Tatort: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:434px-Blutspuren x K. Korfmacher 12 2016.jpg|thumb|250px|left|[[Spurenkunde]] in der Kriminalistik, ein wichtiges Arbeitsgebiet.<br/>Mögliche [[Spur]]en an einem Fenster nach einem [[Einbruch]], gesichert vom [[Erkennungsdienst]].<br/>Foto: [[Joachim Löckener]]]]
[[Datei:434px-Blutspuren x K. Korfmacher 12 2016.jpg|thumb|300px|left|Die [[Spurenkunde]] ist in der Kriminalistik ein wichtiges Arbeitsgebiet.<br/>Mögliche [[Spur]]en an einem Fenster nach einem [[Einbruch]] werden vom [[Erkennungsdienst]] gesichert.<br/>Foto: [[Joachim Löckener]]]]
[[Datei:Taort Bus -RS 2017.jpg|thumb|250px|Kennzeichnung eines [[Brand]]ortes mit Spurentafeln zur [[Spurensicherung]]<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Taort Bus -RS 2017.jpg|thumb|300px|Kennzeichnung eines [[Brand]]ortes mit Spurentafeln zur [[Spurensicherung]]<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:800px-Siegel P3200075.jpg|thumb|250px|Nach einem [[Zimmerbrand]] wurde diese Tür versiegelt. Ein [[Brand]]ort ist ein [[Tatort]].<br/>Ist die Brandstelle abgekühlt, beginnt die [[Kriminalpolizei]] mit der [[Brandursachenermittlung]],<br/>- der Suche im [[Brandschutt]].<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Tatort Absperrung Brandort Michael Arning.jpg|thumb|300px|left|bis zur Klärung der [[Brandursache]] ist jeder [[Brandort]] ein Tatort<br>Foto: [[Michael Arning]] ]]
[[Datei:Tatort Absperrung M. Arning 2014.jpg|thumb|250px|jeder [[Brand]]ort ist ein [[Tatort]]<br/>Foto: [[Michael Arning]]]]
[[Datei:Schuhabdruck POLGT 2017.jpg|thumb|300px|manche [[Brandstifter]] hinterlassen [[Spur]]en<br/>Foto: PGT]]
[[Datei:Schuhabdruck POLGT 2017.jpg|thumb|250px|manche [[Brandstifter]] hinterlassen Schuhspuren<br/>Foto: PGT]]
[[Datei:800px-Siegel P3200075.jpg|thumb|300px|Nach einem [[Zimmerbrand]] wurde diese Tür versiegelt. Ein [[Brand]]ort ist ein Tatort.<br/>Ist die Brandstelle abgekühlt, beginnt die [[Kriminalpolizei]] mit der [[Brandursachenermittlung]]<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Flaschen Scherben RS.JPG|thumb|250px|Tatortarbeit; analysieren von Asservaten<br/>Foto: [[Helge Storck]]]]
[[Datei:Messdaten werden als Koordinaten RS 2006.jpg|thumb|300px|bei einem [[Flugunfall]] oder einem Tatort ist z. B. das Katasteramt ist aufgrund ihrer Ausrüstung mittels [https://de.wikipedia.org/wiki/Global_Positioning_System GPS] in der Lage, Messungen auf eine Genauigkeit von einigen cm durchzuführen. Die Messdaten werden als Koordinaten dargestellt und sind daher im nachhinein problemlos nachvollziehbar.<br>Grafik: Katastermat / [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Tatortreiniger RS 12 2016.jpg|thumb|250px|wird erst nach der Tatortaufnahme tätig]]
[[Datei:Tatort Absperrung M. Arning 2014.jpg|thumb|300px|jeder [[Brand]]ort ist ein Tatort<br/>Foto: [[Michael Arning]]]]


Ein Tatort (TO) ist in der [[Kriminalistik]] ein Ort, an dem ein [[Täter (Strafrecht)|Täter]] vor, während oder nach der [[Straftat]] gehandelt hat.<br/>  
[[Datei:Tatort 3 D Scanner Michael Arning.jpg|thumb|300px|der [[Tatort]] wird mittels [[3D-Scanner]] erfasst<br>Foto: [[Michael Arning]] ]]
An den Örtlichkeiten können unter Umständen Fakten zum Tathergang, Tatopfer und Täter ermittelt werden. In aller Regel wird dort vor allem nach [[Spur]]en gesucht (Haare, Fingerabdrücke, Blut, Körpersekrete, Tatmittel etc.). Die rechtliche Definition ist in Deutschland stark abweichend.<br/>


Der Begriff wird nicht nur im Zusammenhang mit der polizeilichen Ermittlungsarbeit, sondern auch in der [[Kriminologie]] und der Kriminalstatistik verwendet.


Ein Tatort (TO) ist in der [[Kriminalistik]] ein Ort, an dem ein [[Täter]] vor, während oder nach der [[Straftat]] gehandelt hat.<br/>
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An den Örtlichkeiten können unter Umständen Fakten zum Tathergang, Tatopfer und Täter ermittelt werden. In aller Regel wird dort vor allem nach [[Spur]]en gesucht (Haare, Fingerabdrücke, Blut, Körpersekrete, Tatmittel etc.). Die rechtliche Definition ist in Deutschland stark abweichend.<br/>
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Der Begriff wird nicht nur im Zusammenhang mit der polizeilichen Ermittlungsarbeit, sondern auch in der [[Kriminologie]] und der [[Kriminalstatistik]] verwendet.<br>
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'''begriffliche Abgrenzung'''


'''Begriffliche Abgrenzung'''
Abzugrenzen ist der Begriff des Tatorts von dem des Fundorts, etwa einer Leiche oder eines Beweisstücks. Dieser wiederum muss nicht zwangsläufig mit dem des Ablegeorts identisch sein, etwa wenn eine Leiche in ein fließendes Gewässer geworfen und anderenorts angeschwemmt wird. Ein neutraler Begriff, der Verwendung finden sollte, wenn (noch) nicht geklärt ist, ob es sich um den Tat-, Ablage- oder Fundort handelt ist der des Ereignisorts.<br>
 
Ereignis- oder auch schlicht Einsatzort nennt man auch den Ort, an dem ein nicht sanktionsbewehrtes Ereignis wie beispielsweise eine Naturkatastrophe stattfindet oder stattgefunden hat.<br/>
Abzugrenzen ist der Begriff des Tatorts von dem des Fundorts, etwa einer Leiche oder eines Beweisstücks. Dieser wiederum muss nicht zwangsläufig mit dem des Ablegeorts identisch sein, etwa wenn eine Leiche in ein fließendes Gewässer geworfen und anderenorts angeschwemmt wird. Ein neutraler Begriff, der Verwendung finden sollte, wenn (noch) nicht geklärt ist, ob es sich um den Tat-, Ablage- oder Fundort handelt ist der des Ereignisorts. Ereignis- oder auch schlicht Einsatzort nennt man auch den Ort, an dem ein nicht sanktionsbewehrtes Ereignis wie beispielsweise eine Naturkatastrophe stattfindet oder stattgefunden hat.
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'''Recht'''
'''Recht'''


Im deutschen Recht wird der Begriff des Tatorts im kriminalwissenschaftlichen Sinne nicht [[Legaldefinition|legaldefiniert]]<!-- muss man zusammenschreiben-->. Soweit vom „Ort der Tat“ die Rede ist, geht es um Fragen der Zuständigkeit für die Strafverfolgung '''[https://dejure.org/gesetze/StGB/9.html § 9 StGB]''', § 7 [[Gesetz über Ordnungswidrigkeiten|OWiG]]).<br/>
Im deutschen Recht wird der Begriff des Tatorts im kriminalwissenschaftlichen Sinne nicht legaldefiniert. Soweit vom „Ort der Tat“ die Rede ist, geht es um Fragen der Zuständigkeit für die Strafverfolgung '''[https://dejure.org/gesetze/StGB/9.html § 9 StGB]''', § 7 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten|OWiG).<br/>
Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte [https://dejure.org/gesetze/StGB/9.html § 9 Abs. 1 StGB].
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Nach dem Tatort richtet sich in der Regel die [[Zuständigkeit (Recht)|örtliche Zuständigkeit]] der [[Polizei]] und [[Staatsanwaltschaft]] und damit nach der gesetzlichen Regelung indirekt auch der [[Gericht|Gerichte]]. Ausnahmen sind zum Beispiel [[Terrorismus]] und [[Spionage]]. Im Rahmen der Vorermittlungen ist die örtlich zuständige Polizei gemäß {{§|163|StPO|dejure}} StPO (ggf. in Verbindung mit § 46 OWiG) für die Verfolgung von Tat und Täter zuständig.<br/>
Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der [[Täter]] gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum [[Tatbestand]] gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte § 9 Abs. 1 [[StGB]].
Nach dem Tatort richtet sich in der Regel die Zuständigkeit (Recht)|örtliche Zuständigkeit der [[Polizei]] und [[Staatsanwaltschaft]] und damit nach der gesetzlichen Regelung indirekt auch der [[Gericht]]e.<br>
Ausnahmen sind zum Beispiel Terrorismus und Spionage. Im Rahmen der Vorermittlungen ist die örtlich zuständige [[Polizei]] gemäß § 163 StPO (ggf. in Verbindung mit § 46 OWiG) für die Verfolgung von Tat und Täter zuständig.<br/>
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'''Begehungsort''' nach dem [[Ubiquität]]sprinzip ist nicht nur der Ort, an dem die Handlung begangen oder unterlassen wurde, sondern auch der Ort, an dem ein tatbestandsmäßiger Erfolg eingetreten ist oder nach dem Vorstellungsbild der Beteiligten eintreten sollte (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1998 - 5 StR 494/97 - BGHSt 44, 52 - NJW 1998, 2610; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - StB 52/09 - NJW 2010, 2448).
'''Begehungsort''' nach dem Ubiquitätsprinzip ist nicht nur der Ort, an dem die Handlung begangen oder unterlassen wurde, sondern auch der Ort, an dem ein tatbestandsmäßiger Erfolg eingetreten ist oder nach dem Vorstellungsbild der Beteiligten eintreten sollte (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1998, 5 StR 494/97, BGHSt 44, 52, NJW 1998, 2610; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009, StB 52/09, NJW 2010, 2448).




'''Tatortarbeit'''
'''Tatortarbeit'''


Die Tatortarbeit ist eine Aufgabe der Polizei, die einen [[Polizeieinsatz]] aufbaut und durchführt. Beim [[Erster Angriff|Erstzugriff]] auf den Tatort hat vielfach die [[Schutzpolizei]] den [[Sicherungsangriff]], den [[Auswertungsangriff]] dagegen die [[Kriminalpolizei (Deutschland)|Kriminalpolizei]]. In praktisch jedem Fall ist die örtliche Polizeidienststelle der [[Schutzpolizei]] vor Ort. Sie übergibt den Tatort an die [[Kriminalpolizei]] mitsamt Beweismitteln und Berichten sowie zum Teil Personen.
Die Tatortarbeit ist eine Aufgabe der [[Polizei]], die einen Polizeieinsatz aufbaut und durchführt. Den ersten Angriff am Tatort führt vielfach die Schutzpolizei]] oder den Sicherungsangriff durch und den Auswertungsangriff dagegen die [[Kriminalpolizei]] . In praktisch jedem Fall ist die örtliche Polizeidienststelle der Schutzpolizei vor Ort. Sie übergibt den Tatort an die [[Kriminalpolizei]] mitsamt Beweismitteln und Berichten sowie zum Teil Personen.<br/>
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Die Tatortarbeit beinhaltet:


Am Tatort erfolgt der sogenannte [[Erster Angriff|Erste Angriff]].<ref>Ulf Steinert: ''Skriptum Kriminalistische Tatortarbeit/Erster Angriff.'' Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Dezember 2010, S. 6. [http://gletschertraum.de/Lehrmaterialien/06Angriff_Skriptum.pdf (online als PDF)]</ref> [[Kriminalistik#Kriminaltaktik|Polizeitaktisch]] wird ein Tatort unmittelbar nach Eintreffen der Einsatzkräfte durch innere und äußere [[Sicherheitsabsperrung|Absperrung]] sowie [[Sicherstellung (Recht)|Sicherstellung]] bzw. [[Beschlagnahme]] [[Tatortsicherung|gesichert]]. Außerdem wird der Tatort nach [[Beweismittel]]n [[Spurensicherung|abgesucht]] und es wird ein Trampelpfad (Spurengasse) eingerichtet, um weder vorhandene Spuren zu verfälschen noch eigene zu setzen. Am Zugang findet eine [[Personenkontrolle|Kontrolle]] der Personen statt, die den Tatort betreten oder verlassen wollen. Außerdem wird bei [[Polizeiliche Lage|Sofortlagen]] eine Tatortbereichsfahndung eingeleitet. Des Weiteren ist es wichtig, die Situation des Tatortes zu beschreiben (sog. Tatortbefund) sowie eventuelle Täter aus dem Kreis der [[Schaulustiger|Schaulustigen]] zu ermitteln, da manche Täter den weiteren Ablauf nach ihrer Tat beobachten.
* die Tatortbesichtigung
* die Tatortsicherung auch [[Brandort]] Absicherung
* die Tatortuntersuchung
* die Dokumentation des Tatortes, bzw. des [[Brandort]]es
* alle vom Tatort ausgehende Maßnahmen


Der Tatort ist im Strafverfahren vor allem der dort vorhandenen [[Spur (Kriminalistik)|Spuren]] wegen Ausgangspunkt für [[Ermittlungsverfahren]] der [[Strafverfolgungsbehörde]]n. Vor allem hier können [[Beweismittel]] für das Stattfinden einer Tat und für die Täterschaft gefunden werden. Diese Spuren ermöglichen im idealen Fall eine direkte [[Tatnachweis|Überführung]] eines Tatverdächtigen bzw. [[Beschuldigter|Beschuldigten]] oder führen unter Umständen auch zu weiteren Ermittlungsansätzen, die zumindest eine [[Personenfahndung]] ermöglichen. In jüngster Zeit wird im Falle von [[Sexualdelikt|Sexual-]] und [[Gewaltdelikt]]en die Nützlichkeit von Tatortdaten auch in Bezug auf die [[forensische Psychiatrie]] diskutiert, da sie [[behandlung]]srelevante Hinweise auf die psychologischen Hintergründe der Straftat geben.
Vorteilhaft sind kriminalistische Erfahrung und Vorstellungsvermögen.


Bestimmte Straftaten werden nur von der [[Kriminalpolizei (Deutschland)|Kriminalpolizei]] bearbeitet. Hierzu gehören auch kriminalistische Ermittlungen vor Ort. Sofern der Erste Angriff durch Kräfte der [[Schutzpolizei]] erfolgt, findet vor Ort eine Tatort-Übergabe an die Kräfte der Kriminalpolizei statt. Dieser Informationsaustausch geschieht mithilfe eines schriftlichen, meist mehrseitigen Erstzugriffsberichtes und/oder mündlich vor Ort. Hierbei werden ggf. auch Spuren sowie Personalien von Beschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen übergeben. Anschließend wird der Auswertungsangriff vorgenommen, der vornehmlich die [[Spurensicherung]] beinhaltet. In der Regel wird ein Tatortbefundsbericht erstellt. Deutschlandweit ist die ''Anleitung Tatortarbeit-Spuren'' (ATOS), herausgegeben vom [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|Bundeskriminalamt]], verbindlich.
Am Tatort erfolgt der sogenannte [[Erster Angriff]]. [[Kriminalistik]] wird ein Tatort unmittelbar nach Eintreffen der Einsatzkräfte durch innere und äußere Sicherheitsabsperrung|Absperrung sowie [[Sicherstellung]] (Recht) bzw. [[Beschlagnahme]] Tatortsicherung|gesichert.<br>
Außerdem wird der Tatort nach [[Beweismittel]]n [[Spurensicherung|abgesucht]] und es wird ein Trampelpfad (Spurengasse) eingerichtet, um weder vorhandene [[Spur]]en zu verfälschen noch eigene zu setzen. Am Zugang findet eine Personenkontrolle der Personen statt, die den Tatort betreten oder verlassen wollen. Außerdem wird bei Polizeiliche Lage|Sofortlagen eine Tatortbereichsfahndung eingeleitet. Des Weiteren ist es wichtig, die Situation des Tatortes zu beschreiben (sog. Tatortbefund) sowie eventuelle Täter aus dem Kreis der Schaulustiger|Schaulustigen zu ermitteln, da manche Täter den weiteren Ablauf nach ihrer Tat beobachten.<br/>
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Der Tatort ist im Strafverfahren vor allem der dort vorhandenen [[Spur]] (Kriminalistik) wegen Ausgangspunkt für [[Ermittlungsverfahren]] der Strafverfolgungsbehörden. Vor allem hier können [[Beweismittel]] für das Stattfinden einer Tat und für die Täterschaft gefunden werden. Diese Spuren ermöglichen im idealen Fall eine direkte Tatnachweis|Überführung eines Tatverdächtigen bzw. [[Beschuldigter]] oder führen unter Umständen auch zu weiteren Ermittlungsansätzen die zumindest eine Personenfahndung ermöglichen. In jüngster Zeit wird im Falle von Sexualdelikt und Gewaltdelikten die Nützlichkeit von Tatortdaten auch in Bezug auf die forensische Psychiatrie diskutiert, da sie behandlungsrelevante Hinweise auf die psychologischen Hintergründe der Straftat geben.<br/>
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Bestimmte [[Straftat]]en werden nur von der [[Kriminalpolizei]] bearbeitet. Hierzu gehören auch kriminalistische Ermittlungen vor Ort. Sofern der [[Erste Angriff]] durch Kräfte der [[Schutzpolizei]] erfolgt, findet vor Ort eine Tatort-Übergabe an die Kräfte der [[Kriminalpolizei]] statt. Dieser Informationsaustausch geschieht mithilfe eines schriftlichen, meist mehrseitigen Erstzugriffsberichtes und/oder mündlich vor Ort. Hierbei werden ggf. auch [[Spur]]en sowie Personalien von Beschuldigten, [[Zeuge]]n und Auskunftspersonen übergeben. Anschließend wird der Auswertungsangriff vorgenommen, der vornehmlich die [[Spurensicherung]] beinhaltet. In der Regel wird ein Tatortbefundsbericht erstellt. Deutschlandweit ist die ''Anleitung Tatortarbeit-Spuren'' (ATOS), herausgegeben vom Bundeskriminalamt (Deutschland), verbindlich.




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* Holger Roll: ''Tatortarbeit. Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie.'' 1. Auflage. Band 8, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden 2008, ISBN 978-3-8011-0577-8.
* Holger Roll: ''Tatortarbeit. Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie.'' 1. Auflage. Band 8, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden 2008, ISBN 978-3-8011-0577-8.
* Rolf Ackermann: ''Tatortarbeit und kriminalistische Erkenntnismöglichkeiten.'' In: ''[[Kriminalistik (Zeitschrift)|Kriminalistik]].'' 2006, S. 783–788.
* Rolf Ackermann: ''Tatortarbeit und kriminalistische Erkenntnismöglichkeiten.'' In: ''Kriminalistik (Zeitschrift)
* Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - Kriminalistik/Kriminalitechnik, Kriminalistik/Kriminaltechnik, Skriptum 6: ''Kriminalistische Tatortarbeit/Erster Angriff, Begriff und Bedeutung des Tatortes, Grundlagen für die polizeiliche Tatortarbeit, Tatortarbeit und kriminalistisches Denken, Struktur und Methodik.'' Dezember 2010. [http://www.gletschertraum.de/Lehrmaterialien/06Angriff_Skriptum.pdf (PDF; 176 KB)]
* Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - Kriminalistik/Kriminalitechnik, Kriminalistik/Kriminaltechnik, Skriptum 6: ''Kriminalistische Tatortarbeit/Erster Angriff, Begriff und Bedeutung des Tatortes, Grundlagen für die polizeiliche Tatortarbeit, Tatortarbeit und kriminalistisches Denken, Struktur und Methodik.'' Dezember 2010. [http://www.gletschertraum.de/Lehrmaterialien/06Angriff_Skriptum.pdf (PDF; 176 KB)]
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** [https://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/20381/1/Dissertation_Franz_FINAL_DIGITAL.pdf Digitale Transformation der Tatortbefundaufnahme] auf Basis eines räumlich-semantischen Tatortinformationsmodells von Dr. Steffen Franz, Dissertation  16.12.2021




'''siehe auch'''  
'''siehe auch'''  


* [[Ausarbeitungen Kriminalpolizei]]
* [[Auswertungsangriff]]
* [[Beweismittel]]
* [[Beweismittel]]
* [[Brandleiche]]
* [[Brandstiftung]]
* [[Brandstiftung]]
* [[Brandursachenermittlung]]
* [[Brandursachenermittlung]]
* [[Brandmittelspürhund]]
* [[Brandmittelspürhund]]
* [[Daktyloskopie]]
:: [[Die Tatortuntersuchung]]
* Erster Angriff
* [[Forensik]]
* [[Forensik]]
* [[KDD]]
* [[Kriminalpolizei]]
* [[Kriminalpolizei]]
* [[Kriminalistik]]
* [[Kriminalistik]]
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* [[Kriminaltechnik]]
* [[Kriminaltechnik]]
* [[Kriminaltechnische Untersuchung]]
* [[Kriminaltechnische Untersuchung]]
* '''[[Kriminalprävention]]'''
* '''[[Kriminalprävention]]'''
* [[Kriminalprävention - Ursprung und Bedeutung]]
* [[Sachbeweis]]
* [[Sachbeweis]]
* [[Spur]]
* [[Spurensicherung]]
* [[Spurenschonende Brandbekämpfung]]
* [[Sicherungsangriff]]
* [[Tatort]]
* [[Tatort]]
* [https://brand-feuer.de/images/8/8f/Dr.Kawelovski_Thermospuren_DGfK_pEM_24.3.23%2C_Dr.Kawelovski.pdf Thermospuren von Dr. Kawelovski]
** [http://books.google.de/books?id=cD-NF8rFDysC&pg=PA103&lpg=PA103&dq=Kriminalistische+Brandursachenermittlung&source=bl&ots=XMF_zgaQ5-&sig=MGBQtVMezK4iOWH5LLfFiI6YjTQ&hl=de&sa=X&ei=lrEpVKCiIcbIyAPm34CACw&ved=0CCwQ6AEwAjgK#v=onepage&q=Kriminalistische%20Brandursachenermittlung&f=false Kriminalistik Lexikon] von Herrn '''Prof. Ingo Wirth'''




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* [http://dejure.org/gesetze/StGB/9.html Wortlaut des § 9 StGB]
* [http://dejure.org/gesetze/StGB/9.html Wortlaut des § 9 StGB]
* [http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968BJNE000081309.html Wortlaut des § 7 OWiG]
 





Aktuelle Version vom 9. März 2024, 15:52 Uhr

Die Spurenkunde ist in der Kriminalistik ein wichtiges Arbeitsgebiet.
Mögliche Spuren an einem Fenster nach einem Einbruch werden vom Erkennungsdienst gesichert.
Foto: Joachim Löckener
Kennzeichnung eines Brandortes mit Spurentafeln zur Spurensicherung
Foto: Rainer Schwarz
bis zur Klärung der Brandursache ist jeder Brandort ein Tatort
Foto: Michael Arning
manche Brandstifter hinterlassen Spuren
Foto: PGT
Nach einem Zimmerbrand wurde diese Tür versiegelt. Ein Brandort ist ein Tatort.
Ist die Brandstelle abgekühlt, beginnt die Kriminalpolizei mit der Brandursachenermittlung
Foto: Rainer Schwarz
bei einem Flugunfall oder einem Tatort ist z. B. das Katasteramt ist aufgrund ihrer Ausrüstung mittels GPS in der Lage, Messungen auf eine Genauigkeit von einigen cm durchzuführen. Die Messdaten werden als Koordinaten dargestellt und sind daher im nachhinein problemlos nachvollziehbar.
Grafik: Katastermat / Rainer Schwarz
jeder Brandort ist ein Tatort
Foto: Michael Arning
der Tatort wird mittels 3D-Scanner erfasst
Foto: Michael Arning


Ein Tatort (TO) ist in der Kriminalistik ein Ort, an dem ein Täter vor, während oder nach der Straftat gehandelt hat.

An den Örtlichkeiten können unter Umständen Fakten zum Tathergang, Tatopfer und Täter ermittelt werden. In aller Regel wird dort vor allem nach Spuren gesucht (Haare, Fingerabdrücke, Blut, Körpersekrete, Tatmittel etc.). Die rechtliche Definition ist in Deutschland stark abweichend.

Der Begriff wird nicht nur im Zusammenhang mit der polizeilichen Ermittlungsarbeit, sondern auch in der Kriminologie und der Kriminalstatistik verwendet.

begriffliche Abgrenzung

Abzugrenzen ist der Begriff des Tatorts von dem des Fundorts, etwa einer Leiche oder eines Beweisstücks. Dieser wiederum muss nicht zwangsläufig mit dem des Ablegeorts identisch sein, etwa wenn eine Leiche in ein fließendes Gewässer geworfen und anderenorts angeschwemmt wird. Ein neutraler Begriff, der Verwendung finden sollte, wenn (noch) nicht geklärt ist, ob es sich um den Tat-, Ablage- oder Fundort handelt ist der des Ereignisorts.
Ereignis- oder auch schlicht Einsatzort nennt man auch den Ort, an dem ein nicht sanktionsbewehrtes Ereignis wie beispielsweise eine Naturkatastrophe stattfindet oder stattgefunden hat.

Recht

Im deutschen Recht wird der Begriff des Tatorts im kriminalwissenschaftlichen Sinne nicht legaldefiniert. Soweit vom „Ort der Tat“ die Rede ist, geht es um Fragen der Zuständigkeit für die Strafverfolgung § 9 StGB, § 7 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten|OWiG).

Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte § 9 Abs. 1 StGB. Nach dem Tatort richtet sich in der Regel die Zuständigkeit (Recht)|örtliche Zuständigkeit der Polizei und Staatsanwaltschaft und damit nach der gesetzlichen Regelung indirekt auch der Gerichte.
Ausnahmen sind zum Beispiel Terrorismus und Spionage. Im Rahmen der Vorermittlungen ist die örtlich zuständige Polizei gemäß § 163 StPO (ggf. in Verbindung mit § 46 OWiG) für die Verfolgung von Tat und Täter zuständig.

Begehungsort nach dem Ubiquitätsprinzip ist nicht nur der Ort, an dem die Handlung begangen oder unterlassen wurde, sondern auch der Ort, an dem ein tatbestandsmäßiger Erfolg eingetreten ist oder nach dem Vorstellungsbild der Beteiligten eintreten sollte (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1998, 5 StR 494/97, BGHSt 44, 52, NJW 1998, 2610; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009, StB 52/09, NJW 2010, 2448).


Tatortarbeit

Die Tatortarbeit ist eine Aufgabe der Polizei, die einen Polizeieinsatz aufbaut und durchführt. Den ersten Angriff am Tatort führt vielfach die Schutzpolizei]] oder den Sicherungsangriff durch und den Auswertungsangriff dagegen die Kriminalpolizei . In praktisch jedem Fall ist die örtliche Polizeidienststelle der Schutzpolizei vor Ort. Sie übergibt den Tatort an die Kriminalpolizei mitsamt Beweismitteln und Berichten sowie zum Teil Personen.

Die Tatortarbeit beinhaltet:

  • die Tatortbesichtigung
  • die Tatortsicherung auch Brandort Absicherung
  • die Tatortuntersuchung
  • die Dokumentation des Tatortes, bzw. des Brandortes
  • alle vom Tatort ausgehende Maßnahmen

Vorteilhaft sind kriminalistische Erfahrung und Vorstellungsvermögen.

Am Tatort erfolgt der sogenannte Erster Angriff. Kriminalistik wird ein Tatort unmittelbar nach Eintreffen der Einsatzkräfte durch innere und äußere Sicherheitsabsperrung|Absperrung sowie Sicherstellung (Recht) bzw. Beschlagnahme Tatortsicherung|gesichert.
Außerdem wird der Tatort nach Beweismitteln abgesucht und es wird ein Trampelpfad (Spurengasse) eingerichtet, um weder vorhandene Spuren zu verfälschen noch eigene zu setzen. Am Zugang findet eine Personenkontrolle der Personen statt, die den Tatort betreten oder verlassen wollen. Außerdem wird bei Polizeiliche Lage|Sofortlagen eine Tatortbereichsfahndung eingeleitet. Des Weiteren ist es wichtig, die Situation des Tatortes zu beschreiben (sog. Tatortbefund) sowie eventuelle Täter aus dem Kreis der Schaulustiger|Schaulustigen zu ermitteln, da manche Täter den weiteren Ablauf nach ihrer Tat beobachten.

Der Tatort ist im Strafverfahren vor allem der dort vorhandenen Spur (Kriminalistik) wegen Ausgangspunkt für Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden. Vor allem hier können Beweismittel für das Stattfinden einer Tat und für die Täterschaft gefunden werden. Diese Spuren ermöglichen im idealen Fall eine direkte Tatnachweis|Überführung eines Tatverdächtigen bzw. Beschuldigter oder führen unter Umständen auch zu weiteren Ermittlungsansätzen die zumindest eine Personenfahndung ermöglichen. In jüngster Zeit wird im Falle von Sexualdelikt und Gewaltdelikten die Nützlichkeit von Tatortdaten auch in Bezug auf die forensische Psychiatrie diskutiert, da sie behandlungsrelevante Hinweise auf die psychologischen Hintergründe der Straftat geben.

Bestimmte Straftaten werden nur von der Kriminalpolizei bearbeitet. Hierzu gehören auch kriminalistische Ermittlungen vor Ort. Sofern der Erste Angriff durch Kräfte der Schutzpolizei erfolgt, findet vor Ort eine Tatort-Übergabe an die Kräfte der Kriminalpolizei statt. Dieser Informationsaustausch geschieht mithilfe eines schriftlichen, meist mehrseitigen Erstzugriffsberichtes und/oder mündlich vor Ort. Hierbei werden ggf. auch Spuren sowie Personalien von Beschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen übergeben. Anschließend wird der Auswertungsangriff vorgenommen, der vornehmlich die Spurensicherung beinhaltet. In der Regel wird ein Tatortbefundsbericht erstellt. Deutschlandweit ist die Anleitung Tatortarbeit-Spuren (ATOS), herausgegeben vom Bundeskriminalamt (Deutschland), verbindlich.


Literatur

  • Holger Roll: Tatortarbeit. Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie. 1. Auflage. Band 8, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden 2008, ISBN 978-3-8011-0577-8.
  • Rolf Ackermann: Tatortarbeit und kriminalistische Erkenntnismöglichkeiten. In: Kriminalistik (Zeitschrift)
  • Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - Kriminalistik/Kriminalitechnik, Kriminalistik/Kriminaltechnik, Skriptum 6: Kriminalistische Tatortarbeit/Erster Angriff, Begriff und Bedeutung des Tatortes, Grundlagen für die polizeiliche Tatortarbeit, Tatortarbeit und kriminalistisches Denken, Struktur und Methodik. Dezember 2010. (PDF; 176 KB)



siehe auch

Die Tatortuntersuchung


Weblinks




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