Versicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:T. Vagt 10 2017 SoMe Wiso Unwetterschäden v8.jpg|thumb|300px|Grafik der '''[https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/ Sendung WISO]''', die das Problem nicht nur bei Unwetter erklärt]]
[[Datei:T. Vagt 10 2017 SoMe Wiso Unwetterschäden v8.jpg|thumb|300px|left|Grafik der [https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/ Sendung WISO], die das Problem nicht nur bei Unwetter erklärt]]
[[Datei:Rußschaden Konvergenzlinie RS.JPG|thumb|300px|Wenn der Flur über ihrer ausgebrannten Wohnung so aussieht, sollten sie ihre Versicherung informieren. Ausgeprägte [[Konvektion]]linie.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Bild:P3200019.JPG|thumb|300px|left|[[Brandschaden - vorher und nachher]]<br>was können sie vor einem [[Brand]] oder [[Einbruch]] tun?<br> Während eines [[Brand]]es ermöglicht eine [[spurenschonende Brandbekämpfung]] zeitnah eine [[Brandursachenermittlung]], nach einem [[Brand]] ist man Nachweispflichtig gegenüber den Versicherungen.<br>Foto: [[Rainer Schwarz]] ]]


[[Datei:RußschadenPC060111.JPG|thumb|250px|Wenn der Flur über ihrer ausgebrannten Wohnung so aussieht, sollten sie ihre [[Versicherungen]], auch die  [[Privathaftpflichtversicherung]] informieren.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:HausratP9220015.JPG|thumb|300px|so sieht es nach einem [[Zimmerbrand]] aus<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:HausratP9220015.JPG|thumb|250px|so sieht es nach einem [[Zimmerbrand]] aus<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Zimmerbrand.JPG|thumb|300px|hoffentlich besteht eine [[Hausratversicherung]]<br/>Foto: PGT]]
[[Datei:Zimmerbrand.JPG|thumb|250px|hoffentlich besteht eine [[Hausratversicherung]]<br/>Foto: PGT]]
[[Bild:Wohnhausbrand.JPG|thumb|300px|ist die  Kamera auf ihr Haus gerichtet, brauchen sie nicht nur eine [[Gebäudeversicherung]]<br/> Fotos: [[Rainer Schwarz]]]]  
[[Bild:Wohnhausbrand.JPG|thumb|250px|ist die  Kamera auf ihr Haus gerichtet, brauchen sie '''nicht''' nur eine [[Gebäudeversicherung]]<br/> Fotos: [[Rainer Schwarz]]]]  
[[Bild:Ausgebrannter PKW.JPG|thumb|300px|right|besteht eine [[Teilkaskoversicherung]] bei diesem [[Fahrzeugbrand]]?<br/> Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Bild:Ausgebrannter PKW.JPG|thumb|250px|right|ein [[Fahrzeugbrand]] - besteht eine [[Teilkaskoversicherung]]?<br/> Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Firmenbrand.jpg|thumb|300px|ein [[Brand]], bei dem eine [[Betriebsunterbrechungsversicherung]] ratsam wäre<br/>Foto: PRHWD]]
[[Datei:Firmenbrand.jpg|thumb|300px|ein [[Brand]], bei dem eine BU-Versicherung [[Betriebsunterbrechungsversicherung]] ratsam wäre<br/>Foto: PRHWD]]
[[Bild:Bettbrand.1919.JPG|thumb|300px|spurenschonende Brandbekämpfung, da der [[Brand]]ort unverändert von der [[Feuerwehr]] an die [[Kriminalpolizei]] übergeben wurde. Einer schnellen Feststellung der [[Brandursache]] konnten schnelle Zahlungen der Versicherungen folgen.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
Ein '''Versicherer''' (umgangssprachlich '''Versicherung''') ist die Partei eines [[Versicherungsvertrag]]es, die Versicherungsschutz gewährt. In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.


Der Versicherer muss nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) sein, meist in der [[Rechtsform]] einer [[Gesellschaft (Rechtswesen)|Gesellschaft]] (Versicherungsgesellschaft) und privatwirtschaftlich organisiert. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, z.&nbsp;B. in Großbritannien die ''{{lang|en|names}}'' von [[Lloyd’s of London]], Versicherer sein.
Ein Versicherer (umgangssprachlich Versicherung) ist die Partei eines [[Versicherungsvertrag]]es, die Versicherungsschutz gewährt. In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.<br>
 
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Nach dem VAG ist jedes Unternehmen, das [[Versicherung (Kollektiv)|Versicherungsgeschäfte]] betreibt ein Versicherungsunternehmen. Andere [[Finanzdienstleistung]]en (z.&nbsp;B. die Baufinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherungsunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung d.&nbsp;h. als Vermittler für einen anderen Anbieter angeboten werden.
Der Versicherer muss nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) sein, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft) und privatwirtschaftlich organisiert sein. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, z.&nbsp;B. in Großbritannien die Lloyd’s of London, Versicherer sein.<br>
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Nach dem VAG ist jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt ein Versicherungsunternehmen. Andere Finanzdienstleistungen (z.&nbsp;B. die Baufinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherungsunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnungd.&nbsp;h. als Vermittler für einen anderen Anbieter, angeboten werden.<br>
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* [[Versicherungsbetrug]]
* [[Versicherungsbetrug]]
* [[Versicherungspflicht]]
* [[Versicherungsvertrag]]
* [[Feuersozietät]]
* [[Gutachter und Sachverständige für Brandursachen]]
* [[Haftpflichtversicherung]]
* [[Versicherung - Zusammenfassung]]<br>
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* [https://brand-feuer.de/images/8/8d/Brandursache_mitteilen_OLG_Jena_2012%2C_4_U_302-11%2C_Fr._Dr._S._Steinle_08.07.2021_pEM.pdf Rechtsprechung des OLG Jena aus dem Jahr 2012 nach einem Brand]
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'''Geschichte'''  
'''Geschichte'''  


Bis ins 17. Jahrhundert wurde Versicherungsschutz von Einzelpersonen oder von Zünften und Gilden gewährt. Erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden die ersten Versicherungsunternehmen. Diese waren überwiegend auf die Feuer- und (See-)Transportversicherungen spezialisiert. Die ersten professionellen Versicherungsunternehmen wurden auf staatliche Veranlassung gegründet, so die [[Hamburger Feuerkasse]] ([[1676]]) und die [[Feuersozietät|Berliner Feuersozietät]] ([[1718]]). Der erste auf moderner [[Versicherungsmathematik|versicherungsmathematischer]] Basis arbeitende Lebensversicherer und zugleich erster [[Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit]] war die englische {{lang|en|Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships (Equitable Life)}} ([[1762]]).
Bis ins 17. Jahrhundert wurde Versicherungsschutz von Einzelpersonen oder von Zünften und Gilden gewährt. Erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden die ersten Versicherungsunternehmen. Diese waren überwiegend auf die Feuer- und (See-)Transportversicherungen spezialisiert. Die ersten professionellen Versicherungsunternehmen wurden auf staatliche Veranlassung gegründet, so die Hamburger Feuerkasse (1676) und die [[Feuersozietät|Berliner Feuersozietät]] (1718). Der erste auf moderner Versicherungsmathematik|versicherungsmathematischer Basis arbeitende Lebensversicherer und zugleich erster Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit war die englische lang|en|Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships (Equitable Life} (1762).




'''staatliche Kontrolle'''
'''staatliche Kontrolle'''


Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen Versicherungsunternehmen (genauso wie Banken) in allen wirtschaftlich entwickelten Staaten besonderer staatlicher Kontrolle. Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift ist das ''Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG)''. Das VAG regelt u.&nbsp;a. Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] (BAFin), zuständiges Fachministerium ist das Bundesministerium für Finanzen. Entsprechende Gesetze und Behörden gibt es auch in den meisten anderen Staaten.
Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen Versicherungsunternehmen (genauso wie Banken) in allen wirtschaftlich entwickelten Staaten besonderer staatlicher Kontrolle. Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift ist das ''Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG)''. Das VAG regelt u.&nbsp;a. Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zuständiges Fachministerium ist das Bundesministerium für Finanzen. Entsprechende Gesetze und Behörden gibt es auch in den meisten anderen Staaten.


In Deutschland sind rund 1.400 Versicherungsunternehmen zum Geschäftsverkehr zugelassen (Stand Februar 2004). Eine vollständige Liste findet sich im Internetangebot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).
In Deutschland sind rund 1.400 Versicherungsunternehmen zum Geschäftsverkehr zugelassen (Stand Februar 2004). Eine vollständige Liste findet sich im Internetangebot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).


Aufgrund [[Europarecht|europarechtlicher ]] Vorschriften unterliegen Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der [[Europäische Gemeinschaft|Europäischen Gemeinschaft]] oder Vertragsstaat des [[Europäischer Wirtschaftsraum|Europäischen Wirtschaftsraums]], die in einem anderen Mitglieds- oder Vertragsstaat nur durch eine Niederlassung vertreten sind oder das Versicherungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr direkt aus dem Ausland betreiben, nur eingeschränkt der nationalen Aufsicht. Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen Ländern dürfen in den Mitglieds- oder Vertragsstaaten Versicherungsgeschäft nur über Niederlassungen vertreiben, die wie Versicherungsunternehmen mit Sitz in dem betreffenden Staat beaufsichtigt werden. Für bestimmte kommerzielle Versicherungszweige und die [[Rückversicherung]] gelten Ausnahmen.
Aufgrund europarechtlicher Vorschriften unterliegen Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäische Gemeinschaft|Europäischen Gemeinschaft oder Vertragsstaat des Europäischer Wirtschaftsraum|Europäischen Wirtschaftsraums, die in einem anderen Mitglieds- oder Vertragsstaat nur durch eine Niederlassung vertreten sind oder das Versicherungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr direkt aus dem Ausland betreiben, nur eingeschränkt der nationalen Aufsicht. Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen Ländern dürfen in den Mitglieds- oder Vertragsstaaten Versicherungsgeschäft nur über Niederlassungen vertreiben, die wie Versicherungsunternehmen mit Sitz in dem betreffenden Staat beaufsichtigt werden. Für bestimmte kommerzielle Versicherungszweige und die Rückversicherung gelten Ausnahmen.<br>
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'''Organisation'''  
'''Organisation'''  


In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft nur in der [[Rechtsform]] des [[Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit]], der [[Aktiengesellschaft]] oder der [[Anstalt des öffentlichen Rechts|Anstalt]] oder [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]] (siehe: [[Öffentlicher Versicherer]]) betrieben werden. Darüber hinaus gibt es den Grundsatz der ''Spartentrennung'', d.&nbsp;h. das Lebens-, Kranken-, und das übrige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft müssen grundsätzlich von jeweils rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden. Wenn die Rechtsschutzversicherung von einem Schaden- und Unfallversicherer betrieben wird, muss zumindest die Schadensabwicklung von einem rechtlich selbstständigen Unternehmen durchgeführt werden. Die Spartentrennung hat die Konzernbildung zur Folge, da nur so alle Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können. Wer beispielsweise bei seinem Versicherungsvermittler eine Lebens-, eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung abschließt, hat in Wirklichkeit drei Verträge bei drei verschiedenen, rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen.
In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft nur in der Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (siehe: Öffentlicher Versicherer) betrieben werden. Darüber hinaus gibt es den Grundsatz der ''Spartentrennung'', d.&nbsp;h. das Lebens-, Kranken-, und das übrige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft müssen grundsätzlich von jeweils rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden. Wenn die Rechtsschutzversicherung von einem Schaden- und Unfallversicherer betrieben wird, muss zumindest die Schadensabwicklung von einem rechtlich selbstständigen Unternehmen durchgeführt werden. Die Spartentrennung hat die Konzernbildung zur Folge, da nur so alle Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können. Wer beispielsweise bei seinem Versicherungsvermittler eine Lebens-, eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung abschließt, hat in Wirklichkeit drei Verträge bei drei verschiedenen, rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen.




'''Marketing und Vertrieb'''
'''Marketing und Vertrieb'''


Ein mit Konsumgüterunternehmen vergleichbares Marketing war in der Versicherungswirtschaft in vielen Märkten Europas bis Mitte der 90er Jahre nicht anzutreffen. Vor allem die [[Deregulierung]] der Märkte, der intensiver gewordene Wettbewerb und anspruchsvollere Kunden sowie nicht zuletzt der lukrative Altersvorsorgemarkt forcierten die Professionalisierung des Versicherungsmarketings.  
Ein mit Konsumgüterunternehmen vergleichbares Marketing war in der Versicherungswirtschaft in vielen Märkten Europas bis Mitte der 90er Jahre nicht anzutreffen. Vor allem die Deregulierung der Märkte, der intensiver gewordene Wettbewerb und anspruchsvollere Kunden sowie nicht zuletzt der lukrative Altersvorsorgemarkt forcierten die Professionalisierung des Versicherungsmarketings.<br>
Ausgangspunkt für die systematische Marktbearbeitung sind Methoden der [[Marktsegmentierung]] und der Risikosegmentierung, die im Zuge verstärkter [[Marktforschung]]saktivitäten und besserer technischer Möglichkeiten wie [[Data-Mining]]-Tools eine neue Dimension erhalten.   
Ausgangspunkt für die systematische Marktbearbeitung sind Methoden der Marktsegmentierung und der Risikosegmentierung, die im Zuge verstärkter Marktforschungsaktivitäten und besserer technischer Möglichkeiten wie Data-Mining-Tools eine neue Dimension erhalten.<br>  
Versicherungsprodukte gehen heute schon über die Vorgaben der traditionellen Versicherungstechnik und der klasssichen Bedingungs- und Tarifwerke hinaus. Das Angebot von Value Added Services (z.&nbsp;B. in der Form von [[Assistance]]-Leistungen) nimmt zu. Zielgruppenprodukte (z.&nbsp;B. für bestimmte Berufsgruppen, Kunden in bestimmten Lebensphasen) haben stark an Bedeutung gewonnen. Versicherungsunternehmen kooperieren zunehmend mit Industrieunternehmen bei der Entwicklung technologiebasierter Produktinnovationen (z.&nbsp;B. auf dem Kfz-Versicherungsmarkt). Die Rolle der [[Werbung]] ist je nach Typ des Versicherungsunternehmens sehr unterschiedlich einzuschätzen. Große Ausschließlichkeitsorganisationen steuern über die Werbung vor allem Bekanntheitsgrade, Sympathiewerte und [Image]s. Für die Direktversicherer ist die Werbung darüber hinaus häufig nötig, um bestimmte konkrete Produktmerkmale –&nbsp;vor allem günstige Prämien und positive Testergebnisse&nbsp;– herauszustellen. Größte Bedeutung kommt in der Versicherungsbranche der [[Verkaufsförderung]] zu. Für die breite Bevölkerung ist die Lektüre von [[Versicherungsbedingungen]] keine vertraute oder alltägliche Angelegenheit. Versicherungstechnische bzw. -juristische Denkweisen erscheinen ungewohnt. Traditionelle Werkzeuge der Verkaufsförderung wie Broschüren, Verkaufshandbücher und Plakate in Schaufenstern und im Verkaufsraum sowie Verkäuferwettbewerbe werden heute durch eine Vielzahl weiterer Instrumente ergänzt.
Versicherungsprodukte gehen heute schon über die Vorgaben der traditionellen Versicherungstechnik und der klasssichen Bedingungs- und Tarifwerke hinaus. Das Angebot von Value Added Services (z.&nbsp;B. in der Form von Assistance-Leistungen) nimmt zu. Zielgruppenprodukte (z.&nbsp;B. für bestimmte Berufsgruppen, Kunden in bestimmten Lebensphasen) haben stark an Bedeutung gewonnen. Versicherungsunternehmen kooperieren zunehmend mit Industrieunternehmen bei der Entwicklung technologiebasierter Produktinnovationen (z.&nbsp;B. auf dem Kfz-Versicherungsmarkt). Die Rolle der Werbung ist je nach Typ des Versicherungsunternehmens sehr unterschiedlich einzuschätzen. Große Ausschließlichkeitsorganisationen steuern über die Werbung vor allem Bekanntheitsgrade, Sympathiewerte und Images. Für die Direktversicherer ist die Werbung darüber hinaus häufig nötig, um bestimmte konkrete Produktmerkmale –&nbsp;vor allem günstige Prämien und positive Testergebnisse&nbsp;– herauszustellen. Größte Bedeutung kommt in der Versicherungsbranche der Verkaufsförderung zu. Für die breite Bevölkerung ist die Lektüre von Versicherungsbedingungen keine vertraute oder alltägliche Angelegenheit. Versicherungstechnische bzw. -juristische Denkweisen erscheinen ungewohnt. Traditionelle Werkzeuge der Verkaufsförderung wie Broschüren, Verkaufshandbücher und Plakate in Schaufenstern und im Verkaufsraum sowie Verkäuferwettbewerbe werden heute durch eine Vielzahl weiterer Instrumente ergänzt.


Eine besondere Bedeutung hat in der Versicherungsbranche der Vertrieb. Im Bereich der Nicht-Lebensversicherung hat der Vertrieb über Handelsvertreter, die an nur ein Versicherungsunternehmen gebunden sind, der sog. Ausschließlichkeitsvertrieb oder Einfirmenvertreter eine besondere Bedeutung. Ausschließlichkeitsorganisationen profitieren traditionell von der besonderen Nähe zum Kunden in regionaler und persönlicher Hinsicht. Die hohe produktspezifische Beratungskompetenz, gute Erreichbarkeit und zeitliche Flexibilität der Agenten ist traditionell vor allem für junge Familien und Berufstätige im Angestelltenverhältnis wichtig.
Eine besondere Bedeutung hat in der Versicherungsbranche der Vertrieb. Im Bereich der Nicht-Lebensversicherung hat der Vertrieb über Handelsvertreter, die an nur ein Versicherungsunternehmen gebunden sind, der sog. Ausschließlichkeitsvertrieb oder Einfirmenvertreter eine besondere Bedeutung. Ausschließlichkeitsorganisationen profitieren traditionell von der besonderen Nähe zum Kunden in regionaler und persönlicher Hinsicht. Die hohe produktspezifische Beratungskompetenz, gute Erreichbarkeit und zeitliche Flexibilität der Agenten ist traditionell vor allem für junge Familien und Berufstätige im Angestelltenverhältnis wichtig.


[[Versicherungsmakler]] sind anders als Agenten vom Versicherer unabhängige Organisationen, die im Auftrag des Kunden die optimale Lösung am Markt suchen und nach objektiven Maßstäben sorgfältig prüfen. Makler sind vor allem für wohlhabende Privatkunden, Freiberufler, Gewerbetreibende und Industriekunden interessant. Je nachdem, welche dieser Zielgruppen die Kernzielgruppe darstellt, ist sind Marketing- und Vertriebskonzeptionen der Versicherungsmakler sehr unterschiedlich. Wohlhabende Privatkunden, Freiberufler und Gewerbetreibende schätzen insbesondere mittelständische Versicherungsmakler aufgrund ihres Beratungsangebotes aus einer Hand. Obgleich sich die Zielgruppe des mittelständischen Versicherungsmaklers meist nicht intensiv mit Versicherungen auseinandersetzt, ist der Auftrag des Kunden für den Makler eine Herausforderung, da der  Absicherungsbedarf höher und komplexer ist als im Falle eines „Retail-Kunden“. Industrieunternehmen haben ganz spezielle Anforderungen und stellen zum Teil höchste Ansprüche an die Beratungs- und Verhandlungskompetenz des Maklers. Sie werden in der Regel die Leistungen eines Industrieversicherungsmaklers in Anspruch nehmen.
Versicherungsmakler sind anders als Agenten vom Versicherer unabhängige Organisationen, die im Auftrag des Kunden die optimale Lösung am Markt suchen und nach objektiven Maßstäben sorgfältig prüfen. Makler sind vor allem für wohlhabende Privatkunden, Freiberufler, Gewerbetreibende und Industriekunden interessant. Je nachdem, welche dieser Zielgruppen die Kernzielgruppe darstellt, ist sind Marketing- und Vertriebskonzeptionen der Versicherungsmakler sehr unterschiedlich. Wohlhabende Privatkunden, Freiberufler und Gewerbetreibende schätzen insbesondere mittelständische Versicherungsmakler aufgrund ihres Beratungsangebotes aus einer Hand. Obgleich sich die Zielgruppe des mittelständischen Versicherungsmaklers meist nicht intensiv mit Versicherungen auseinandersetzt, ist der Auftrag des Kunden für den Makler eine Herausforderung, da der  Absicherungsbedarf höher und komplexer ist als im Falle eines „Retail-Kunden“. Industrieunternehmen haben ganz spezielle Anforderungen und stellen zum Teil höchste Ansprüche an die Beratungs- und Verhandlungskompetenz des Maklers. Sie werden in der Regel die Leistungen eines Industrieversicherungsmaklers in Anspruch nehmen.


Strukturvertriebe zeichnen sich traditionell durch eine starke Fokussierung auf die Neukundenakquisition aus. Langfristig erfolgreich sind vor allem solche Strukturvertriebsorganisationen, die spezielle Zielgruppenprodukte ausgearbeitet haben und durch ein gutes [[Wissensmanagement]] Netzwerkvorteile in der Produktvermarktung konsequent nutzen.
Strukturvertriebe zeichnen sich traditionell durch eine starke Fokussierung auf die Neukundenakquisition aus. Langfristig erfolgreich sind vor allem solche Strukturvertriebsorganisationen, die spezielle Zielgruppenprodukte ausgearbeitet haben und durch ein gutes Wissensmanagement Netzwerkvorteile in der Produktvermarktung konsequent nutzen.


[[E-Commerce]]-Technologien werden in Zukunft stärker genutzt. Ihr Marktanteil an den Vertriebswegen insgesamt wird allerdings nicht in allen EU-Ländern signifikant steigen. So wird in Deutschland für die nächsten Jahre nur ein sehr moderater Anstieg erwartet, während in skandinavischen Ländern das Internet schon heute für bestimmte Versicherungszweige eine sehr wichtige Rolle spielt. Dennoch ist –&nbsp;unabhängig vom betrachteten Ländermarkt&nbsp;– von einer erhöhten Bedeutung des Internets in frühen Verkaufsphasen und im Bereich von Serviceleistungen auszugehen.
E-Commerce-Technologien werden in Zukunft stärker genutzt. Ihr Marktanteil an den Vertriebswegen insgesamt wird allerdings nicht in allen EU-Ländern signifikant steigen. So wird in Deutschland für die nächsten Jahre nur ein sehr moderater Anstieg erwartet, während in skandinavischen Ländern das Internet schon heute für bestimmte Versicherungszweige eine sehr wichtige Rolle spielt. Dennoch ist –&nbsp;unabhängig vom betrachteten Ländermarkt&nbsp;– von einer erhöhten Bedeutung des Internets in frühen Verkaufsphasen und im Bereich von Serviceleistungen auszugehen.


Annexvertriebe und Kooperationsmodelle in der Vermarktung von Versicherungsprodukten z.&nbsp;B. in der Automobilwirtschaft sind inzwischen sehr beliebt. Versicherungsleistungen sind wichtige [[Value Added Service]]s für Industrie- und Handelsunternehmen, die sich in fast allen Branchen in einem intensiven Wettbewerb befinden.
Annexvertriebe und Kooperationsmodelle in der Vermarktung von Versicherungsprodukten z.&nbsp;B. in der Automobilwirtschaft sind inzwischen sehr beliebt. Versicherungsleistungen sind wichtige Value Added Services für Industrie- und Handelsunternehmen, die sich in fast allen Branchen in einem intensiven Wettbewerb befinden.


Die Umsetzung der [[EU-Vermittlerrichtlinie]] betrifft die Marketing- und Vertriebspraxis der einzelnen Vermittlertypen in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Große Ausschließlichkeitsorganisationen, etablierte Maklerunternehmen und börsennotierte Strukturvertriebsorganisationen erfüllten in der Regel die Vorgaben der Richtlinie bereits vor ihrer Umsetzung in nationales Recht. Schwieriger ist die Situation für die sehr vielen kleineren Versicherungsmakler und [[Strukturvertrieb]]sorganisationen sowie für Mehrfirmenvertreter und die nebenberuflichen Vermittler.
Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie betrifft die Marketing- und Vertriebspraxis der einzelnen Vermittlertypen in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Große Ausschließlichkeitsorganisationen, etablierte Maklerunternehmen und börsennotierte Strukturvertriebsorganisationen erfüllten in der Regel die Vorgaben der Richtlinie bereits vor ihrer Umsetzung in nationales Recht. Schwieriger ist die Situation für die sehr vielen kleineren Versicherungsmakler und Strukturvertriebsorganisationen sowie für Mehrfirmenvertreter und die nebenberuflichen Vermittler.




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Die in Deutschland ansässigen privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen haben sich im [[Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft]] e.&nbsp;V. (GDV) zusammengeschlossen. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) vertritt die Interessen der Versicherungsunternehmungen in der Schweiz, der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVÖ) die der Versicherungsunternehmen in Österreich.
Die in Deutschland ansässigen privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen haben sich im [[Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft]] e.&nbsp;V. (GDV) zusammengeschlossen. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) vertritt die Interessen der Versicherungsunternehmungen in der Schweiz, der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVÖ) die der Versicherungsunternehmen in Österreich.
'''siehe auch:'''
* [[Brandschaden]]
* [[Schadensereignis]]
* [[Wasserschaden]]






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<br />{{Wikipedia}}
<br />{{Wikipedia}}


[[Kategorie:Kriminalpolizei]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 17. April 2024, 07:54 Uhr

Bitte jede Verordnung oder jeden Gesetzestext auf Aktualität prüfen


Grafik der Sendung WISO, die das Problem nicht nur bei Unwetter erklärt
Wenn der Flur über ihrer ausgebrannten Wohnung so aussieht, sollten sie ihre Versicherung informieren. Ausgeprägte Konvektionlinie.
Foto: Rainer Schwarz
Brandschaden - vorher und nachher
was können sie vor einem Brand oder Einbruch tun?
Während eines Brandes ermöglicht eine spurenschonende Brandbekämpfung zeitnah eine Brandursachenermittlung, nach einem Brand ist man Nachweispflichtig gegenüber den Versicherungen.
Foto: Rainer Schwarz
so sieht es nach einem Zimmerbrand aus
Foto: Rainer Schwarz
hoffentlich besteht eine Hausratversicherung
Foto: PGT
ist die Kamera auf ihr Haus gerichtet, brauchen sie nicht nur eine Gebäudeversicherung
Fotos: Rainer Schwarz
besteht eine Teilkaskoversicherung bei diesem Fahrzeugbrand?
Foto: Rainer Schwarz
ein Brand, bei dem eine Betriebsunterbrechungsversicherung ratsam wäre
Foto: PRHWD
spurenschonende Brandbekämpfung, da der Brandort unverändert von der Feuerwehr an die Kriminalpolizei übergeben wurde. Einer schnellen Feststellung der Brandursache konnten schnelle Zahlungen der Versicherungen folgen.
Foto: Rainer Schwarz

Ein Versicherer (umgangssprachlich Versicherung) ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt. In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.

Der Versicherer muss nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) sein, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft) und privatwirtschaftlich organisiert sein. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, z. B. in Großbritannien die Lloyd’s of London, Versicherer sein.

Nach dem VAG ist jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt ein Versicherungsunternehmen. Andere Finanzdienstleistungen (z. B. die Baufinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherungsunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung, d. h. als Vermittler für einen anderen Anbieter, angeboten werden.


siehe auch:






Geschichte

Bis ins 17. Jahrhundert wurde Versicherungsschutz von Einzelpersonen oder von Zünften und Gilden gewährt. Erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden die ersten Versicherungsunternehmen. Diese waren überwiegend auf die Feuer- und (See-)Transportversicherungen spezialisiert. Die ersten professionellen Versicherungsunternehmen wurden auf staatliche Veranlassung gegründet, so die Hamburger Feuerkasse (1676) und die Berliner Feuersozietät (1718). Der erste auf moderner Versicherungsmathematik|versicherungsmathematischer Basis arbeitende Lebensversicherer und zugleich erster Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit war die englische lang|en|Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships (Equitable Life} (1762).


staatliche Kontrolle

Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen Versicherungsunternehmen (genauso wie Banken) in allen wirtschaftlich entwickelten Staaten besonderer staatlicher Kontrolle. Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG). Das VAG regelt u. a. Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zuständiges Fachministerium ist das Bundesministerium für Finanzen. Entsprechende Gesetze und Behörden gibt es auch in den meisten anderen Staaten.

In Deutschland sind rund 1.400 Versicherungsunternehmen zum Geschäftsverkehr zugelassen (Stand Februar 2004). Eine vollständige Liste findet sich im Internetangebot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).

Aufgrund europarechtlicher Vorschriften unterliegen Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäische Gemeinschaft|Europäischen Gemeinschaft oder Vertragsstaat des Europäischer Wirtschaftsraum|Europäischen Wirtschaftsraums, die in einem anderen Mitglieds- oder Vertragsstaat nur durch eine Niederlassung vertreten sind oder das Versicherungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr direkt aus dem Ausland betreiben, nur eingeschränkt der nationalen Aufsicht. Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen Ländern dürfen in den Mitglieds- oder Vertragsstaaten Versicherungsgeschäft nur über Niederlassungen vertreiben, die wie Versicherungsunternehmen mit Sitz in dem betreffenden Staat beaufsichtigt werden. Für bestimmte kommerzielle Versicherungszweige und die Rückversicherung gelten Ausnahmen.



Organisation

In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft nur in der Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (siehe: Öffentlicher Versicherer) betrieben werden. Darüber hinaus gibt es den Grundsatz der Spartentrennung, d. h. das Lebens-, Kranken-, und das übrige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft müssen grundsätzlich von jeweils rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden. Wenn die Rechtsschutzversicherung von einem Schaden- und Unfallversicherer betrieben wird, muss zumindest die Schadensabwicklung von einem rechtlich selbstständigen Unternehmen durchgeführt werden. Die Spartentrennung hat die Konzernbildung zur Folge, da nur so alle Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können. Wer beispielsweise bei seinem Versicherungsvermittler eine Lebens-, eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung abschließt, hat in Wirklichkeit drei Verträge bei drei verschiedenen, rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen.


Marketing und Vertrieb

Ein mit Konsumgüterunternehmen vergleichbares Marketing war in der Versicherungswirtschaft in vielen Märkten Europas bis Mitte der 90er Jahre nicht anzutreffen. Vor allem die Deregulierung der Märkte, der intensiver gewordene Wettbewerb und anspruchsvollere Kunden sowie nicht zuletzt der lukrative Altersvorsorgemarkt forcierten die Professionalisierung des Versicherungsmarketings.
Ausgangspunkt für die systematische Marktbearbeitung sind Methoden der Marktsegmentierung und der Risikosegmentierung, die im Zuge verstärkter Marktforschungsaktivitäten und besserer technischer Möglichkeiten wie Data-Mining-Tools eine neue Dimension erhalten.
Versicherungsprodukte gehen heute schon über die Vorgaben der traditionellen Versicherungstechnik und der klasssichen Bedingungs- und Tarifwerke hinaus. Das Angebot von Value Added Services (z. B. in der Form von Assistance-Leistungen) nimmt zu. Zielgruppenprodukte (z. B. für bestimmte Berufsgruppen, Kunden in bestimmten Lebensphasen) haben stark an Bedeutung gewonnen. Versicherungsunternehmen kooperieren zunehmend mit Industrieunternehmen bei der Entwicklung technologiebasierter Produktinnovationen (z. B. auf dem Kfz-Versicherungsmarkt). Die Rolle der Werbung ist je nach Typ des Versicherungsunternehmens sehr unterschiedlich einzuschätzen. Große Ausschließlichkeitsorganisationen steuern über die Werbung vor allem Bekanntheitsgrade, Sympathiewerte und Images. Für die Direktversicherer ist die Werbung darüber hinaus häufig nötig, um bestimmte konkrete Produktmerkmale – vor allem günstige Prämien und positive Testergebnisse – herauszustellen. Größte Bedeutung kommt in der Versicherungsbranche der Verkaufsförderung zu. Für die breite Bevölkerung ist die Lektüre von Versicherungsbedingungen keine vertraute oder alltägliche Angelegenheit. Versicherungstechnische bzw. -juristische Denkweisen erscheinen ungewohnt. Traditionelle Werkzeuge der Verkaufsförderung wie Broschüren, Verkaufshandbücher und Plakate in Schaufenstern und im Verkaufsraum sowie Verkäuferwettbewerbe werden heute durch eine Vielzahl weiterer Instrumente ergänzt.

Eine besondere Bedeutung hat in der Versicherungsbranche der Vertrieb. Im Bereich der Nicht-Lebensversicherung hat der Vertrieb über Handelsvertreter, die an nur ein Versicherungsunternehmen gebunden sind, der sog. Ausschließlichkeitsvertrieb oder Einfirmenvertreter eine besondere Bedeutung. Ausschließlichkeitsorganisationen profitieren traditionell von der besonderen Nähe zum Kunden in regionaler und persönlicher Hinsicht. Die hohe produktspezifische Beratungskompetenz, gute Erreichbarkeit und zeitliche Flexibilität der Agenten ist traditionell vor allem für junge Familien und Berufstätige im Angestelltenverhältnis wichtig.

Versicherungsmakler sind anders als Agenten vom Versicherer unabhängige Organisationen, die im Auftrag des Kunden die optimale Lösung am Markt suchen und nach objektiven Maßstäben sorgfältig prüfen. Makler sind vor allem für wohlhabende Privatkunden, Freiberufler, Gewerbetreibende und Industriekunden interessant. Je nachdem, welche dieser Zielgruppen die Kernzielgruppe darstellt, ist sind Marketing- und Vertriebskonzeptionen der Versicherungsmakler sehr unterschiedlich. Wohlhabende Privatkunden, Freiberufler und Gewerbetreibende schätzen insbesondere mittelständische Versicherungsmakler aufgrund ihres Beratungsangebotes aus einer Hand. Obgleich sich die Zielgruppe des mittelständischen Versicherungsmaklers meist nicht intensiv mit Versicherungen auseinandersetzt, ist der Auftrag des Kunden für den Makler eine Herausforderung, da der Absicherungsbedarf höher und komplexer ist als im Falle eines „Retail-Kunden“. Industrieunternehmen haben ganz spezielle Anforderungen und stellen zum Teil höchste Ansprüche an die Beratungs- und Verhandlungskompetenz des Maklers. Sie werden in der Regel die Leistungen eines Industrieversicherungsmaklers in Anspruch nehmen.

Strukturvertriebe zeichnen sich traditionell durch eine starke Fokussierung auf die Neukundenakquisition aus. Langfristig erfolgreich sind vor allem solche Strukturvertriebsorganisationen, die spezielle Zielgruppenprodukte ausgearbeitet haben und durch ein gutes Wissensmanagement Netzwerkvorteile in der Produktvermarktung konsequent nutzen.

E-Commerce-Technologien werden in Zukunft stärker genutzt. Ihr Marktanteil an den Vertriebswegen insgesamt wird allerdings nicht in allen EU-Ländern signifikant steigen. So wird in Deutschland für die nächsten Jahre nur ein sehr moderater Anstieg erwartet, während in skandinavischen Ländern das Internet schon heute für bestimmte Versicherungszweige eine sehr wichtige Rolle spielt. Dennoch ist – unabhängig vom betrachteten Ländermarkt – von einer erhöhten Bedeutung des Internets in frühen Verkaufsphasen und im Bereich von Serviceleistungen auszugehen.

Annexvertriebe und Kooperationsmodelle in der Vermarktung von Versicherungsprodukten z. B. in der Automobilwirtschaft sind inzwischen sehr beliebt. Versicherungsleistungen sind wichtige Value Added Services für Industrie- und Handelsunternehmen, die sich in fast allen Branchen in einem intensiven Wettbewerb befinden.

Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie betrifft die Marketing- und Vertriebspraxis der einzelnen Vermittlertypen in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Große Ausschließlichkeitsorganisationen, etablierte Maklerunternehmen und börsennotierte Strukturvertriebsorganisationen erfüllten in der Regel die Vorgaben der Richtlinie bereits vor ihrer Umsetzung in nationales Recht. Schwieriger ist die Situation für die sehr vielen kleineren Versicherungsmakler und Strukturvertriebsorganisationen sowie für Mehrfirmenvertreter und die nebenberuflichen Vermittler.


Interessenvertretung

Die in Deutschland ansässigen privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen haben sich im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zusammengeschlossen. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) vertritt die Interessen der Versicherungsunternehmungen in der Schweiz, der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVÖ) die der Versicherungsunternehmen in Österreich.


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