Kategorie:Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:BVG Bernd Schwarz Agust 2018.jpg|thumb|300px|left|Auszeichnung vom<br/>[http://www.mweimh.nrw.de/ MWEIMH NRW]<br/><span style="color:#ff0000;">'''www.Brand-Feuer.de'''</span><br/>Einzigartiges ressortübergreifendes Netzwerk für Brandschutz.<br/>Foto: Bernd Schwsarz]]
[[Datei:BVG Bernd Schwarz Agust 2018.jpg|thumb|300px|das [https://www.bverwg.de/ Bundesverwaltungsgericht] in Leipzig.<br/>Foto: Bernd Schwarz]]   
[[Datei:Bundesverwaltungsgericht RS August 2018.jpg|thumb|300px|das [https://www.bverwg.de/ Bundesverwaltungsgericht] in Leipzig.<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]   
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Urteil vom OvG Münster (10A 363/86 vom 11.12.1987):<br/>
Urteil vom OvG Münster (10A 363/86 vom 11.12.1987):<br/>

Version vom 27. August 2018, 13:24 Uhr

das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Foto: Bernd Schwarz


Urteil vom OvG Münster (10A 363/86 vom 11.12.1987):
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende aber jederzeit gerechnet werden muss!"




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