Kategorie:Brandschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Urteil aus dem Jahre 1994 vom OvG Münster:<br/>
Urteil aus dem Jahre 1994 vom OvG Münster:<br/>
" Es entspricht der '''Lebenserfahrung''', dass mit der Entstehung eines [[Brand]]es praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden
<div align="center">" Es entspricht der '''Lebenserfahrung''', dass mit der Entstehung eines [[Brand]]es praktisch '''jederzeit''' gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden
jahrzehntelang kein [[Brand]] ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht,
jahrzehntelang kein [[Brand]] ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht,
sondern stellt für den Betroffenen einen '''Glücksfall''' dar, mit dessen Ende aber
sondern stellt für den Betroffenen einen '''Glücksfall''' dar, mit dessen Ende aber
jederzeit gerechnet werden muss! "
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Version vom 23. September 2009, 17:32 Uhr

Urteil aus dem Jahre 1994 vom OvG Münster:

" Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden

jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende aber

jederzeit gerechnet werden muss! "




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