Brandbericht

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Dokumentationsbogen Brandeinsatz
Ideenmanagement Nr.: 2881 NRW
Helge Storck, Rainer Schwarz
Brandbericht RPL

Ein Brandbericht wird von der Feuerwehr wie von der Polizei bzw. Kriminalpolizei erstellt.
Im Brandbericht der Kriminalpolizei wird weiter geleitet an die Staatsanwaltschaft und beinhaltet Daten wie z. B. Geschädigte

Augenzeuge, günstigenfalls mit Brandentstehungsbildern, Zeuge, Sachbeweise und der Beschreibung des Tatorts, Beweismittel usw. wie auch das Brandobjekt erfaßt.


Der Brandbericht der Feuerwehr wird an die Kommune weiter geleitet und beinhaltet u. a. die Einsatzstärke, u. U. Angriffstrupp, die

Löschmittel, eine Klassifikation des Brandes, eine Zündquelle, die Art des Brandes, ob es sich z. B. um einen Fahrzeugbrand handelt, das was während der Brandbekämpfung festgestellt wurden. Manchmal sogar der Brandausbruchsbereich und viele andere Angaben.


Ein Brandursachenermittler sollte den Brandbericht der Feuerwehr anfordern, da erste Erkenntnisse des Brandes darin gewonnen werden können.



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