§ 324a StGB

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bei diesem Carportbrand kam es aufgrund des Brandes zu einer Luftverschmutzung, was bleibt sind Schadstoffe, Sondermüll mit einer Bodenverunreinigung gem. § 324a StGB
Foto: Michael Arning
dunkler Rauch / Emissionen durch brennende Reifen, mit Brandgeruch der meilenweit zu riechen ist. Eine Straftat gem. § 326 StGB Unerlaubter Umgang mit Abfällen auch eine Straftat gem. § 325 StGB Luftverunreinigung, wie auch eine Bodenverunreinigung werden geprüft, der Vorsatz kann vorausgesetzt wwerden.
Foto: Sören Müller
Medienportal Grimma

§ 324a Bodenverunreinigung


(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch

1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder
2. in bedeutendem Umfang

verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


siehe auch:



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