Gefahren durch Kamine
Gefahren durch Kamine
Durch die aktuell unsichere Energielage und den deutlich gestiegenen Kosten für Gas, Öl als auch Strom greifen viele auf Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Kaminofen, Kachelofen und Küchenherd) zurück.
Aufgrund der hohen Nachfrage von Anlagen für feste Brennstoffe kommt es zu Lieferengpässen und schnell werden andere Möglichkeiten im Internet oder im Ausland gesucht.
Dazu kommt noch, dass viele Öfen in Eigenregie verbaut oder aufgestellt werden.
Holz und Kohle sind nur unter gewissen Voraussetzungen ein preisgünstiger Energieersatz.
In meiner Arbeit als Bezirksschornsteinfeger treffe ich momentan fast täglich auf Feuerstätten, die für den deutschen Markt nicht zugelassen sind bzw. nicht durch Fachbetriebe installiert worden sind. Diese werden dann vor Ort nicht abgenommen sowie die Inbetriebnahme untersagt.
Kamine und Öfen, die bei uns in Betrieb genommen werden, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen.
In erste Linie wird auf die Grenzwerte der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV Ausfertigungsdatum: 26.01.2010) geachtet.
Das bedeutet, dass der Feinstab und Kohlenmonoxid Gehalt eingehalten werden muss.
Zusätzlich gibt es DIN, Vorschriften und Normen, die Vorgaben für Kamine erheben.
Der Abstand von der Feuerstätte bzw. von den Rauchrohren zu brennbaren Bauteilen ist immer zwingend einzuhalten.
Installationen wie zum Beispiel in Kombination mit Trockenbau oder im Altbau mit Holz werden nur in Zusammenarbeit von Fachfirmen empfohlen.
Durch einen unsachgemäßen Einbau kann es schnell zu einer Brandgefahr kommen! Im besten Fall werden diese Anlagen durch den zuständigen Schornsteinfeger nicht abgenommen, bevor schlimmeres passiert.
Sollten jedoch Feuerungsanlagen ohne das Wissen von dem Schornsteinfegermeister einfach in Betrieb genommen werden und Mängel werden nicht entdeckt, kann es sehr schnell zu einem Brand in den eigenen vier Wänden kommen.
Merke:
Ist die Errichtung eines neuen Kamins oder Ofen geplant, informieren sie VOR Baubeginn ihren zuständigen Schornsteinfeger.
Bei einem Vor-Ort-Termin berät der Fachmann in Hinsicht auf Brand und Betriebssicherheit. Die Inbetriebnahme von Feuerstätten ist ohne eine Abnahme von dem zuständigen Schornsteinfeger nicht zulässig. Das bedeutet, dass vor dem ersten Anheizen der Schornsteinfeger eine Brand und Betriebssicherheit bescheinigen muss.
Die Abnahme von Feuerstätten ist in Mecklenburg-Vorpommern in der Landesbauordnung geregelt.
Nach der positiven Abnahme werden alle notwendigen Protokolle und ein Feuerstättenbescheid an den Betreiber übermittelt.
Aus dem Feuerstättenbescheid kann der Kunde die Intervalle der Überprüfungen und Kehrungen der Anlagen entnehmen.
Autor und Fotos:
- Felix Stadie, Schornsteinfegermeister
siehe auch:
- Asche
- Brennholz
- Dohlennest im Schornstein
- Gefahren durch Kamine
- Kaminöfen richtig bedienen
- Kaminbrand
- Kaminbesteck
- Kohlenstoffmonoxid
- Ofen
- Glanzruß
- Rauch
- Ruß
- Schornsteinfeger
- Schornsteinbrand
- Versottung
- Schornsteinfeger - Zusammenfassung
- Baulicher Brandschutz - Schornsteinfeger
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