), Maßregel der Besserung und Sicherung sowie sonstige Maßnahmen)
  • Strafantrag (Deutschland), Verjährung (Deutschland)
  • Strafzumessung (Deutschland)
  • Strafaussetzung zur Bewährung
  • Verfolgungsverjährung


Besonderer Teil

Dieser enthält die einzelnen Tatbestand, geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. Rechtsgut), zum Beispiel

  • Friedensverrat, Hochverrat und Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat
  • Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit, gegen ausländische Staaten und gegen Verfassungsorgane
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Landfriedensbruch u. a.)
  • Straftaten gegen die Rechtspflege (Meineid, falsche uneidliche Aussage u. a.)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Sexueller Missbrauch von Kindern, Menschenhandel u. a.)
  • Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung (Deutschland), Üble Nachrede (Deutschland) u. a.)
  • Straftaten gegen Straftaten gegen das Leben und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Mord (Deutschland), Totschlag (Deutschland), Körperverletzung (Deutschland) u. a.)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit
  • Vermögensdelikte (Diebstahl (Deutschland), Betrug (Deutschland) u. a.)
  • Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u. a.) (siehe auch Umweltstrafrecht)
  • Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterlassene Hilfeleistung u. a.)
  • Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u. a.).


Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Einige Delikte sind auch in anderen Gesetzen enthalten, z. B.

  • für Steuerdelikte in der Abgabenordnung
  • für Rauschgiftdelikte im Betäubungsmittelgesetz (Deutschland) und im Arzneimittelgesetz (Deutschland)
  • für einige Verkehrsstraftaten im Straßenverkehrsgesetz
  • für Waffendelikte im Waffengesetz (Deutschland) und Kriegswaffenkontrollgesetz
  • für Wettbewerbsdelikte und Verbraucherschutz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie im Wirtschaftsstrafgesetz 1954
  • für Delikte der Angehörigen der Bundeswehr in diesem Kontext im Wehrstrafgesetz
  • für Kriegsverbrechen im Völkerstrafgesetzbuch
  • für Urheberrechtsdelikte im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Diese werden als das Nebenstrafrecht bezeichnet.


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