Verdeckungstat

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Verdeckungstat - Einbruch mit anschließender Brandstiftung
Foto: Rainer Schwarz

Eine Verdeckungstat im rechtlichen Sinn ist eine (ursprüngliche) Straftat.
Um diese Straftat nicht sofort als solche erkennbar zu machen, wird diese mit einer nachfolgenden Tathandlung "überdeckt".


Beispiele:

  • Sexualdelikt - Mord
  • Entführung - Mord
  • Trunkenheit im Verkehr - Unfallflucht, Fahrzeugdiebstahl


Ermittlung

Bei einer Verdeckungstat ist der Aufwand zur Tatklärung von verschiedenen Faktoren abhängig.
So muss z. B. bein einem Brand jede geöffnete oder aufgebrochene Tür oder Fenster demjenigen zugeordnet (Zeuge) werden,
der diese (gewaltsam mit Spuren) geöffnet hat.


Strafverschäfung

Es besteht die Absicht im Strafrecht eine Verdeckungstötung als höchststrafwürdig anzusehen, wenn sie „mit Überlegung“ begangen wurde.


Autor:

Rainer Schwarz



siehe dazu:


zurück zur Hauptseite