Tatortsicherung
Eine Tatortsicherung umfasst sämtliche erforderliche Maßnahmen, die verhindern, dass ein Tatort verändert wird. Zielrichtung muss sein, eine Tatortbefundsaufnahme ohne Zerstörung von Spuren durchgeführt werden.
Eine sofortige Absperrung des Tatortes ist deshalb erforderlich, wie auch eine eingehende Tatortbesichtigung, auch wenn der Tatzeitpunkt länger zurückliegt. Diese Maßnahme wird durch die zuerst eintreffenden Polizeibeamte mit der Zielrichtung durchgeführt, den Tatort unverändert zu erhalten.
Rettungsmaßnahmen gehen generell vor, darunter fallen Rettung von Menschenleben und Tieren, aber auch von Sachwerten.
Notwendige Veränderungen, die durch die Sicherung erforderlich sind, müssen dokument werden.
Die Sicherung des Tatortes muss auch während der gesamten Zeit der Tatortarbeit gewährleistet sein.
Das Betreten des Tatortes ist generell nur den Rettungskräften, den mit der Tatortarbeit befassten Beamten (Kriminaltechniker) und deren Vorgesetzten gestattet.
Es muss festgehalten werden, wer und wann den Tatort betreten hat.
Medien sollte die Einsicht auf den Tatort nicht gestattet werden, "Täterwissen" wird sonst wertlos.
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siehe auch
- Ausarbeitungen Kriminalpolizei
- Beweismittel
- Brandleiche
- Brandstiftung
- Brandursachenermittlung
- Brandmittelspürhund
- Daktyloskopie
- Kriminalprävention
- Kriminalprävention - Ursprung und Bedeutung
- Sachbeweis
- Spur
- Thermospuren von Dr. Kawelovski
Weblinks