Fußboden

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hier wurden die einzelnen Brandschichten bereits abgetragen, um Einbrände im Fußboden festzustellen. Hintergrund ist die Suche nach der Brandursache.
Foto: Rainer Schwarz

Als Fußboden wird das Bauteil (Bauwesen) in einem Gebäude bezeichnet, welches als begehbare Fläche mit je nach technischer und ästhetischer Anforderung unterschiedlichen Bodenbelag auf einer Baustatik|statisch tragenden Schicht oder einem horizontalen Bauteil wie der Gründung (Bauwesen)|Bodenplatte oder Decke (Bauteil) ruht.

Als Fußbodenaufbau bezeichnet man im Bauwesen die Gesamtheit aller Schichten des Fußbodens. Moderne Fußböden bestehen in der Regel aus mehreren Schichten, die unterschiedliche Funktionen übernehmen. Der Fußboden kann auf verschiedene Weise aufgebaut sein, im Wesentlichen abhängig von Baukonstruktion|Konstruktion und der Nutzung des Gebäudes. Fußbodenaufbauten im Holzbau unterscheiden sich zum Beispiel grundsätzlich von denen im Massivbau oder Stahlbetonbau. Bei modernen Gebäuden spielt insbesondere die Bauphysik mit Anforderungen an Schallschutz (Körperschall und Luftschall) und Wärmeschutz eine große Rolle.

  • Weit verbreitet sind heute Aufbauten, bei denen sich ein Estrich auf einer Stahlbetonplatte befindet. Auf dem Estrich liegt der Bodenbelag.
  • Als Hohlboden bezeichnet man eine Systembodenbauart, die auf speziellen Unterkonstruktionen gelagert wird, um einen Hohlraum zwischen der Tragschicht und der Rohdecke zur Aufnahme von Installationen zu schaffen.

Siehe auch: Doppelboden (Bauwesen)|Doppelboden.

Definitionen im Bauwesen (Deutschland)

Im Bauwesen werden in Deutschland bei Bemaßung|Maßangaben folgende Begriffe verwendet:

Abkürzung Bedeutung
RFB Der Rohfußboden ist der obere Abschluss der statisch wirksamen Tragschichten (zum Beispiel von der Decke oder von der Bodenplatte)
FFB Der Fertigfußboden ist der obere Abschluss des auf dem Rohfußboden befindlichen Fußbodenaufbaus
OKRF Die Oberkante des Rohfußbodens
OKFF Oberkante des Fertigfußbodens


Geschichte

Fußböden hatten gemäß Anordnungen zur Brandverhütung des 18. Jahrhunderts im Kurtrier|Kurfürstentum Trier und weiterer Kurfürstentümer des Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches in der Nähe von Feuerstätten „wenigstens von Erde oder Leim (Lehm) geschlagen seyn, wenn selbe von Stein, Ziegeln oder Estrich zu fertigen dem Eigenthümer allzu kostspielich seyn sollte“.


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Siehe auch:





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