Wohnungsbrand

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Deutlich sichtbar die Gefahr (Rauch / Kohlenstoffmonoxid) bei einem Wohnungsbrand, dehalb mit Atemschutz.
Foto: BF München.
Das Fachwerkhaus ist verloren
Foto: PRWD
ein Wohnungsbrand
Foto: PRW
nach dem Brand in einer Wohnung
Foto: PRW
Rußfahne an der Fassade nach einem Brand

Als Wohnungsbrand bezeichnet man ein Schadfeuer, das Besitz von mindesten einem Zimmer einer Wohnung ergriffen hat.

Das Feuer kann durch durch Defekte in der E-Anlage, Fehler beim Umgang mit technischen oder elektrischen Gerätschaften, den fahrlässigen Umgang mit offenem Feuer oder einer Zigaretten, aber auch durch eine vorsätzliche Brandstiftung entstehen, um nur einige Varianten anzuführen.

Wohnungsbrände sind deshalb brisant, weil immer mit Personenschaden und/ oder gefährlichen Situationen für die Bewohner und Besucher zu rechnen ist. Oftmals ist die Fluchtmöglichkeit aus dem Treppenhaus unmöglich oder erschwert, so dass die Rettung über Feuerwehrleitern erfolgen muss.


Ein Wohnungsbrand kann durch die Feuerwehr im Regelfall über ein oder mehrere C-Rohre rasch bekämpft und das Auswachsen zum Wohnhausbrand verhindert werden. Er verursacht jedoch oft Schäden im oberen fünf- bis sechsstelligen Bereich.

Gegenstände aus dem Wohnbereich sind in der Regel durch Feuer, Rauch, Rußniederschläge und Löschwasser völlig zerstört worden.
Manche Häuser sind für lange Zeit unbrauchbar.


Ältere Wohnhäuser, die oft mit Holz- Lemdecken versehen sind, müssen erst gänzlich getrocknet werden.




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